Alle Kaufleute müssen ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, mit Ausnahme von Kleingewerbebetrieben und BGB-Gesellschaften (GbR), die sich freiwillig eintragen lassen können. Mit dieser Eintragung werden sie Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) mit allen Rechten und Pflichten.
Seit Anfang 2007 werden die Handelsregister elektronisch geführt - auch die Eintragung erfolgt auf diesem Weg.
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen,
wer in das Handelsregister eingetragen wird und welche Daten eingetragen werden,
welche Auswirkungen die Umstellung auf das elektronische Handelsregister für Sie hat und welche Übergangsregelungen existieren,
welche Pflichtangaben Sie veröffentlichen müssen und welche "Offenlegungsstrategien" sinnvoll sein können,
wie Sie das Handelsregister für Unternehmensrecherchen nutzen können und außerdem
welche Folgen die freiwillige Eintragung für Sie hat (Kaufmannseigenschaft).
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Für die Eintragung eines Eintragungsantrages brauchen Sie ohnehin einen Notar, der die Unterlagen dann auch einreicht. Leider ist es da nicht mit dem Ausfüllen eines Online-Formulars getan!
mit freundlichen Grüßen
Ihre akademie.de-Redaktion
Falls Sie statt der Eintragung einen Handelsregister-Auszug haben wollen: Da gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, keine ist so _richtig_ bequem, leider.
Es gibt verschiedene Arten des "Handelsregisterauszugs" (ich glaube, der Begriff ist eigentich nicht mehr aktuell): zum Beispiel den historischen oder den chronologischen Auszug oder den aktuellen, oder auch die beglaubigte Form.
* Sie können direkt beim zuständigen Registergericht einen Auszug beantragen, zumindest in Berlin auch per Fax. Das kostet hier 10 Euro, glaube ich.
* Sie können sich beim gemeinsamen Handelsregister-Portal www.handelsregister.de registrieren und dann für je 4.50 Euro Registerauszüge ziehen.
* Sie können einen der kommerziellen Handelsregisterauszug-Lieferanten nutzen, die Sie etwa über Google finden.
Wenn Sie öfter Auszüge brauchen, ist die Registrierung bei www.handelsregister.de sicher sinnvoll, dort hat man auch Zugriff auf die Vereins- und Genossenschaftsregister.
Ich hoffe, das hilft Ihnen schon mal etwas weiter...
Simon Hengel
Grüß gott,
gibts irgendwo ein Muster für den Anhang zur Bilanz für eine "allerkleinste" GmbH, um der Anforderungen der Veröffentlichung genüge zu tun.
Ein Muster nebst Erklärungen für den Anhang zur Bilanz kleiner GmbHs finden Sie hier:
http://www.akademie.de/direkt?pid=50294
mit freundlichen Grüßen,
Ihre akademie.de-Redaktion