Die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben - bis 1970 "Offenbarungseid" genannt - ist zu einem Massenphänomen geworden. Laut einer aktuellen Studie gaben von Januar bis September 2009 über 400.000 Menschen die eidesstattliche Versicherung ab.
Wir erläutern die wichtigsten Regelungen und Abläufe für die "Versicherung an Eides statt".
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Super! Sehr hilfreich.
Absolut klasse. Habe nach längerer Internetsuche endlich die passende Lösung gefunden.
:-))
Sehr hilfreich! Auch für mich als Gläubiger :)
könnte noch viel viel informativer sein
Sehr gut. Alles was ich an Infos brauche.
Sehr einfach und klar ohne Fachlateinisch, gibt Hoffnung auf Besserung in der Zukunft. Danke
Die informationen sind echt sehr hilfreich!
Ich war auch eine von denen die relativ viel angst hatte wegen meinen gläubigern, die mir druck gemacht haben.
Jetzt heißt es für mich nur noch;KOPF HOCH,ES GIBT FÜR ALLES EINE LÖSUNG!
VIELEN VIELEN DANK!!!!!!!
Super...Jetzt weiß ich was Tatsache ist!!! Vielen Dank!!!
die seite ist echt super so wissen die schmarotzer noch besser wie sie ihre rechnungen nicht bezahlen , und leute die eine leistung dafür erbracht haben um ihren lohn bringen
ich wünsche den leuten die ihre rechnungen nicht bezahlen die pest am hals
An den letzten Schreiber:
Zunächst verbitte ich mir solche Verallgemeinerungen. Oft sind Schulden auch entstanden , weil zum Beispiel jemand wegen Krankheit sein Einkommen verloren hat und gewisse Anbieter diverser Dienstleistungen selbst bei langjährigen treuen Kunden einen feuchten Furz darauf geben, das dem Betreffenden di finanziellen Mittel zur Fortführung des Vertrages fehlen. Ich sprech da aus eigener Erfahrung. Trotz der Bitte, als langjähriger zahlender Kunde aus dem Vertrag entlassen zu werden, kam statt einer Zustimmung Post von einem Inkassobetreiber, was anstelle von Schadensminderung eher Schadensmaximierung zur Folge hatte. Einem anderen Gläubiger hatte ich angeboten , meine Ausstände in Raten abzuzahlen zu je 30 Euro . Folge : Post von Inkassovampiren , die dann mit 30-Euro-Raten kamen - mit erheblichen Mehrkosten , die ich nicht einsehe, weil ich ja bereis dem Gläubiger diesen Vorschlag selbst gemacht hatte. Und so ging es mit einigen anderen Gläubigern ebenfalls weiter.
Fakt ist : Bis dato hatte ich meine Rechnungen immer pünktlich bezahlt !! Nur kann ich nicht etwas schicken , was ich nicht besitze. Und nach 28 Tagen bei Nudeln mir Brühe freut man sich sogar auf eine Dose Fisch.
Ich lasse mich jedenfalls nicht von Leuten , die selber von nichts eine Ahnung haben , als Schmarotzer hinstellen. Das grenzt an Verleumdung. Erstmal selber die Erfahrung machen und dann die Klappe aufreissen.
Ich bin jedenfalls froh , wenn ich meine offenen Möglichkeiten zur Kenntnis nehmen kann, um endlich wieder Luft zum Atmen zu bekommen. Denn ohne diesen Inkassodreck wären meine Ausstände weitgehend erledigt. Noch Fragen ???
Die Seite ist sehr informativ und ich habe mir einige Tips herraus gezogen.
Auf ein Wort an meinen Vorredner:
ich kann ihnen Nachempfinden, aber sie brauchen sich nicht wegen eines solchen Menschen zu rechtfertigen.
Für manche gilt: Ich bin ich und ihr alle seit der Dreck!
Zu dem netten Schreiber vom 15.12.07
Fakt ist das es sowohl auf der Seite der Schuldner schwarze Schafe gibt, aber vergessen wir mal nicht die Seite der Dienstleister die mittels allen Tricks die Bürger abzocken und dann noch straffrei ausgehen.
Ich wünsche niemanden etwas schlechtes, aber Ihnen wünsche ich mal ganz unten zu sein und nicht mehr zu wissen wie sie den Monat überwinden.
Ich glaube nicht das Sie das Recht dazu besitzen, jeden Schuldner als Schmarotzer zu betiteln. Ich weis nicht ob Sie so engstirnig sind und nicht mal über den Tellerrand schauen, denn in der Welt vorallem in unserem Land befinden sich Menschen die weit unter dem Existensminimum leben! Vielleicht gehören Sie zu der Sorte, die sagt: "Mit einer solchen Person gebe ich mich nicht ab!" "Das ist Abschaum!" . Wenn Sie bereits selber Zahlungsausstände haben, davon gehe ich aus, sonst täten Sie nicht so schreiben. Darf man Sie vielleicht bald in der Kategorie "Abschaum" willkommen heißen? Auch Sie kommen dann in Zahlungsverzug und werden zum Schuldner und demnach sind Sie dann selbst ein "Schmarotzer". <--geht manchmal schneller als man denkt.
Fazit: Es gibt für Selbsständige Mittel und Wege die Ausstehenden Forderungen andersweitig zu minimieren.
Und ich verkneife mir einen Tip zu geben, vorallem wenn ich sowas lese! Es muss auch dumme geben die auf die große Kacke haun!
Finde das topic super, sehr hilfreich.... Frage gestellt, antwort bekommen :-)
super^^
Ich find es echt klasse wie das hier geschrieben ist.
Ich hab meine Antworten bekommen und hab endlich keine angst mehr vorm gerichtsvollzieher...
Echt ein DICKES Dankeschön!!
Hallo ich habe eine Frage können die mein Hartz4 Pc und mein LCD fernseher einbehalten bitte um baldige antwort danke
Hallo, mit "einbehalten" meinen Sie vermutlich ein Pfändung? "Hartz IV" ist eine Sozialleistung und damit unpfändbar. Das gilt aber nicht bei einer Kontopfändung: Wenn das Geld auf Ihrem Konto eintrifft, haben Sie sieben Tage Zeit, es abzuheben. (s. http://www.akademie.de/direkt?pid=27972&tid=27962) Ob der PC pfändbar ist, kommt auf den Wert an. Wenn er bereits mehrere Jahre alt ist, lohnt sich das in der Regel nicht. Bei einem LCD-Fernseher sieht das schon ganz anders aus.
Am besten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/such_kurz.php.
Vielleicht kann Ihnen auch unser "Grundkurs: Erste Hilfe in der Schuldenkrise" (http://www.akademie.de/direkt?pid=28244) weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion akademie.de
wenn man die eidesstattliche versicherung abgibt . ist dann das konto bei der bank und der lohn vom arbeitgeber gleich mit fort.
@ anonym vom 6. 12. 2010,
nein, so schlimm muss es nicht gleich kommen. Geben Sie doch mal die Stichworte "Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen" sowie "P-Konto" in die Such-Box oben auf der Seite ein, dann kommen Sie zu unseren Artikel zu diesen Themen. Natürlich gibt eine EV dem Gläubiger die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungen einzuleiten, aber ganz schutzlos sind Sie ja nicht. Freilich lässt sich an diesem Punkt meist nicht mehr aufschieben, dass etwas getan werden muss - und auch über eine Privatinsolvenzverfahren nachzudenken kann sinnvoll sein.
Hallo,
kann das FA meine Kontostände sehen bei abgabe einer EV???
Hallo,
Auskunftsersuchen der Finanzämter an Kreditinstitute haben mit einer EV-Abgabe direkt nichts zu tun: Finanzbeamte können Kontenstände, Zahlungs- und Zinseingänge bei Banken und Sparkassen erfragen, sofern sie diese Informationen vom Steuerpflichtigen nicht bekommen oder den begründeten Verdacht haben, dass die Auskünfte der Steuerpflichtigen falsch oder unvollständig sind. Rechtsgrundlage ist § 30a Abgabenordnung:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__30a.html
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Muß ich denn das Konto meiner Lebensgefährtin, welches ich mitbenutzen darf, bei der EV mit angeben? Ich bekomme leider kein eigenes Konto mehr.
Hallo, Sie müssen natürlich nur Ihre eigenen Konten angeben. Die Funktion der eidesstattlichen Versicherung ist es, Ihre Gläubiger darüber aufzuklären, wo evt. noch etwas zu holen ist. Nach Abgabe der EV droht Ihnen daher ggf. gleich eine Kontopfändung.
Wäre ein eigenes P-Konto nicht eine Alternative zur Mitnutzung des Kontos?
Mehr zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen:
P-Konto und Kontenpfändungsschutz:
http://www.akademie.de/direkt?pid=58517
Eidesstattliche Versicherung:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27880
Und in der Übersicht:
http://www.akademie.de/direkt?pid=27962
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
Danke für die schnelle Antwort auf meine Frage. Genauso habe ich es mir auch gedacht, nur leider halte ich trotzdem den Strafbefehl, falsche Versicherung an Eides Statt, in Händen. Der Vorwurf: Ich habe nicht angegeben, dass ich über das Konto meiner Lebensgefährtin zeichnungs- und verfügungsberechtigt war.
Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Einzelfällen keine Auskunft geben können. Am besten wenden Sie sich an einen Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe (http://www.f-sb.de/adressensbstellen/such_kurz.php) oder an einen Anwalt (http://www.akademie.de/direkt?pid=43395&tid=27962).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de
wenn ich schon eine EV abgegeben habe und ich jetzt wieder in Arbeit stehe, bin ich sofort verpflichtet das dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen? Oder ist das in den Zeitraum der 3 Jahre nicht relevant? Hat jemand Erfahrungen ob es auch bei Gerichtskosten die Möglichkeit eines Vergleiches gibt? Danke
Hallo, Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus dem Gerichtsvollzieher irgendetwas mitzuteilen. Die Gläubiger müssen glaubhaft machen, dass sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, um Sie vor Ablauf der drei Jahre erneut zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorzuladen. Bei der Abgabe der EV müssen Sie dann Ihren Arbeitgeber nennen. Sie können allerdings jetzt versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen, bevor diese eine Lohnpfändung veranlassen. Mehr dazu finden Sie in unseren Beiträgen:
"Lohnpfändung und Lohnabtretung" (http://www.akademie.de/direkt?pid=28200) und "Gläubiger-Vergleich oder Verbraucherinsolvenz?" (http://www.akademie.de/direkt?pid=28688).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion von akademie.de