Der (Ehe-)Partner ist insolvent, was nun?
Betrifft die Insolvenz des (Ehe-)Partners auch den nicht insolventen Partner?
Grundsätzlich keine Haftung
Ein Insolvenzverfahren wird stets über das Vermögen einer konkreten Person eröffnet. Die Folge: Von dem Verfahren ist grundsätzlich auch nur das Vermögen dieser Person betroffen, nicht dagegen das eines Dritten.
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann daher das Vermögen des nicht insolventen Partners von den Gläubigern nicht angegriffen werden.
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