Markenrechts-Sünden für gewerbliche Ebayverkäufer

Auch der unbefangene Umgang mit Marken, Grauimporten und Marken-Vergleichen führt schnell zur Abmahnung!

Von: Karin Seidel
Stand: 30. September 2008
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Über die Autorin: Karin Seidel

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Karin Seidel ist Wirtschaftsjuristin (FH) und freiberufliche Trainerin für Wirtschaftsrecht. Besonders spannend findet sie es, die durch das Internet bedingten Veränderungen des Rechts zu beleuchten und zu hinterfragen.

Mehr über unsere Autorin erfahren Sie auf ihrer Internetpräsenz www.seidel-ub.de.

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Vergleich mit fremder Marke

Ein Marken-Vergleich in der Beschreibung ist vergleichende Werbung!

Um die eigenen Artikel aufzuwerten, bindet so mancher Ebayhändler in seiner Beschreibung beliebte Markennamen ein. Häufig kann man Formulierungen lesen, wie: "die Jacke ist ähnlich Jack Wolfskin". Mit solchen Formulierungen sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Ein solcher Satz kann eine Abmahnung des Markeninhabers provozieren.

Dabei geht es rechtlich betrachtet gar nicht um das Markenrecht, sondern um das Wettbewerbsrecht, denn das regelt die Möglichkeiten und Grenzen der vergleichenden Werbung - und darum handelt es sich bei einer solchen Formulierung, auch wenn das dem Anbieter vielleicht gar nicht klar ist.

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