Elsterformular
Die erste Voranmeldung per ElsterFormular
Elster-LogoDamit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, wie einfach eine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung in der Praxis vonstattengeht, sollen zum Schluss kurz die einzelnen Schritte am Beispiel von ElsterFormular beschrieben werden:
Nach Download (55,4 MB) und Installation des Windows-Programms ist die erste Voranmeldung eine Sache weniger Minuten:
Sie starten die Software,
rufen das Modul "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010" auf,
-
klicken auf die Schaltfläche "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 anlegen" unterhalb des Infotextes,
So starten Sie das ElsterFormular-Modul "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010" tragen Ihre Steuernummer und das zuständige Finanzamt ein und
geben Ihre Adresse an.
Diese Angaben sind nur beim ersten Mal erforderlich. Nachdem Sie den passenden Voranmeldungszeitraum angeklickt haben, tragen auf Seite 1 Ihre Umsätze in die Felder 81 und/oder 86 ein und geben auf Seite 2 im Feld 66 die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge an - fertig.
Seite 1 des "ElsterFormulars" zur Umsatzsteuervoranmeldung
Über den Menüpunkt "Datenübermittlung - Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln" sorgen Sie dann dafür, dass Ihre Steuerdaten gespeichert und anschließend übertragen werden. Dabei wählen Sie normalerweise die voreingestellte Option 2 "Datenübermittlung ohne Authentifizierung".
So wählen Sie die Art der Datenübermittlung aus.
Sollte bei der Übertragung ein Fehler auftreten, schicken Sie die Voranmeldung einfach noch einmal ab. Sie können die Übertragung über den Menüpunkt "Datenübermittlung - Test der Datenübermittlung an das Finanzamt (Musterfall senden)" zuvor aber auch nach Belieben ausprobieren. Per Mausklick auf das Druckersymbol in der ElsterFormular-Symbolleiste rufen Sie schließlich die "Druckvorschau" auf, über die Sie Ihre Voranmeldung bei Bedarf für Ihre eigenen Unterlagen zu Papier bringen. Nach der Datenübermittlung haben Sie auch die Möglichkeit, ein Versandprotokoll auszudrucken, als Beleg für Ihre Unterlagen.
Zweiter Anlauf? Kein Problem!
Falls Sie nach Abschluss der Übertragung Ihrer Steuerdaten feststellen, dass sich ein Zahlendreher oder ein ähnlicher Eingabefehler eingeschlichen hat oder noch Angaben fehlen, klicken Sie auf Seite 1 der Voranmeldung das Feld 10 "Berichtigte Anmeldung" an und schicken die Daten einfach noch einmal ab. Das Finanzamt macht nur den jeweils jüngsten Datensatz zur Grundlage der Besteuerung. Alle Vorversionen werden ignoriert.
Fazit
Nein, ein Vergnügen oder gar ein Kinderspiel sind Umsatzsteuervoranmeldungen auch im Internet-Zeitalter nicht. Aber auch längst keine Geheimwissenschaft mehr: Vorausgesetzt, die Buchführung ist auf dem Laufenden, dann sind das Eintragen und die Übermittlung an den Finanzamts-Server eine Sache von ein paar Minuten. Die geeigneten Werkzeuge befinden sich entweder schon auf Ihrem Computer oder sind im Handumdrehen installiert. Viel Erfolg!
Informationen für Einsteiger
Falls Sie sich weniger mit der Datenübermittlung als vielmehr mit der Datenermittlung und den verschiedenen Steuerarten schwertun, sollten Sie einen Blick auf unsere einschlägigen Basisinfos werfen:
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Ich bin bereits Mitglied
Hallo,
eine Sache ist hier nicht beleuchtet: Meine Sicherheit.
In den Medien wird immer wieder über Onlinedurchsuchungen berichtet.
Ich habe kein Vertrauen in die Elster Software.
Wer sagt mir, das hierdurch nicht ein Bundestrojaner instaliert wird? Es könnte sogar so ausgelegt werden, dass ich durch die Installation indirekt eine Zustimmung zur Überwachung gegeben habe.
Ich höre schon die Bemerkungen "Wer nichts zu verbergen hat ...", aber niemand hat das Recht meine privaten Daten ohne richterlichen Beschluß auszulesen.
Eine Software kaufen - die Kosten will und kann ich nicht tragen.
Hallo,
Kosten für die Anschaffung der Software fallen nicht an: Elster- und ElsterOnline sind kostenlos.
Ihre Sicherheitsbedenken sind angesichts der jüngsten Debatten um den "Bundestrojaner" aber nicht von der Hand zu weisen. Ob Ihre Vorbehalte ausreichen, um von der Pflicht zur elektronischen UStVA befreit zu werden, wage ich jedoch zu bezweifeln. Sie könnten es aber einfach mit einer UStV-Anmeldung auf Papier versuchen: Manche Finanzämter drücken bei Selbstständigen und Kleinunternehmern ein Auge zu.
Eine Bitte: Falls Sie das versuchen - berichten Sie über Ihre Erfahrungen?
Danke und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo,
vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten: Sind beispielsweise für die UmsatzsteuerVoranmeldung März die im März am Konto eingegangenen Beträge (beglichene Rechnungen) oder die im März gestellten Rechnungen relevant?
@ anonym vom 6.4.
im Normalfall ist das _Rechnungsdatum_ entscheidend (Soll-Besteuerung). Wenn Ihr Jahresumsatz aber unter 250.000 Euro liegt, oder 500.000 Euro im Osten, können Sie das Privileg der "Ist-Besteuerung" nutzen, dann entsteht die Steuerschuld erst, wenn die Rechnung bezahlt wird. Wie so oft also - es kommt darauf an. :-)
Genaueres dazu steht hier:
Alternative: Besteuerung nach "vereinbarten" oder "vereinnahmten" Entgelten?
http://www.akademie.de/direkt?pid=5113&tid=11598
beste Grüße
S.Hengel
Redaktion akademie.de
Freiberufler und Betriebe, die nicht zur doppelten kaufmännische Buchführung verpflichtet sind, kommen außerdem von vornherein in den Genuss der Ist-Besteuerung (= Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten). Mit anderen Worten: Bei Selbstständigen und kleinen Unternehmen sind die Zahlungsvorgänge auf dem Konto und in der Kasse entscheidend.
Allzeit volle Kassen und Konten wünscht
Robert Chromow
Servus
Ich hätte auch eine Frage.
Ich arbeite häufig mit einer Kolleginn zusammen die der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Die Rechnung an die Kunden Schreibe ich. Die Mwst muss ich auch für ihre Stunden und Material einsätze ausweisen. Zu meiner Frage, wie muss ich das nun in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
halllo "anonym" vom 23.7.
Herr Chromow ist in Urlaub. Die kompetente Antwort lässt deshalb noch etwas auf sich warten. Aber in der Zwischenzeit will ich mich an einer Antwort versuchen.
Wenn Ihre Kollegin Ihnen eine Rechnung schreibt, dann natürlich ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie diese Leistungen dann Ihrem Auftraggeber in Rechnung stellen, dann mit Umsatzsteuer. Wenn Sie also nach dem Modell Hauptauftragnehmer- Subunternehmer vorgehen, ist das ganze einfach.
Wenn Sie aber gemeinsam auftreten und - bewusst oder unbewusst - eine GbR bilden, dann ist die Sache komplizierer. Eine GbR ist zwar keine juristische Person, kann aber sehr wohl als solche steuerpflichtig sein. Sie kann aber auch unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen.
Sie sehen: Sie sollten sich beraten lassen, denn es kommt ganz auf die Umstände in Ihrem Einzelfall an. Einige weitere Infos zur Zusammenarbeit zwischen Freelancern finden Sie unter der URL http://www.akademie.de/direkt?pid=55180
reibungslose Geschäfte wünscht
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
Hallo,
Sie schreiben:
------------ Zitat ----------------
Ich arbeite häufig mit einer Kolleginn zusammen die der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Die Rechnung an die Kunden Schreibe ich. Die Mwst muss ich auch für ihre Stunden und Material einsätze ausweisen. Zu meiner Frage, wie muss ich das nun in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?
----------Zitat-Ende --------------
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Gesamtleistung ist umsatzsteuerpflichtig. In der Umsatzsteuervoranmeldung tauchen die Leistungen Ihrer Kollegin hingegen nicht auf: Sie dürfen nur solche Vorsteuern geltend machen, die Ihnen von dazu befugten Unternehmern als solche in Rechnung gestellt worden sind.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo,
sehr informative Seite. Ich habe nun eine Frage die Sie mir bestimmt beantworten können: Ich habe am 07.09.2009 mein Unternehmen gegründet. Wann muss ich die erste Umsatzsteuervoranmeldung durchführen? UND welchen Monat klicke ich dann beim Elster-Online Formular an?
Nach den bisherigen Beispielen sieht es so aus, dass ich bereits am 10.09.09 die erste Umsatzsteuervoranmeldung tätigen hätten müssen, und zwar für den Monat August (Klick im Elster Formular auf 08/09)? In diesem Zeitraum war die Firma aber noch garnicht existent.
Danke für die Hilfe
Guten Tag,
wenn Sie im September 2009 den Betrieb aufgenommen haben, war die erste Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Oktober 2009 fällig. Sie konnten die eingenommene Umsatzsteuer für den ersten Monat (= September) ja frühestens Anfang Oktober ermitteln. Den Monat September sollten Sie in "Elster Formular" problemlos auswählen können, oder?
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Prima Forum für Fragen und kompetente Antworten.
Hier meine Frage: Jeden Monat gebe ich nun brav die Umsatzsteuervoranmeldung ab. Nun hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass ich am Ende des Jahres auch ein "Jahresumsatzsteuer-Formular" einreichen muss.
Im Elster-Tool finde ich dafür aber keinen Eintrag.
Im einzelnen sind die Fragen daher: Was ist diese Jahresumsatzsteueraufstellung? Wie wird sie angefertigt und mit welchem Tool an das Finanzamt übertagen?
Danke für eine Antwort im Voraus.
Vielen Dank für Ihre nette Rückmeldung. Das vermeintliche "Jahresumsatzsteuer-Formular" nennt sich "Umsatzsteuererklärung". Die ist mit ElsterOnline leider nicht möglich. Sie benötigen dafür die kostenlose amtliche Windows-Software "ElsterFormular"
https://www.elster.de/elfo_home.php
oder ein anderes Steuer- oder Buchhaltungsprogramm, das über eine Elster-Schnittstelle verfügt.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow
Guten Abend,
ich habe erst vor 2 Monaten die Abbuchungen von der Telekom auf das Geschäftskonto vornehmen lassen. Auf den Rechnungen davor steht aber schon der Firmenname drauf. Kann ich nun die Umsatzsteuer auch von den vorherigen Rechnungen zurückverlangen, auch wenn diese von einem fremden (Privatkonto) abgebucht worden sind?
Besten Dank für die Antwort im voraus.
Kein Problem,
es gibt kein Vorschrift, derzufolge die Bezahlung von geschäftlichen Rechnungen nur über ein Firmenkonto zulässig ist. Theoretisch kommen Sie sogar ganz ohne separates Geschäftskonto aus. Einzelheiten entnehmen Sie unserem Beitrag:
"Geschäftskonto vs. Privatgirokonto: Brauchen Gründer und Selbstständige überhaupt ein Geschäftskonto?"
http://www.akademie.de/direkt?pid=13925
Alles gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Jährlichen Steuerschuld von 1.000 Euro überschritten
Hallo,
Bislang betrug meine jährliche Umsatzssteuerschuld immer über 1.000 Euro - seit 2008 jedoch nicht mehr - die Ausgaben waren einfach sehr hoch. Das FA schrieb mir, ich müsse keine vierteljährlichen Voranmeldungen mehr abgeben, was ich auch tat.
Nun wird vermutlich dieses Jahr die Umsatzssteuerschuld wieder über 1.000 Euro betragen - genau wissen kann ich das natürlich erst Ende des Jahres 2012. Muss ich das dem FA dennoch jetzt (zu Jahresbeginn) mitteilen und einfach wieder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben?
Oder melden die sich bei der Abgabe der _nächsten Umsatzsteuererklärung (also dann ja erst 2013 für 2012) von alleine und das ganze geht für mich straffrei aus?
Antwort
Guten Tag,
und keine Sorge: § 18 Abs. 2 UStG ...
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
... stellt bei der Frage nach dem Voranmeldezeitraum auf das Vorjahr ab:
------------ Zitat ----------------
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
----------Zitat-Ende --------------
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder fragen Sie direkt beim Finanzamt nach.
Alles Gute und herzliche Grüße
Robert Chromow