Fazit
Was ich Selbstständigen bei drohender Insolvenz raten möchte
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Lassen Sie sich helfen!
Wenn finanzielle Sorgen wie dunkle Wolken über dem Unternehmen stehen, ist die Neigung hoch, den Kopf in den Sand zu stecken: Im Extremfall werden Briefe mit Rechnungen oder Mahnungen gar nicht mehr geöffnet und verschwinden in der Schublade.
Die Erkenntnis, wirtschaftlich gescheitert zu sein, ist schmerzhaft. Erfahrungsgemäß nehmen Selbstständige und Verantwortliche in kleinen Unternehmen externe Hilfe und Beratung erst dann in Anspruch, wenn die Situation bereits so brenzlig ist, dass eine Insolvenz kaum noch abwendbar ist.
Dabei kann bei rechtzeitiger Inanspruchnahme kompetenter Hilfe durchaus die Chance auf eine Sanierung oder zumindest die Weiterführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren bestehen. In anderen Fällen stellt die Insolvenz oft einen Wendepunkt dar, ab dem ein geordneter Ausstieg aus der Selbstständigkeit vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Schon weil Schuldnerberatungsstellen oft sehr lange Wartezeiten haben, ist es nie zu früh, sich um professionelle Hilfe zu kümmern.
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Sie können Ihre Famile bzw. Ihren Partner nicht vor der Realität schützen!
Und noch eines sollten Sie sich frühzeitig und in aller Deutlichkeit klarmachen: Gleichgültig, welches Ergebnis am Ende der Beratung steht, Ihre Situation wird in jedem Fall den Partner oder die gesamte Familie betreffen.
Ein typisches Verhalten von Selbstständigen in finanziellen Krisensituationen ist es, gegenüber den Familienangehörigen den Kopf in den Sand zu stecken, nach dem Motto: "Es wird schon irgendwie weitergehen." Natürlich ist diese Regung verständlich: Wer gesteht schon gegenüber dem eigenen Partner gerne ein, dass die Geschäftsidee ein "Flop" war oder dass das alteingesessene Unternehmen, das bereits der Großvater und der Urgroßvater erfolgreich geführt haben, nun pleite ist.
Aber was für das Unternehmen gilt, gilt noch mehr für den mehr oder weniger mitbetroffenen Partner: Die Karten müssen so frühzeitig wie möglich auf den Tisch gelegt werden.
Nicht die Flinte ins Korn werfen: Tipps für die Unternehmenskrise
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in einer schwierigen Phase stecken oder bereits die Insolvenz droht, können Ihnen vielleicht die folgenden Beiträge ein kleines Stück weiterhelfen:
Maßnahmen und Schritte zur Rettung eines bedrohten Unternehmens listet Joachim Brüser auf: "Erste-Hilfe-Koffer Unternehmenskrise - Notfallplan zur Vermeidung und Behebung einer Unternehmenskrise"
Ganz persönliche Empfehlungen zum Umgang mit Krisen und Scheitern gibt Robert Chromow: "Vom erfolgreichen Umgang mit Misserfolgen: Mehr Mut zum Scheitern!"
Fazit
Grundsätzlich sind (Ehe-)Partner - jedenfalls rein juristisch betrachtet - von der Insolvenz des Partners nicht betroffen.
Anders ist das allerdings dann, wenn der nicht insolvente Partner für den anderen gebürgt hat oder als Darlehensnehmer einen Kreditvertrag mit unterzeichnet hat. Es gibt zwar eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit solcher Kreditvereinbarungen, die greift im konkreten Fall aber nur selten!
Und: Der Verlust eines gemeinsam finanzierten und bewohnten Eigenheims in der Insolvenz des (Ehe-)Partners ist nicht so leicht zu vermeiden. Nur unter günstigen Konstellationen und mithilfe einer neuen Finanzierung lässt sich die Immobilie vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters auf ganz legalem Wege retten.
Wichtige Informationen
Zum Weiterlesen - Grundlagen-Wissen für Selbstständige und Geschäftsführer im Krisenfall:
Ganz persönliche Empfehlungen zum Umgang mit Krisen und Scheitern gibt Robert Chromow: "Überschuldung, Insolvenz und Geschäftsführerhaftung: Die Neuregelung des Überschuldungsbegriffs"
Ich wünsche Ihnen - und Ihrem Partner und ggf. Ihrer Familie - alles Gute!
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