Die Entscheidungssammlung von akademie.de will möglichst viele der bisher ergangenen Urteile zu den PC-Rundfunkgebühren erfassen. Es wurden bisher beispielsweise unter der Subdomain des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vgh.bayern.de ausschließlich die für GEZ und Bayrischen Rundfunk positiven Urteile der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Die Mehrheit der Urteile in Bayern verneint jedoch die PC-Gebührenpflicht. Diese wurden nicht im Internet veröffentlicht (Stand 12.08.2009), obwohl sie bereits aus dem Jahr 2008 stammen. Damit die von der PC-Gebühr Betroffenen nicht nur für sie negative Urteile im Netz finden, bestellt akademie.de direkt bisher unveröffentlichte Entscheidungen bei den Gerichten, um sie hier zu veröffentlichen.
Urteile und Verwaltungsgerichte, die GEZ-Gebühren für PCs verneinen
Folgende Gerichte entschieden, dass im jeweiligen Fall für den PC, fürs Handy usw. keine Rundfunkgebührenpflicht besteht. Die erhobenen GEZ-Gebühren werden als rechtswidrig bzw. oft auch als verfassungswidrig beurteilt. Die Abkürzung "VG" steht dabei für Verwaltungsgericht, "OVG" steht für Oberverwaltungsgericht:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.04.2011, 7 BV 10.443, Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Dezember 2009 (M 6b K 09.768) - PC Gebühr entfällt wegen herkömmlichem Rundfunkempfangsgerät des Rundfunkteilnehmers auf gleichem Grundstück.
Verwaltungsgericht (VG) Koblenz 1 K 496/08.KO vom 15.07.2008 - PC Gebühr entfällt zusätzlich wegen herkömmlichem Rundfunkempfangsgerät eines Rundfunkteilnehmers auf gleichem Grundstück.
VG Braunschweig 4 A 149/07 vom 15.07.2008 - GEZ-Gebühren für berufliche PC Nutzung rechtswidrig
VG Münster 7 K 1473/07 vom 26.09.2008 - Keine GEZ-Gebühr für Student mit PC ohne herkömmliche Rundfunkgeräte
VG Braunschweig 4 A 109/07 vom 21.10.2008 (PDF) - hält PC im Verein nicht für rundfunkgebührenfähig
VG Wiesbaden 5 K 243/08.WI (V) vom 19.11.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Berlin 27 A 245.08 vom 17.12.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC, auch weil auf Grundstück schon anderes Gerät vorhanden.
VG München M 6a K 08.1072 vom 10.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München M 6a K 08.191 vom 21.11.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.3504 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.1214 vom 17.12.2008 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.465 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.4154 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG München, M 6b K 08.2826 vom 17.12.2008 (PDF) - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Frankfurt 11 K 623/08.F vom 27.01.2009 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Münster 7 K 1971/08 vom 27.03.2009 - Keine GEZ-Gebühr für PC
VG Arnsberg 11 K 1273/08 vom 07.04.2009 - Keine GEZ-Gebühr für nicht nur privat genutzten PC, weil bereits auf demselben Grundstück herkömmliche private Rundfunkgeräte angemeldet sind
VG Stuttgart und 3 K 4387/08 vom 29.04.2009 - keine GEZ-Gebühr für PC
VG Stuttgart 3 K 4393/08 vom 29.04.2009 - Keine GEZ-Gebühr für nebenberuflich genutzten PC
VG Schleswig 14 A 243/08 vom 02.07.2009 - Keine GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC
Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) 10 A 2535/08.Z vom 22.09.2009 lehnt Antrag des Hessischen Rundfunks (HR) auf Berufungszulassung beim Urteil VG Wiesbaden 5K 243/08.WI(V) vom 19.11.2008 ab. Nach VGH konnte der HR keinen ausreichenden Zulassungsgrund gegen das Urteil des VG Wiesbaden anführen, welches eine Rundfunkgebührenpflicht für den beruflich genutzten PC ablehnte, da sich bereits ein anderes Rundfunkgerät auf dem Grundstück befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das andere Gerät privat oder nicht privat genutzt wird.
VG Braunschweig 4 A 188/09 vom 20.11.2009 - Ein internetfähiger PC unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht.
VG München vom 28.12.2009, Az. M 6b K 09.768 - keine GEZ-Gebühr für PC.
VG Gießen, Urteil vom 18.01.2010, Aktenzeichen: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI - Bloßer Besitz eines PCs mit der Möglichkeit zum Radioempfang rechtfertigt keine Gebührenpflicht.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, vom 30.03.2010, 10 A 2910/09 - der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig: Wenn sich auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät befindet, sind alle weiteren, auch beruflich genutzte PCs, von Gebühren befreit. Die Frage, ob ein internetfähiger PC überhaupt ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist, ließ das Gericht offen. Download der Pressemitteilung als pdf.
Bayerisches VG Würzburg, W 3 K 10.142 vom 29.04.2010 - keine Gebührenpflicht für internetfähigen PC bei Rundfunkgeräten auf gleichem Grundstück.
Urteile der Verwaltungsgerichte, die eine Zahlungspflicht für PC-Gebühren feststellen
Folgende Gerichte erließen Urteile, nach denen für den PC, fürs Handy usw. eine Rundfunkgebührenpflicht besteht und der Gebühreneinzug rechtmäßig bzw. verfassungskonform sei. Da bislang in sämtlichen Entscheidungen eine Berufung bzw. Revision zugelassen ist, handelt es sich bei diesen Ablehnungen nur um einen Zwischenstand. Die OVGs bzw. das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder das Bundesverfassungsgericht können jederzeit gegen die Meinung der Vorinstanz entscheiden, sofern die Kläger ihre Chance für die höhere Instanz ergreifen.
VG Ansbach AN 5 K 08.00348 vom 10.07.2008 - GEZ-Gebühr für Berufs-PC rechtmäßig
VG Hamburg 10 K 1261/08 vom 24.07.2008 - Beteiligte verzichteten auf mündliche Verhandlung und akzeptierten Einzelrichter
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof 7 B 08.2922 vom 19.05.2009 - bestätigt Urteil VG Ansbach
OVG Münster 8 A 2690/08 vom 26.05.2009 widerspricht VG Münster - PC von Studierendem gebührenpflichtig
OVG Münster 8 A 732/09 vom 01.06.2009 widerspricht VG Münster - PC von Studierendem gebührenpflichtig
VG Gera 3 K 2353/08 Ge vom 09.06.2009 - PC gebührenpflichtig
VG Minden, Urteil vom 10.11.2009 - 12 K 1750/08 - PC gebührenpflichtig
VG Minden, Urteil vom 10.11.2009 - 12 K 1230/09 - PC gebührenpflichtig
VG Minden, Urteil vom 10.11.2009 - 12 K 1475/09 - PC gebührenpflichtig (Nichtzulassungsbeschwerde zum OVG zurückgezogen)
VG Köln, Urteil vom 23.07.2009 - 6 K 4454/08 - internetfähigen PC ist Rundfunkempfangsgerät
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Sehr geehrte Damen und Herren:
In all den Urteilen und Kommentaren zur Gebührenpflicht von PC wird immer von einem installierten Internetzugang ausgegangen, aber der PC für andere Dinge genutzt.
Ich aber habe einen PC, den ich für numerische Berechnungen nutze, und der aber gar keine Internetverbindung hat.
Leider habe ich dem GEZ die Existenz mitgeteilt. Dann hat man zwar die Fernsehhgebühr gestrichen, (ich sehe kein Fernsehen), man will aber die 5,.. EUR monatlich für den PC.
Mit diesem Gerät könnte ich aber gar kein Fernsehen empfangen. Es müßte erst aufgerüstet werden und ein Internetzugang (Leitung) müßte beantragt werden.
Man hat wieder Gebühren bei mir angemahnt.
Was soll ich tun. unter Vorbehalt bezahlen ?
Danke - Mit freundlichen Grüßen
Josef Giglmayr
E-mail: Giglmayr@aol.com
hach..die liebe GEZ...schau mal hier nach:
und ich liebe die Herren auch sowas von doll *kotz*
http://www.gez-abschaffen.de/
Gruß Tine