Doppelte Haushaltsführung
Verheiratete Arbeitnehmer
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnung wohnt.
Ist ein verheirateter Arbeitnehmer außerhalb des Ortes beschäftigt, an dem seine Familie wohnt, und übernachtet der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort, so führt er immer einen doppelten Haushalt, da der Arbeitgeber bei verheirateten Arbeitnehmern (Steuerklasse III, IV oder V) ohne weiteres unterstellen kann, dass sie einen eigenen Hausstand haben.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bei beruflicher Veranlassung des doppelten Haushalts die Mehraufwendungen für Verpflegung, die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und die Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich steuerfrei ersetzen. Der Arbeitnehmer kann diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn er bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung keinen steuerfreien Ersatz vom Arbeitgeber erhält.
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Steuertipps Doppelte Haushaltsführung erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied