Der e.V.
Ein Verein kann zu ganz unterschiedlichen Zwecken gegründet werden - bestimmte Formalitäten bei der Gründung und Organsation des Vereins bleiben jedoch immer gleich. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was bei der Vereinsgründung auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie bei den Anmeldeformalitäten, der Vereinssatzung, der Gründungsversammlung und der Vorstandswahl beachten müssen. Außerdem enthält dieser "Ratgeber Vereinsgründung" eine Muster-Satzung und viele Praxis-Tipps.
Vereine gibt es überall: Deutschland ist ein Land mit einer regen Vereinskultur. Sie prägen das Bild unserer Gesellschaft, fast jeder erwachsene Deutsche ist Mitglied in einem Verein, ebenso viele Kinder und Jugendliche. Welche Voraussetzungen für eine Vereinsgründung bestehen und wie man selbst einen Verein gründen kann, ist dagegen kaum bekannt.
Was ist eigentlich ein Verein? Was sind die Voraussetzungen für einen "e.V."? Wie gründe ich einen Verein? Was sind die Vorteile eines Vereins? Diese und ähnliche Fragen sollen in diesem Beitrag eine Antwort finden.
Es gibt viele Gründe, einen Verein zu gründen!
Befreundete Eltern wechseln sich bei der Kinderbetreuung ab. Immer öfter kommen auch Kinder von Bekannten und Kollegen dazu. Eines Tages entsteht die Idee, eine Kita zu gründen.
Die Absolventen einer Fakultät möchten nach dem Abschluss ein jährliches Ehemaligentreffen veranstalten. Sie wollen auch nach dem Studium untereinander und mit der Universität in Kontakt bleiben, um sich beim Berufeinstieg gegenseitig zu unterstützen.
Eine Gruppe von Lehrern und Eltern verschiedener Nationalitäten findet sich bei einem Schulfest zusammen und beklagt die Schwächen des Angebots zur Integration von Kindern ausländischer Herkunft. Das Thema lässt die Beteiligten nicht mehr los, sie treffen sich fortan regelmäßig. Die Idee zu einem konkreten Projekt nimmt Gestalt an.
Gesundheits- und umweltbewusste Gourmets wollen angesichts von Lebensmittelskandalen und Genfood gemeinsam im Dienste des Genusses die ökologisch einwandfreie, regional- und saisonale Küchenkultur pflegen und verbreiten.
Die geeignete Organisationsform in all diesen Fällen ist ein Verein!
Der Verein - rechtlich betrachtet
Einen Verein kennzeichnet, dass sich
mehrere Personen (mindestens 7)
auf eine gewisse Dauer
zu einem gemeinsamen Zweck
unter einem gemeinsamen Namen zusammenfinden,
der Verein durch einen Vorstand vertreten wird
und sein Fortbestehen vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt den "nicht wirtschaftlichen Verein" oder "Idealverein" und den "wirtschaftlichen Verein".
Beide unterscheiden sich nach ihrem Vereinszweck. Der wirtschaftliche Verein ist auf den Betrieb eines Geschäftsbetriebes gerichtet, der Idealverein nicht. Im Idealverein ist ein wirtschaftlicher Zweck dem ideellen stets eindeutig untergeordnet, auch wenn z. B. ein Sportverein als Nebenzweck ein Vereinslokal betreibt. Steuerliche Vergünstigungen gibt es nur für Idealvereine.
Im Rahmen des Idealvereins unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch wiederum den rechtsfähigen Verein (§§ 21-53) und den nichtrechtsfähigen Verein (§ 54). Der "rechtsfähige Idealverein" hat in der Praxis viele, insbesondere haftungsrechtliche Vorteile und wird uns hier beschäftigen.
Die einschlägigen Vorschriften sind durchaus auch für Laien verständlich, Sie können sie jederzeit im Internet nachlesen.
Die Rechtsfähigkeit - der e.V.
Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Verein durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Mit der Eintragung wird sein Name durch das Kürzel e.V. ergänzt. Das heißt "eingetragener Verein".
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der Verein selbst Träger von Rechten und Pflichten werden kann. Er wird damit zu einer eigenständigen, juristischen Person.
Das hat in der Praxis zahlreiche Vorteile. Hier seien nur einige genannt:
Der Verein kann - wie eine natürliche Person - ein eigenes Vermögen bilden. Das einzelne Mitglied haftet grundsätzlich nicht für Vereinsschulden, diese werden aus dem Vereinsvermögen bestritten.
Fördermittel gibt es fast ausschließlich für einen e.V. als juristische Person.
Ein rechtsfähiger Verein kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.
Überblick Vereinsgründung: Wie gründe ich einen e.V.?
Die wichtigsten Voraussetzungen zunächst im Überblick:
Finden Sie insgesamt mindestens 7 Mitglieder.
Formulieren Sie eine Vereinssatzung.
Halten Sie eine Gründerversammlung ab - mindestens zu siebt.
In diesem Rahmen verabschieden Sie die Satzung, führen die ersten Wahlen durch und protokollieren die Sitzung.
Melden Sie Ihren Verein zur Eintragung beim Vereinsregister an.
Auch eine Möglichkeit: Der "Nicht-e. V."
Eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, zu einem Verein zu kommen, ist es, auf die Eintragung zu verzichten und sich auf einen einfachen Verein bürgerlichen Rechts zu beschränken. Diese Konstruktion und ihre Vor- und Nachteile gegenüber dem eingetragenen Verein schildern wir im Beitrag
"Schnell gegründet, nicht eingetragen - und trotzdem gemeinnützig: Der einfache Verein bürgerlichen Rechts".
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Genialer Artikel!
Exakt das was ich gesucht habe, Vielen Dank.
Der Artikel ist super. Hat mir sehr geholfen. Danke.
Der Artikel ist sehr gut, aber ich habe leider nicht meine Fragen beantwortet bekommen.
Schöner Artikel um gerade die ersten Fragen beantwortet zu bekommen...!
Habe jetzt eine erste Vorstellung davon wie ein Verein gegründet wird. Danke
Sehr schön der Verein wird gegründet :)
Es wurde überhaupt nicht auf die steuerrechtlichen Aspekte eingegangen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. §§ 51 bis 68 AO; Steuerbefreiung). Dies ist auch wichtig für die Anerkennung von Spenden durch das Finanzamt sowohl auf Seiten des Spenders als auch auf Vereinsseite!
Vielen Dank, sehr hilfreich :)
Hat mir geholfen, wäre allerdings nützlich gewesen etwas über die steuerlichen Aspekte zu erfahren. Trotzdem vielen Dank!
Danke, hat mir sehr geholfen!
Der Artikel hat mir einen guten ersten überblick über eine Vereinsgründung gegeben. Vielen Dank.
Sehr leicht verständlich geschrieben und als erste Information ausreichend.
Stimmt es , daß alle 7 deutsche herkunft haben müssen?
Nein, die Gründungsmitglieder müssen selbstverständlich keine deutschen Staatsbürger und schon gar nicht "deutscher Herkunft" sein.
Hallo wißen Sie ob man als Verein eher eine Reithalle bauen darf? Sind am überlegen einen Reitverein zu gründen,da eine priv.Reithalle nicht genehmigt wurde.Freue mich über eine Antwort.
LG
D.S
Guten Tag,
mit welcher Begründung wurde der Bauantrag denn abgelehnt? Ein wenig mehr müssten Sie uns schon verraten ...
mfG
die Redaktion
Hallo Fr. RA Mihelcic-Bethge ,
Ihr Artikel zum Zweck und Gründung eines Vereins ist sehr aufschlussreich und interessant. Trotzdem habe ich eine kurze Frage und hoffe Sie können mir einen Rat geben. Es geht um die Gründung einer Eigentümergemeinschaft. Ich bemühe mich ca. 50 Grundstückspazellen in eine Gemeinschaft zusammenzuschliessen. Bei den Grundstücken handelt es sich derzeit um Grünland im Aussenbereich der Gemeinde, die einzelnen Grundstücke sind allerdings bereits parzelliert und haben jeweils eigene Flurnummern. Alle Eigentümer sind sich einig eine Gemeinschaft gründen zu wollen. Durch den Zusammenschluss zu einer Gemeinschaft soll im wesentlichen ein schnellerer und einfacher Dialog mit der Gemeinde möglich sein und die langfristige Entwicklung der Grundstücke zu Bauland vorangetrieben werden. In den nächsten Monaten steht die Aufnahme der Grundstücke in den Flächennutzungsplan an , in den folgenden Jahren soll dann gemeinsam mit der Gemeinde , dem Landratsamt und anderen Behörden nach einer Möglichkeit zur Baulandausweisung gesucht werden. Bis es soweit ist , beabsichtigt die Grundstücksgemeinschaft das Grünland aus den 50 Grundstücksparzellen als Nutzfläche an einen oder mehrere Landwirten zu verpachten. Ansonsten wird wohl kein Geschäftsbetrieb zu erwarten sein.
Welche Gemeinschaftsform erscheint hier am besten geeignet ? Die Gründung eines Vereins (e.V) oder einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ?
Gerne erwarte ich Ihren geschätzten Kommentar.
mfg
N. Siegel
Guten Morgen,
In diesem Artikel ist das rechtliche sehr einfach und verständlich umschrieben, echt klasse!
Darüber hinaus hätte ich jedoch noch eine Frage;
Wenn die Mitglieder über einen Vorstandsbeschluss bzw. -entscheidung nicht einverstanden sind, welche Möglichkeit haben die Mitglieder hierauf zu reagieren? Kann man hier einen Antrag an die Vorstandschaft stellen, wenn ja auf welchen Paragraphen der Mustersatzung könnte man sich da berufen, dass sich die Vorstandschaft des Antrags annehmen muss bzw. gibt es hierfür irgendeine Handhabe oder Rechtssprechung?
Super Startinformation, Danke!
Sehr Sehr Sehr Hilfreich... Vielen Dank!
Prima! Herzlichen Dank für diese einfache Übersicht und die Tipps!
MfG
Stefanie B.
großartig.
Kleiner Tippfehler:
... Berlin-Tierarten...
Gruß
Guten Tag, vielen Dank, für diesnen Wirklich guten und umfangreichen Leitfaden.
Einige wenige Fragen sind bei mir dennoch offen geblieben.
-Muss es von einem Notar beglaubigt werden (oder z.B. auch Pfarrer oder Gemeinde)
-Wie findet diese Beglaubigung statt? Muss bei der Gründungsveranstaltung jemand anwesend sein, der das kontrolliert und hinterher seinen Willi drunter setzt oder kann das auch im Nachhinein gemacht werden?
-Reicht es, wenn es im nachhinein gemacht wird, dass ich bei der Gründungsveranstaltung die Ausweise der Gründungsmitglieder kopiere und bei der Beglaubigung vorlege, oder müssen die Ausweise dann im Original vorliegen oder müssen gar alle Gründungsmitglieder dann mit zum Beglaubigen kommen?
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand die Antworten schreiben könnte.
Liebe Grüße, Pascal
Super gemacht , aber eine frage hab ich trozdem noch
muss der Gewählte Vorstand,Schriftführer u.s.w Volljährig sein ?
hallo,
beim Thema Volljährigkeit ist es nach meinem Kenntnisstand so: Wenn die Satzung nicht ohnehin Altersgrenzen für die Vereinsämter setzt (ab 18 z.B.) bzw. diese an die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit knüpft, reicht generell die "eingeschränkte Gechäftsfähigkeit", die im Regelfall ab dem vollendeten 7. Lebensjahr besteht. Dann müssen die Eltern jedoch zumindest im Prinzip der Ausübung der Ämter zustimmen. Das gilt aber ja auch schon für den Eintritt in einen Verein.
beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
In der Kürze liegt die Würze dieses kleinen Leitfadens, toll.
Meine Frage: Kann der Vorstand auch gleichzeitig ein Angestellter des Vereins sein?
Viele Grüße Irene
Hallo Irene,
vielen Dank für die nette Rückmeldung. Zu Ihrer Frage:
Sofern das in der Satzung nicht ausgeschlossen ist, dürfen Mitarbeiter eines Vereins grundsätzlich zugleich Vorstandsmitglieder sein. Genau genommen ist zu unterscheiden, ob es sich "nur" um einen angestellten Vereinsmitarbeiter handelt oder um eine hauptamtliche Vorstandsfunktion. Damit eine eventuelle Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist, sollten die Satzungsbestimmungen über den Anlass und die Höhe von Vergütungen von Vorstandsmitgliedern unbedingt mit einem Rechtsanwalt / Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt besprochen werden. Das gilt vor allem dann, wenn ein hauptamtlicher Geschäftsführer beschäftigt werden soll.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo!
Ich habe noch eine Frage zu dem Thema:
Wir haben seit längerem eine bis jetzt noch nicht- kommerzielle Model-und Fotografengruppe. Mittlerweile Bekommen wir auch Anfragen ob wir für Musiker usw Fotos machen würden. Könnten wir, indem wir einen Verein gründen, unseren Mitgliedern eine Art "Aufwandsentschädigung" von den Bands zahlen lassen? Es geht um den Betrag von ca. 50€ pro Shooting/Bühnenauftritt/Videodreh (davon müssen Anfahrt, Make-Up, Kleidung usw gezahlt werden). Außerdem würden 10€ an den Verein gehen damit wir mal besondere Locations mieten können für nicht- kommerzielle Shootings.. Es geht nicht darum reich zu werden aber es soll sich selber tragen und die Models/Fotografen sollen nicht drauf zahlen müssen!
Viele Grüße, Nicola
Wir wollen einen Verein gründen und stehen vor der Frage des Namens.
Meine Frage: Wie kann man kostenlos herausfinden, ob der Name bereits vorhanden ist? Wie ratsam ist es eine Wortmarke papentieren zu lassen?
@anonym vom 3.5.2010: Beim dem für Sie zuständigen Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern, z.B. Berlin, zentral bei einem bestimmten Amtsgericht) gibt es das Vereinsregister, in dem sie alle eingetragenen Verein nachsehen können (es handelt sich doch um einen e.V., der gegründet werden soll?). Beim Registerportal der Länder unter https://www.handelsregister.de können Sie die Vereinsregister einiger Länder direkt durchsuchen, außerdem finden Sie dort Links zu den Info-Websites der einzelnen Länder und die Adresse des zuständigen Amtsgerichts.
Ob ein Name bereits von einer Firma als Marke eingetragen ist, können Sie über das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html herausfinden. Es gibt außerdem EU-Gemeinschaftsmarken, die lassen sich über CTM-Online durchforsten http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/searchCTM.de.do.
Natürlich kann auch ein Verein eine Marke anmelden. Ob das in einem bestimmten Fall sinnvoll und nötig ist, hängt stark davon ab, was sie vorhaben - eine Markeneintragung dient schließlich als _gewerbliches_ Schutzrecht in erster Linie als Privileg für die wirtschaftliche Nutzung eines Begriffs (bei einer Wortmarke). Sie sollten sich von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.