Urteile zur PC-Gebühr

Entscheidungssammlung

Von: Dietrich von Hase
Stand: 13. August 2009
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Die Entscheidungssammlung von akademie.de will möglichst viele der bisher ergangenen Urteile zu den PC-Rundfunkgebühren erfassen. Es wurden bisher beispielsweise unter der Subdomain des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vgh.bayern.de ausschließlich die für GEZ und Bayrischen Rundfunk positiven Urteile der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Die Mehrheit der Urteile in Bayern verneint jedoch die PC-Gebührenpflicht. Diese wurden nicht im Internet veröffentlicht (Stand 12.08.2009), obwohl sie bereits aus dem Jahr 2008 stammen. Damit die von der PC-Gebühr Betroffenen nicht nur für sie negative Urteile im Netz finden, bestellt akademie.de direkt bisher unveröffentlichte Entscheidungen bei den Gerichten, um sie hier zu veröffentlichen.

Urteile und Verwaltungsgerichte, die GEZ-Gebühren für PCs verneinen

Folgende Gerichte entschieden, dass im jeweiligen Fall für den PC, fürs Handy usw. keine Rundfunkgebührenpflicht besteht. Die erhobenen GEZ-Gebühren werden als rechtswidrig bzw. oft auch als verfassungswidrig beurteilt. Die Abkürzung "VG" steht dabei für Verwaltungsgericht, "OVG" steht für Oberverwaltungsgericht:

Urteile der Verwaltungsgerichte, die eine Zahlungspflicht für PC-Gebühren feststellen

Folgende Gerichte erließen Urteile, nach denen für den PC, fürs Handy usw. eine Rundfunkgebührenpflicht besteht und der Gebühreneinzug rechtmäßig bzw. verfassungskonform sei. Da bislang in sämtlichen Entscheidungen eine Berufung bzw. Revision zugelassen ist, handelt es sich bei diesen Ablehnungen nur um einen Zwischenstand. Die OVGs bzw. das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder das Bundesverfassungsgericht können jederzeit gegen die Meinung der Vorinstanz entscheiden, sofern die Kläger ihre Chance für die höhere Instanz ergreifen.

Für neue Entscheidungen zur PC-Gebühr gibt's T-Shirts als Dankeschön!

Helfen Sie mit, die Entscheidungssammlung von akademie.de zur PC-Gebühr zu verbessern! Jeder, der an die E-Mailadresse: redaktion (ät) akademie.de eine bei akademie.de noch nicht veröffentlichte Entscheidung zum Thema GEZ-Gebühren für PC's sendet, erhält von akademie.de zwei T-Shirts "GEZ-freie Zone". Wer uns als erster nur Gericht und Aktenzeichen einer neuen Entscheidung mitteilt, erhält ein T-Shirt. Größenwünschen (S bis XXL) sowie Farbwünschen (schwarz, blau, braun) wird entsprochen, solange der Vorrat reicht.

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Sehr geehrte Damen und Herren:
In all den Urteilen und Kommentaren zur Gebührenpflicht von PC wird immer von einem installierten Internetzugang ausgegangen, aber der PC für andere Dinge genutzt.
Ich aber habe einen PC, den ich für numerische Berechnungen nutze, und der aber gar keine Internetverbindung hat.
Leider habe ich dem GEZ die Existenz mitgeteilt. Dann hat man zwar die Fernsehhgebühr gestrichen, (ich sehe kein Fernsehen), man will aber die 5,.. EUR monatlich für den PC.
Mit diesem Gerät könnte ich aber gar kein Fernsehen empfangen. Es müßte erst aufgerüstet werden und ein Internetzugang (Leitung) müßte beantragt werden.
Man hat wieder Gebühren bei mir angemahnt.
Was soll ich tun. unter Vorbehalt bezahlen ?
Danke - Mit freundlichen Grüßen
Josef Giglmayr
E-mail: Giglmayr@aol.com

hach..die liebe GEZ...schau mal hier nach:
und ich liebe die Herren auch sowas von doll *kotz*
http://www.gez-abschaffen.de/
Gruß Tine