Mein (Ehe-)Partner ist insolvent - muss ich nun für seine Schulden aufkommen?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 4. März 2010
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Das Eigenheim in der Insolvenz

Exkurs: Warum das Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung für den Insolvenzverwalter uninteressant machen kann

Der Verwertungserlös entscheidet

Nicht immer ist eine Verwertung der Immobilie für den Insolvenzverwalter sinnvoll. Der Verwertungsaufwand lohnt sich für ihn nur dann, wenn sich tatsächlich ein Verwertungserlös ergeben würde. Damit ist nicht zu rechnen, wenn das Grundstück mit erheblichen Grundschulden belastet ist. In diesem Fall würde die Verwertung keinen oder nur einen geringen Gewinn erbringen und somit nicht zur Befriedigung der übrigen Gläubiger beitragen.

Der Insolvenzverwalter ist in diesem Fall dazu berechtigt, das Grundstück und damit die Immobilie aus der Masse freizugeben.

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