Doppelte Haushaltsführung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 1. April 2010
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Doppelte Haushaltsführung

Verheiratete Arbeitnehmer

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnung wohnt.

Ist ein verheirateter Arbeitnehmer außerhalb des Ortes beschäftigt, an dem seine Familie wohnt, und übernachtet der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort, so führt er immer einen doppelten Haushalt, da der Arbeitgeber bei verheirateten Arbeitnehmern (Steuerklasse III, IV oder V) ohne weiteres unterstellen kann, dass sie einen eigenen Hausstand haben.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bei beruflicher Veranlassung des doppelten Haushalts die Mehraufwendungen für Verpflegung, die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort und die Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich steuerfrei ersetzen. Der Arbeitnehmer kann diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn er bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung keinen steuerfreien Ersatz vom Arbeitgeber erhält.

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