Die Satzung
Die Satzung - das Herz des Vereins
Die Satzung bestimmt im Wesentlichen die Verfassung des Vereins. Sie legt den Namen, den Sitz und vor allem den Zweck des Vereins fest. Der Vereinszweck definiert die Grundidee bzw. den Sinn des Vereins und das Ziel, das er verwirklichen soll. Die Satzung muss also das Anliegen nennen, aufgrund dessen sich die Gruppe von Vereinsgründern zusammengefunden hat.
Zudem werden in der Satzung die Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Vereinsmitglieder festgelegt. So etwa muss entschieden werden, ob ein Vorstandsmitglied alleine den Verein rechtlich verbindlich nach außen vertreten darf (z.B. Verträge für den Verein abschließen kann), oder nur gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Vorstandsmitgliedern.
Das Gesetz schreibt für die Satzung nur einen bestimmten Mindestinhalt vor. Darüber hinaus kann das Vereinsleben fast beliebig geregelt werden.
In § 57 und § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind diese Mindestinhalte vorgegeben. Ihr Fehlen führt zu Beanstandungen bei der Eintragung in das Vereinsregister.
In der Vereinssatzung müssen demnach mindestens folgende Dinge festgelegt sein:
der Vereinszweck,
der Name des Vereins,
der Vereinssitz,
die Angabe, dass eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgen soll,
Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Mitglieder,
Angaben darüber, ob und welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden,
die Bildung des Vereinsvorstandes,
die Voraussetzungen und die Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie
Angaben über die Beurkundung von Beschlüssen.
Fazit: Die Satzung hat als Verfassung des Vereinslebens und gegebenenfalls aus steuerrechtlichen Erwägungen (Stichwort: Gemeinnützigkeit) herausragende Bedeutung!
Für den Beginn der Vereinsarbeit reicht unter Umständen bereits ein einfaches Satzungsmuster aus. Meist zeigen sich erst im Verlauf der praktischen Arbeit Einzelheiten, die anfangs noch nicht erkennbar waren oder die zunächst unwichtig erschienen und sich später als wichtig herauskristallisiert haben. Diese Dinge können auch im Nachhinein noch in die Satzung aufgenommen werden. Das geschieht dann in Form einer Satzungsänderung.
Mustersatzung zum Download
Wir haben eine einfache Vereinsatzung als Mustervorlage für Sie zum Download:
Download "Muster_einfache_Vereinssatzung.pdf" (PDF, 38 KB).
Eine Anmerkung zum Gebrauch: Es handelt sich um das einfache Muster einer Satzung eines gemeinnützigen e.V. Dieses einfache Muster lässt sich noch weiter vereinfachen, falls Sie mit einer "Minimalsatzung" starten möchten. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass die oben genannten Mindestinhalte noch vorkommen und wählen sie zur Vermeidung von Haftungsrisiken eine Regelung zur Außenvertretung, die zu Ihrem Verein passt (vgl nächste Seite).
Wenn sie eine detailliertere Satzung anstreben, können Sie dem Muster entsprechend Punkte hinzufügen. Grundsätzlich ist es jedoch zu empfehlen, in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt eine auf Ihren Einzelfall maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten bzw. Ihre selbst gestaltete Satzung anwaltlich überprüfen zu lassen. Jeder Verein ist anders, wie die Vielfalt der bestehenden Vereinszwecke zeigt, und Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz erlaubt, sind weit reichend. Ein Vereinsrechtler weiß aus seiner Praxis, worauf zu achten ist, kann Sicherheitslücken schließen und Sie in der Gestaltung Ihres Optimums unterstützen.
Neben unserer Mustersatzung können Satzungen anderer Vereine bzw. veröffentlichte Mustersatzungen eine erste Anregung bei der Abfassung Ihrer Satzung liefern - viele davon finden Sie z.B. bei Google.
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Genialer Artikel!
Exakt das was ich gesucht habe, Vielen Dank.
Der Artikel ist super. Hat mir sehr geholfen. Danke.
Der Artikel ist sehr gut, aber ich habe leider nicht meine Fragen beantwortet bekommen.
Schöner Artikel um gerade die ersten Fragen beantwortet zu bekommen...!
Habe jetzt eine erste Vorstellung davon wie ein Verein gegründet wird. Danke
Sehr schön der Verein wird gegründet :)
Es wurde überhaupt nicht auf die steuerrechtlichen Aspekte eingegangen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. §§ 51 bis 68 AO; Steuerbefreiung). Dies ist auch wichtig für die Anerkennung von Spenden durch das Finanzamt sowohl auf Seiten des Spenders als auch auf Vereinsseite!
Vielen Dank, sehr hilfreich :)
Hat mir geholfen, wäre allerdings nützlich gewesen etwas über die steuerlichen Aspekte zu erfahren. Trotzdem vielen Dank!
Danke, hat mir sehr geholfen!
Der Artikel hat mir einen guten ersten überblick über eine Vereinsgründung gegeben. Vielen Dank.
Sehr leicht verständlich geschrieben und als erste Information ausreichend.
Stimmt es , daß alle 7 deutsche herkunft haben müssen?
Nein, die Gründungsmitglieder müssen selbstverständlich keine deutschen Staatsbürger und schon gar nicht "deutscher Herkunft" sein.
Hallo wißen Sie ob man als Verein eher eine Reithalle bauen darf? Sind am überlegen einen Reitverein zu gründen,da eine priv.Reithalle nicht genehmigt wurde.Freue mich über eine Antwort.
LG
D.S
Guten Tag,
mit welcher Begründung wurde der Bauantrag denn abgelehnt? Ein wenig mehr müssten Sie uns schon verraten ...
mfG
die Redaktion
Hallo Fr. RA Mihelcic-Bethge ,
Ihr Artikel zum Zweck und Gründung eines Vereins ist sehr aufschlussreich und interessant. Trotzdem habe ich eine kurze Frage und hoffe Sie können mir einen Rat geben. Es geht um die Gründung einer Eigentümergemeinschaft. Ich bemühe mich ca. 50 Grundstückspazellen in eine Gemeinschaft zusammenzuschliessen. Bei den Grundstücken handelt es sich derzeit um Grünland im Aussenbereich der Gemeinde, die einzelnen Grundstücke sind allerdings bereits parzelliert und haben jeweils eigene Flurnummern. Alle Eigentümer sind sich einig eine Gemeinschaft gründen zu wollen. Durch den Zusammenschluss zu einer Gemeinschaft soll im wesentlichen ein schnellerer und einfacher Dialog mit der Gemeinde möglich sein und die langfristige Entwicklung der Grundstücke zu Bauland vorangetrieben werden. In den nächsten Monaten steht die Aufnahme der Grundstücke in den Flächennutzungsplan an , in den folgenden Jahren soll dann gemeinsam mit der Gemeinde , dem Landratsamt und anderen Behörden nach einer Möglichkeit zur Baulandausweisung gesucht werden. Bis es soweit ist , beabsichtigt die Grundstücksgemeinschaft das Grünland aus den 50 Grundstücksparzellen als Nutzfläche an einen oder mehrere Landwirten zu verpachten. Ansonsten wird wohl kein Geschäftsbetrieb zu erwarten sein.
Welche Gemeinschaftsform erscheint hier am besten geeignet ? Die Gründung eines Vereins (e.V) oder einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ?
Gerne erwarte ich Ihren geschätzten Kommentar.
mfg
N. Siegel
Guten Morgen,
In diesem Artikel ist das rechtliche sehr einfach und verständlich umschrieben, echt klasse!
Darüber hinaus hätte ich jedoch noch eine Frage;
Wenn die Mitglieder über einen Vorstandsbeschluss bzw. -entscheidung nicht einverstanden sind, welche Möglichkeit haben die Mitglieder hierauf zu reagieren? Kann man hier einen Antrag an die Vorstandschaft stellen, wenn ja auf welchen Paragraphen der Mustersatzung könnte man sich da berufen, dass sich die Vorstandschaft des Antrags annehmen muss bzw. gibt es hierfür irgendeine Handhabe oder Rechtssprechung?
Super Startinformation, Danke!
Sehr Sehr Sehr Hilfreich... Vielen Dank!
Prima! Herzlichen Dank für diese einfache Übersicht und die Tipps!
MfG
Stefanie B.
großartig.
Kleiner Tippfehler:
... Berlin-Tierarten...
Gruß
Guten Tag, vielen Dank, für diesnen Wirklich guten und umfangreichen Leitfaden.
Einige wenige Fragen sind bei mir dennoch offen geblieben.
-Muss es von einem Notar beglaubigt werden (oder z.B. auch Pfarrer oder Gemeinde)
-Wie findet diese Beglaubigung statt? Muss bei der Gründungsveranstaltung jemand anwesend sein, der das kontrolliert und hinterher seinen Willi drunter setzt oder kann das auch im Nachhinein gemacht werden?
-Reicht es, wenn es im nachhinein gemacht wird, dass ich bei der Gründungsveranstaltung die Ausweise der Gründungsmitglieder kopiere und bei der Beglaubigung vorlege, oder müssen die Ausweise dann im Original vorliegen oder müssen gar alle Gründungsmitglieder dann mit zum Beglaubigen kommen?
Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand die Antworten schreiben könnte.
Liebe Grüße, Pascal
Super gemacht , aber eine frage hab ich trozdem noch
muss der Gewählte Vorstand,Schriftführer u.s.w Volljährig sein ?
hallo,
beim Thema Volljährigkeit ist es nach meinem Kenntnisstand so: Wenn die Satzung nicht ohnehin Altersgrenzen für die Vereinsämter setzt (ab 18 z.B.) bzw. diese an die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit knüpft, reicht generell die "eingeschränkte Gechäftsfähigkeit", die im Regelfall ab dem vollendeten 7. Lebensjahr besteht. Dann müssen die Eltern jedoch zumindest im Prinzip der Ausübung der Ämter zustimmen. Das gilt aber ja auch schon für den Eintritt in einen Verein.
beste Grüße
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
In der Kürze liegt die Würze dieses kleinen Leitfadens, toll.
Meine Frage: Kann der Vorstand auch gleichzeitig ein Angestellter des Vereins sein?
Viele Grüße Irene
Hallo Irene,
vielen Dank für die nette Rückmeldung. Zu Ihrer Frage:
Sofern das in der Satzung nicht ausgeschlossen ist, dürfen Mitarbeiter eines Vereins grundsätzlich zugleich Vorstandsmitglieder sein. Genau genommen ist zu unterscheiden, ob es sich "nur" um einen angestellten Vereinsmitarbeiter handelt oder um eine hauptamtliche Vorstandsfunktion. Damit eine eventuelle Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist, sollten die Satzungsbestimmungen über den Anlass und die Höhe von Vergütungen von Vorstandsmitgliedern unbedingt mit einem Rechtsanwalt / Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt besprochen werden. Das gilt vor allem dann, wenn ein hauptamtlicher Geschäftsführer beschäftigt werden soll.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo!
Ich habe noch eine Frage zu dem Thema:
Wir haben seit längerem eine bis jetzt noch nicht- kommerzielle Model-und Fotografengruppe. Mittlerweile Bekommen wir auch Anfragen ob wir für Musiker usw Fotos machen würden. Könnten wir, indem wir einen Verein gründen, unseren Mitgliedern eine Art "Aufwandsentschädigung" von den Bands zahlen lassen? Es geht um den Betrag von ca. 50€ pro Shooting/Bühnenauftritt/Videodreh (davon müssen Anfahrt, Make-Up, Kleidung usw gezahlt werden). Außerdem würden 10€ an den Verein gehen damit wir mal besondere Locations mieten können für nicht- kommerzielle Shootings.. Es geht nicht darum reich zu werden aber es soll sich selber tragen und die Models/Fotografen sollen nicht drauf zahlen müssen!
Viele Grüße, Nicola
Wir wollen einen Verein gründen und stehen vor der Frage des Namens.
Meine Frage: Wie kann man kostenlos herausfinden, ob der Name bereits vorhanden ist? Wie ratsam ist es eine Wortmarke papentieren zu lassen?
@anonym vom 3.5.2010: Beim dem für Sie zuständigen Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern, z.B. Berlin, zentral bei einem bestimmten Amtsgericht) gibt es das Vereinsregister, in dem sie alle eingetragenen Verein nachsehen können (es handelt sich doch um einen e.V., der gegründet werden soll?). Beim Registerportal der Länder unter https://www.handelsregister.de können Sie die Vereinsregister einiger Länder direkt durchsuchen, außerdem finden Sie dort Links zu den Info-Websites der einzelnen Länder und die Adresse des zuständigen Amtsgerichts.
Ob ein Name bereits von einer Firma als Marke eingetragen ist, können Sie über das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html herausfinden. Es gibt außerdem EU-Gemeinschaftsmarken, die lassen sich über CTM-Online durchforsten http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/searchCTM.de.do.
Natürlich kann auch ein Verein eine Marke anmelden. Ob das in einem bestimmten Fall sinnvoll und nötig ist, hängt stark davon ab, was sie vorhaben - eine Markeneintragung dient schließlich als _gewerbliches_ Schutzrecht in erster Linie als Privileg für die wirtschaftliche Nutzung eines Begriffs (bei einer Wortmarke). Sie sollten sich von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.