Höhe der steuerfreien Auslösungen bei einer doppelten Haushaltsführung
Verpflegungsmehraufwand
Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwand können drei Monate lang in folgender Höhe steuerfrei ersetzt werden:
bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 24 Euro;
bei einer Abwesenheit von weniger als
24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden 12 Euro;
bei einer Abwesenheit von weniger als
14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden 6 Euro.
Für jeden Kalendertag ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung maßgebend, in der der Arbeitnehmer seinen eigenen Hausstand hat (= Lebensmittelpunkt). Dies wirkt sich auf die An- und Abreisetage bei den Familienheimfahrten/Wochenendheimfahrten aus.
Beispiel
Ein (verheirateter) Arbeitnehmer wird am 1.3.2009 vom Betriebssitz in München zu einer Zweigniederlassung nach Stuttgart versetzt. Er behält seine bisherige Wohnung in München als eigenen Hausstand bei und mietet sich in Stuttgart ein Appartement. Jeden Freitag fährt er nach der Arbeit nach München und kehrt am Montag wieder an seinen Arbeitsplatz in Stuttgart zurück.
Der Arbeitgeber kann in der Zeit vom 1.3. bis 31.5.2009 folgende Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand steuerfrei ersetzen:
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