Mein (Ehe-)Partner ist insolvent - muss ich nun für seine Schulden aufkommen?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 4. März 2010
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Der (Ehe-)Partner ist insolvent, was nun?

Privat- oder Regelinsolvenz?

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz - welches Verfahren kommt wann in Betracht?

Wer selbstständig ist und ein Insolvenzverfahren einleiten muss, wird sich fragen, ob die Privatinsolvenz oder die Regelinsolvenz das richtige Verfahren ist.

  • Ein Regelinsolvenzverfahren ist immer dann einzuleiten, wenn der Betroffene aktuell eine selbstständige Tätigkeit ausübt.

    Hat der insolvente Selbstständige seine Tätigkeit bereits aufgegeben, dann ist das Regelinsolvenzverfahren einzuleiten, wenn entweder noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, wie z. B. rückständige Sozialversicherungsbeiträge, oder mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.

  • Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann kann, wie im Falle einer Überschuldung, die aufgrund privater Zahlungsverpflichtungen entstanden ist, das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden.

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