E-Bilanz und Härtefallregelung

Was mit der Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses auf Sie zukommt - oder auch nicht

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 3. März 2011
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Die Einführung der E-Bilanz wurde zwar verschoben - aber sie kommt. Und viele, vor allem kleinere, Betriebe, die davon betroffen sind, sind nicht vorbereitet.

Die kommende Pflicht zur E-Bilanz dient angeblich dem Bürokratieabbau. De facto bringt sie jedoch ein erhebliches Plus an Kosten und Aufwand für alle Unternehmen, die einen Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustaufstellung sowie Bilanz erstellen müssen oder dies freiwillig tun.

Diese Unternehmen sind für die Wirtschaftsjahre ab Januar 2012 verpflichtet, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Problematischer als die Übermittlungsform ist dabei die Pflicht, die Bilanzdaten nach Vorgabe der so genannten Taxonomie zu organisieren. Das bedeutet vor allem für kleinere Unternehmen, dass ihre Bilanz deutlich komplizierter wird!

Dabei ist die E-Bilanz nach Ende der Pilotphase nicht etwa freiwillig: Das Einreichen von Papierdokumenten ist nicht mehr möglich. Wer den elektronischen Jahresabschluss versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Immerhin gibt es eine Härtefall-Regelung, die unangemessene Kosten und Belastungen vermeiden soll.

Was bilanzierende Unternehmen - auch kleine GmbHs oder freiwillig bilanzierende Freiberufler - deshalb auf gar keinen Fall tun sollten, ist einfach abzuwarten: Dieser Beitrag sagt Ihnen, was Sie bis zum Jahresende 2011 tun können, um die weitreichenden Anforderungen der E-Bilanz umzusetzen, und was Sie unternehmen müssen, um die Härtefallregelung in Anspruch nehmen zu können.

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