Der (Ehe-)Partner ist insolvent, was nun?
Unter welchen Voraussetzungen der (Ehe-)Partner trotzdem haftet
Grundsätzlich haben (Ehe-)Partner nicht unbedingt etwas zu befürchten, wenn der andere einen Insolvenzantrag stellen muss. Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen muss trotzdem der eine Partner für den anderen haften. Im Falle der Insolvenz kann das zum Problem werden.
Wie eine Bürgschaft jetzt zur Falle werden kann
Gerade bei Geschäftskrediten verlangen Banken häufig, dass der (Ehe-)Partner für ein Darlehen, das dem anderen gewährt wird, eine Bürgschaft übernimmt.
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