Mein (Ehe-)Partner ist insolvent - muss ich nun für seine Schulden aufkommen?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 4. März 2010
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Das Eigenheim in der Insolvenz

Lässt sich das Haus trotz drohender Insolvenz noch retten?

Die Bank kündigt das Darlehen - was nun?

Gehört die Immobilie beiden (Ehe-)Partnern, dann werden in der Regel beide den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Erfährt nun die kreditgewährende Bank von der Insolvenz eines der beiden Darlehensnehmer, dann wird sie das für den Erwerb des Eigenheims gewährte Darlehen normalerweise kündigen.

Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist sogar gesetzlich geregelt, dass das Darlehen gekündigt werden kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers wesentlich verschlechtern (§ 490 BGB, mehr dazu wieder im Beitrag "Risiken für Kreditnehmer"). Von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist dann auszugehen, wenn der Rückzahlungsanspruch gefährdet ist.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein