Mein (Ehe-)Partner ist insolvent - muss ich nun für seine Schulden aufkommen?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 4. März 2010
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Die Insolvenz eines Partners und die rechtliche Position des nicht insolventen Partners

Die Rechtsgrundlage der privaten Beziehung und die Verschuldungssituation der jeweiligen Partner

Der eine Partner ist insolvent oder überschuldet - der andere fürchtet um sein Vermögen. Jetzt kommt es darauf an, wie die Partnerschaft rechtlich ausgestaltet ist.

Wer sich mit der Frage näher beschäftigt, ob im Falle der eigenen Insolvenz auch der (Ehe-) Partner haftet, der muss sich zwangsläufig mit den recht unterschiedlichen Konstellationen auseinandersetzen, die in einer solchen Situation in Betracht kommen:

Wie ist die private Beziehung der Lebenspartner juristisch einzustufen?

Bei dem insolventen Partner kann es sich um den

  • Ehepartner,

  • den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder

  • den Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft handeln.

Unabhängig davon kann die Haftung sich aus unterschiedlichen Vertragsbeziehungen ergeben:

  • Der nicht insolvente (Ehe-)Partner kann für den insolventen gebürgt haben oder

  • aus einem gemeinsamen Darlehensvertrag mitverpflichtet sein.

Und noch eine mögliche Konstellation: Es sind beide Partner insolvent. Dabei kann es sich um

  • ein gemeinsames Unternehmen oder die gemeinsame Selbstständigkeit handeln oder

  • beide haben getrennte Unternehmen geführt oder eine getrennte Selbstständigkeit ausgeübt oder

  • es handelt sich um eine Privatinsolvenz beider Partner.

Wenn beide Partner insolvent sind

Sind beide Ehepartner insolvent, spielt es keine Rolle, ob die Insolvenz aus einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultiert oder jeder für sich durch seine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit zahlungsunfähig geworden ist. Die Antwort auf die Frage, ob ein Partner für die Verbindlichkeiten des anderen haftet, ergibt sich auch für diesen Fall aus den nachfolgenden Ausführungen. Eine gemeinsame Immobilie in dieser Situation zu retten, dürfte allerdings praktisch unmöglich werden.

Wichtig ist, dass in diesem Fall jeder (Ehe-)Partner getrennt vom anderen einen Insolvenzantrag stellen muss. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall keinen gemeinsamen Antrag auf Restschuldbefreiung vorgesehen.

Mithaftung trotz Scheidung

Übrigens kann es auch nach der Scheidung passieren, dass die Insolvenz des oder der "Ex" fatale Auswirkungen auf die eigenen Finanzen hat. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt "Gesamtschuldnerische Haftung trotz Scheidung".

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