Ehevertrag: nicht ohne meinen Anwalt!

Warum ein Ehevertrag auch für weniger vermögende Paare sinnvoll ist

Der Ehevertrag hat den Ruch des Unromantischen. Zeit, das zu ändern, meint Rechtsanwalt Steffan Schwerin. Denn würden Sie ohne Vertrag ein Haus bauen oder ein Auto kaufen?

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Der Ehevertrag hat den Ruch des Unromantischen. Zeit, das zu ändern, meint Rechtsanwalt Steffan Schwerin. Denn würden Sie ohne Vertrag ein Haus bauen oder ein Auto kaufen?

Rund 20 % der deutschen Bevölkerung sind Singles. Das ist eine stattliche Zahl, die erklärt, warum es unzählige Singlebörsen gibt. Besonders gefragt sind hier die elitären Singles. Gebildet, gutes Einkommen, wenn möglich ausgesprochen attraktiv. Unmittelbar nach dem Beamten der gehobenen Laufbahn folgen die selbstständigen Unternehmer und Freiberufler auf der Wunschliste der bevorzugten Heiratskandidaten.

Es ist schon schwere Arbeit, den passenden Deckel zu (s)einem Topf zu finden. Unsere Generation zeichnet sich dadurch aus, dass wir Individualisten sind: Wir lieben die Autonomie, tragen Verantwortung für unser Leben und unser Auskommen (zumindest in großen Teilen) und sind nicht wirklich bereit, hier Abstriche in Kauf zu nehmen.

Aber was passiert, wenn wir den Deckel gefunden haben? Wenn uns die Emotionen überfluten? Bereits nach wenigen Wochen eine gemeinsame Wohnung bezogen wird und alles getönt durch die rosarote Brille nur noch wunderschön und für die Ewigkeit geschaffen zu sein scheint?

Wir vergessen unsere guten Vorsätze, lassen uns von Freunden und Bekannten einlullen und springen in das größte Abenteuer, das ein Leben zu bieten hat, die Ehe!

Sicher, es gibt auch andere Beweggründe, die uns in diesen Familienstatus treiben können: wenn uns gar nichts Besseres einfällt, halten auch steuerliche Vorteile als Argumentationshilfe stand. Oftmals sind es auch die lieben Kleinen, die danach verlangen, dass Mama und Papa eine legalisierte Beziehung miteinander führen.

Ein kleiner Insider-Tipp für das "Gelingen" einer Ehe ist die Tatsache, dass es keinen Grund gibt zu heiraten - denn jeder Grund, der dafür herhalten muss, könnte im Laufe der Ehe irgendwann einmal wegfallen.

Die Vorbereitungen für den schönsten Tag des Lebens nehmen eine gewisse Planung in Anspruch. In der Regel sind gleich am Anfang Formalitäten erforderlich, etwa die Anmeldung beim Standesamt und das Einreichen der erforderlichen Dokumente. Gleich darauf können sich die Verliebten der Ausgestaltung des festlichen Rahmens widmen, der meist Unmengen an Geld verschlingt.

Haben Sie schon einmal eine Checkliste für Hochzeitsvorbereitungen gesehen, auf der steht: "Beratung wegen Abschluss eines Ehevertrages einholen"? Ein solcher Hinweis dürfte die Ausnahme sein, auch der Standesbeamte hat kein Interesse daran, Sie auf diese Möglichkeit überhaupt hinzuweisen. Und wofür überhaupt ein Ehevertrag? Mit unserer Hochzeit besiegeln wir doch nur unsere große Liebe und schwören uns ein gemeinsames Leben bis zum bitteren Ende.

Zugegeben, in den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass jede dritte Ehe geschieden wird - allerdings trifft dies mit 1000%iger Wahrscheinlichkeit für die eigene Ehe niemals nicht zu.

In diesem Moment müssten alle unsere Alarmglocken schrillen; mehr noch: ein wahrer Sirenenrausch sollte einsetzen. In der Realität sieht das aber anders aus: die wenigsten Paare schließen tatsächlich noch vor der Eheschließung einen Ehevertrag. Und das, obwohl sie mit der Eheschließung den unter Umständen folgenschwersten Vertrag ihres Lebens schließen und das dabei nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Die wenigsten sind sich über die Folgen der Eheschließung im Klaren - weder überreicht der Standesbeamte während bzw. vor der Eheschließung das BGB, noch weist er auf das Kleingedruckte dieses Vertrages hin.

Aus Respekt davor, die rosarote Wolke bereits vor dem großen Tag zu zerstören, mangelt es uns selbstbewussten, freidenkenden und schaffenden Heiratswilligen meistens schon alleine an dem Mut, die Thematik "Ehevertrag" auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Argumentationsmuster, dass durch die Beschäftigung mit einem Ehevertrag die Romantik und das Vertrauen verloren ginge, dass eine Heirat ja nur aufgrund der großen Liebe eingegangen werde, sind zweifellos schlagkräftig. Aber mal ganz ehrlich: Ist es unromantisch, eine Versicherung abzuschließen, ohne zuvor die Versicherungsbedingungen zu lesen? Mangelt es an Vertrauen, wenn man den Bauvertrag über ein Haus ungeprüft und blind unterschreibt? "Drum prüfe, wer sich ewig bindet!" - ein uns allen bekanntes Sprichwort, an das wir uns im Allgemeinen und Besonderen dennoch nicht halten.

Die Verhandlungen über einen Ehevertrag betrachte ich persönlich als einen ganz individuellen Eheführerschein. Kommt es danach noch zur Eheschließung, dann ist der Führerschein bestanden. Nicht selten aber scheiden sich in diesem Stadium auch die Wege der zukünftigen Eheleute.

Aus der Erfahrung heraus kristallisieren sich verschiedene Konstellationen von Heiratswilligen heraus, die ich im Folgenden kurz beschreiben möchte:

Der Klassiker

Bei den "Klassikern" wird über einen Ehevertrag weder nachgedacht noch überhaupt ein Sterbenswörtchen verloren. Oftmals werden diese Ehen nach besonders langer Vorbereitungszeit an ganz besonderen Daten geschlossen, sog. Schnapszahldaten. Wobei übrigens die Erfahrung zeigt, dass in diesen Fällen eine besonders hohe Scheidungsquote zu verzeichnen ist: Ehen, die am 09.09.1999 geschlossen wurden, dürften eine Scheidungsrate von 99,9 % haben. Zumindest sind alle beruflich mit einer Scheidung betrauten Personen der Auffassung, dass hier die Rate höher ist als üblich.

Gehen wir einmal davon aus, dass Max seine Lisa in jungen Jahren kennengelernt hat. Beide stammen aus etwas konservativ angehauchten Familien, so dass schnell klar ist, dass eine Heirat bereits in jungen Jahren die optimale Lösung für die beiden Liebenden darstellt. Max hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Steuerfachgehilfen gemacht und Lisa absolviert gerade ihre Ausbildung zur Arzthelferin. Max hat bereits zu diesem Zeitpunkt ehrgeizige Pläne, er will noch studieren, einen Abschluss als Steuerberater erwerben und sich selbständig machen, während Lisa bereits von einer kleinen Fußballmannschaft träumt.

Es kommt, wie es kommen muss: Max stürzt sich in die Arbeit, baut eine kleine Steuerberaterkanzlei auf, während Lisa sich voll und ganz auf ihr Mutterdasein mit den drei gemeinsamen Kindern kümmert. Gelegentlich unterstützt sie Max im Büro, aber Berufserfahrung kann sie keine sammeln.

Auf einer Fortbildungsveranstaltung, die Max genießt, da er in diesen Momenten frei von den Verpflichtungen des Ehelebens ist, lernt er eine erfolgreiche und ebenso hübsche Kollegin kennen und die Funken sprühen. Ein paar gemeinsame Fortbildungen und Seminare später wird klar, Max hat den wirklichen Deckel für seinen Topf gefunden. Es werden Pläne für eine gemeinsame Zukunft geschmiedet, doch da sind ja noch Lisa und die drei gemeinsamen Kinder.

Max sucht einen Anwalt auf, um sich beraten zu lassen, welche finanziellen Folgen eine Trennung für ihn hätte. Alleine der Kindesunterhalt für die Kinder schlägt mit gut 1.000 Euro zu Buche, Lisa kann wegen der Betreuung der Kinder nicht arbeiten gehen. Ihr steht sowohl Trennungs- als auch nachehelicher Ehegattenunterhalt zu.

Aber damit nicht genug, sowohl die Steuerberaterkanzlei als auch das kleine Einfamilienhaus fließen in den Zugewinn ein. Lisa hätte hier erhebliche Zahlungsansprüche gegen Max, da sowohl die Kanzlei als auch das Haus zum Ende der Ehe bewertet werden würden und er von diesen Werten die Hälfte an Lisa ausbezahlen müsste.

Da Max mit Zahlen umgehen kann, wird schnell klar, eine Scheidung von Lisa wäre sein wirtschaftlicher Ruin. Schweren Herzen beendet er die Beziehung zu seiner Kollegin und bleibt erst einmal bei Lisa, zumindest so lange, bis die Kinder groß sind.

Fragen Sie sich selbst, wäre das für Sie eine Option? Ist das noch eine Ehe?

Auch ein Ehevertrag kann in diesem Fall die Zahlung von Kindesunterhalt nicht ausschließen. Sehr wohl aber hätte er einen Ausschluss des Zugewinnausgleichs gegen eine von vornherein klar definierte Abfindungszahlung an Lisa beinhalten können. Jeder Seite wäre dann klar gewesen, welche Forderungen sie im Falle einer Trennung stellen könnte bzw. erfüllen müsste. Hier sind übrigens individuelle Vereinbarungen zur Zahlung einer etwaigen Abfindung möglich: in Raten, zeitweise Stundung, in Form einer Altersvorsorge (was bspw. für Lisa sinnvoll wäre). Den nachehelichen Unterhaltsanspruch könnte man in diesem Fall auch vorher zeitlich eingrenzen und/oder Lisa darin unterstützen, in eine eigene Erwerbstätigkeit zu finden.

Eine weitere Regelungsvariante wäre die Überschreibung des Einfamilienhauses auf Lisa und der Steuerberaterkanzlei auf Max, so dass sich keine Ausgleichsansprüche ergeben. Nebeneffekt: Aufgrund des (kostenlosen) Wohnrechts im Eigenheim würde sich damit auch der Unterhaltsanspruch von Lisa Max gegenüber drastisch verringern.

Die Radikalen

Die Radikalen sind Ehepaare, die uns Anwälten die Tränen in die Augen treiben. Bereits vor der Eheschließung wird ein strikter Ehevertrag mit Gütertrennung, Unterhaltsverzicht und Ausschluss des Versorgungsausgleichs geschlossen. In der Regel sehen wir Anwälte diese Paare nicht, denn für diesen Vertrag benötigen sie nur einen Notar.

Lutz und Simone, nennen wir sie mal so, erkennen wir im Alltag daran, dass hier strikt auf getrennte Kassen geachtet wird. Im Normalfall lassen sie sich beispielsweise im Restaurant nicht einmal als Paar identifizieren, weil sie getrennte Rechnungen verlangen.

Simone hat ein Haus geerbt, das auch im Falle der Scheidung ihr alleiniges Eigentum bleibt. Dafür sieht Lutz keine Veranlassung, auch nur einen müden Euro in diese Immobilie zu investieren. Er selbst hat ein kleines Unternehmen und erwirtschaftet ein stattliches Einkommen. Wohnkosten hat er ja keine, lediglich die Nebenkosten werden entsprechend der Hausbewohner aufgeteilt.

In ganz extremen Fällen zahlt Lutz sogar während der Ehe für das gemeinsame Kind Unterhalt, damit ist er dann entsprechend der Unterhaltstabelle seiner Verpflichtung nachgekommen. Wie Simone die Kosten für das Kind deckt, ist ihm dann egal.

Als sie sich kennengelernt haben, war Simone noch in der Ausbildung zur Sekretärin und Lutz absolvierte sein BWL-Studium. Während dieser Zeit hat Simone Lutz unterhalten. Aufgrund der unterschiedlich hohen Einkommen ist es schwierig, gemeinsame Urlaubsziele zu finden. Lutz hätte es gerne exklusiv, während Simone mit ihrem geringen Einkommen eher auf den preiswerten Urlaub spekuliert. Genauso verhält es sich beim Einkauf. Simone achtet auf die Sonderangebote, während Lutz gern High-End kauft. Spannungen und Streitereien sind vorprogrammiert.

Simone leidet schon lange, es mangelt ihr an Gemeinsamkeit. Dennoch verlässt sie Lutz nicht, weil sie Angst hat, sie könnte wirtschaftlich ohne seinen bescheidenen Beitrag nicht über die Runden kommen. Lutz ist Simone mit der Zeit zu knauserig und unzufrieden, er sucht Abwechslung, indem er seine "verlorene" Jugend nachholt und jeden Samstag um die Häuser zieht. Hierbei lernt er auch die eine oder andere Dame kennen.

Seine Frau Simone würde er dennoch nicht verlassen, denn er liebt die gemeinsame Tochter über alles. Er hat Angst, dass er sie nach einer Trennung nicht in dem von ihm gewünschten Umfang sehen kann, geschweige denn zusammen mit ihr leben kann. Die beiden leben daher, zumindest auch so lange, bis die Tochter erwachsen ist, nebeneinander her.

Wäre das für Sie eine Option? Ist das noch eine Ehe?

In diesem Fall sollte man sich fragen, warum die Ehe eigentlich eingegangen wird, wenn von Anfang an auf ein gemeinsames Wirtschaften und Wirken verzichtet wird. Diese Variante des Ehevertrages wird in der Regel vom wohlhabenderen Teil der Bevölkerung vorgezogen.

In Einzelfällen sind die radikalen Eheverträge übrigens unwirksam: Wird ein Ehegatte zu sehr benachteiligt, ist der Vertrag sittenwidrig. Regelmäßiger Knackpunkt: die unzureichende Berücksichtigung der Kinderbetreuung.

Der radikale Weg ist daher nicht unbedingt auch der klügste, denn er kann im Nachhinein unwahrscheinlich viel Geld kosten und das gesamte Vertragswerk über den Haufen werfen. Es empfiehlt sich immer eine Modifizierung. Für den Fall der Kinderbetreuung sollte zumindest ein Unterhaltsanspruch für den betreuenden Elternteil vorgesehen sein.

Die Freidenker

Die Freidenker sind Paare, die meist lange prüfen, bevor sie sich binden.

Konstantin und Antonia lernen sich während des Studiums kennen und lieben. Das erste Kind wird noch geboren, bevor die beiden sich in einem ganz intimen Kreis das Jawort geben. Beiden ist zu diesem Zeitpunkt bereits bewusst, dass ein Versprechen auf die Ewigkeit und bis dass der Tod die beiden scheidet so von keinem blind unterschrieben werden kann. Zwischen Konstantin und der gemeinsamen Tochter Sarah besteht eine besonders intensive Bindung. Beiden ist bewusst, dass sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen wollen. Antonia hat von Ihnen Eltern ein Grundstück geschenkt, auf das sie dann ein Familienheim baut. Konstantin arbeitet zunächst als Angestellter, dann eröffnet er sein eigenes Büro.

Beide wissen, was sie wollen und was ihnen lieber erspart bleiben soll. Sie können offen und vertrauensvoll über ihre gemeinsame Zukunft sprechen. Und noch bevor sie heiraten, lassen sie sich von einem Anwalt über die Folgen der Eheschließung darüber beraten, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für sie gibt.

Bereits im ersten Gespräch wird ihnen klar, dass ein Ehevertrag die Lösung für eine gemeinsame und unbeschwerte Zukunft ist. Allerdings schließen sie in ihrem Vertrag nur Teile des Vermögens, wie z. B. Antonias Haus als auch Konstantins Büro vom Zugewinn aus. Alles andere wollen Sie aber gemeinsam erwirtschaften und behalten hierfür den Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Falle einer Trennung vereinbaren sie, dass sie sich verpflichten, in der näheren Umgebung wohnen zu bleiben, so dass Sarah wechselnd von ihren Eltern betreut werden kann. Da Antonia während der Ehe zunächst die Betreuung von Sarah obliegen soll, ist auch klar, dass Konstantin ihr nach der Trennung für einen befristeten Zeitraum Unterhalt bezahlt. Für die Rente will jeder für sich alleine entsprechend den Einkünften vorsorgen, so dass sie einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbaren.

Beiden ist klar, auch dieser Vertrag ist nicht für die Ewigkeit geschlossen. Veränderungen im Leben bedürfen dann wiederum auch der Abänderung des Vertrages. Einen Vorteil haben die beiden aber: Sie wissen genau, welche Konsequenzen im Falle der Trennung eintreten. Dieses Wissen gibt einerseits Sicherheit und andererseits aber auch Freiheit.

Ist dies nicht die Ehe, die wir uns wirklich wünschen?

Nur keine Angst!

Ich möchte Ihnen keinesfalls Angst vor der Ehe machen. Dennoch gehen diesen Schritt viele Menschen, ohne über die Wirkungen der Ehe nachgedacht zu haben. Und so ein bisschen Realismus schadet heute keinesfalls - schließlich besagen die Statistiken, dass jede dritte Ehe geschieden wird.

Ein Ehevertrag kann auch Gestaltungsmöglichkeit zur Sicherung von Vermögenswerten darstellen. Dies kann dann beispielsweise interessant sein, wenn ein Ehegatte eine risikobehaftete Selbständigkeit ausübt und ein einziger geplatzter Auftrag die gesamte Existenz bedrohen könnte. Hier kann über einen Ehevertrag das Vermögen für die Dauer der Ehe legal und sicher auf den anderen Ehegatten übertragen werden.

Die Möglichkeiten eines Ehevertrages sind so individuell, wie die Menschen, die diesen vereinbaren wollen. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, bevor Sie das Wagnis Ihres Lebens eingehen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Eigentlich ist der Ehevertrag für jede Ehe zu empfehlen. Tatsächlich lassen sich auch immer mehr junge Paare aus einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen beraten. In diesen Fällen geht es dann darum, wer die Küche bekommt und wer das Auto. Viele Paare verzichten auch auf den Versorgungsausgleich, d. h. jeder ist für seine Altersvorsorge alleine zuständig, während der Ehe und ggf. auch "danach".

Der Abschluss eines Ehevertrages ist immer dann sinnvoll, wenn eine Firma oder aber ererbtes oder geschenktes Familienvermögen gesichert werden soll. Hier kann durch einen Ehevertrag aber nicht nur derjenige Ehegatte gesichert werden, der das Vermögen besitzt, sondern auch der andere Ehegatte, der durch Arbeit in der Firma oder durch Kreditaufnahme zur Instandsetzung von Immobilienvermögen erhebliche Leistungen beiträgt, die im Rahmen des Zugewinnausgleichs niemals befriedigend aufgelöst werden können.

Ein Ehevertrag kann schon während der Ehe eine für beide Partner erhebliche Sicherheit bringen. Und für den Fall der Fälle ist alles geregelt, so dass eine sachliche Auflösung der Ehe möglich ist. Wenn sich niemand über den Tisch gezogen fühlt, gibt es weniger Anlass zum Streit.

Sollte der Ehevertrag für Sie in Frage kommen, empfehle ich dennoch, dass sich jeder Ehegatte von einem eigenen Anwalt beraten lässt. Denn uns Anwälten ist es nur möglich, für unseren Auftraggeber tätig zu werden. Wir können also nicht beide Eheleute gleichzeitig vertreten. Um zu vermeiden, dass hier ein Ehegatte benachteiligt wird, sollte also jeweils ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Das ist zwar mit Kosten verbunden, führt aber zu wesentlich faireren Ergebnissen.