Erfolgreich aus der Schuldenkrise

Anwalt hilft mit Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Insolvenz

Von: Dietrich von Hase
Stand: 10. Oktober 2006
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Egal wo Sie wohnen - für eine zügige Lösung Ihrer Schuldenkrise über Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz bietet sich die Rechtshilfe durch eine insolvenzerfahrene Anwaltskanzlei an. Dies gilt auch für die persönliche Regelinsolvenz bei Selbstständigen. So müssen Sie nicht monatelang auf einen ersten Termin bei einer der überfüllten Schuldnerberatungsstellen warten. Wenn Sie über einen Beratungshilfeschein abrechnen, ist für Sie die anwaltliche Rechtshilfe sogar kostenlos. Viele Überschuldete erhalten diesen Schein bei ihrem örtlichen Amtsgericht. Seit Herbst 2006 lehnen jedoch häufig Rechtspfleger der Amtsgerichte den Antrag auf einen Beratungshilfeschein ab, wenn am Ort eine Schuldnerberatungsstelle vorhanden ist. Wie Sie auch in diesem Fall vielleicht trotzdem noch den Schein erhalten, erfahren Sie in unserem oben verlinkten Tipp-Beitrag zum Beratungshilfeschein.

Immer wieder fragen uns Leser, ob wir ein insolvenzerfahrenes Anwaltsbüro empfehlen können. Nachstehend stellen wir Ihnen daher die Kanzlei Heckmann vor. Zur Lösung Ihres Schuldenproblems bietet diese Ihnen bundesweit alle notwendigen Beratungsleistungen an - auch gegen Beratungshilfeschein.

Die Rechtshilfe erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Erörterung des Schuldenproblems - telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei in Berlin.

  2. Gemeinsam wird dann die beste Lösungsstrategie festgelegt: Sollte eher ein Vergleich mit den Gläubigern erfolgen oder ist eher das Verbraucherinsolvenzverfahren, bei Selbstständigen auch die Regelinsolvenz sinnvoll?

  3. Sie übermitteln alle notwendigen Daten an die Kanzlei (Adressen aller Gläubiger, Art und Höhe der Schulden, Angaben zum persönlichen Vermögen und Einkommen). Eventuelle Unklarheiten werden telefonisch oder per E-Mail geregelt.

  4. Die Kanzlei Heckmann schreibt in Ihrem Namen alle Gläubiger an und macht diesen einen Vergleichsvorschlag , den Sie vorher festgelegt haben. Der Vorschlag kann sogar darin bestehen, dass den Gläubigern nichts angeboten wird (der so genannte "Nullplan").

  5. Wenn Ihnen ein Vergleich wichtig ist und auch Vergleichsaussichten bestehen, wird Rechtsanwalt Heckmann telefonisch mit den Gläubigern einzeln verhandeln .

  6. Besteht für Ihren Vergleichsvorschlag Vergleichsbereitschaft, schließt die Kanzlei in Ihrem Namen mit allen Gläubigern die Vergleichsvereinbarung ab. Geregelt wird die Höhe der Ratenzahlung und dass Sie nach sechs Jahren schuldenfrei sind.

  7. Kommt kein Vergleich zustande, bereitet die Kanzlei Heckmann für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Sie müssen danach noch Ihre Angaben vervollständigen, unterschreiben und den Antrag beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht leitet das Insolvenzverfahren ein und bestellt für Sie den Treuhänder. Jetzt dürfen die Gläubiger Sie nicht mehr weiter pfänden lassen oder eidesstattliche Versicherungen verlangen. Die Gläubiger dürfen sich nur noch an Ihren Treuhänder wenden. Nach sechs Jahren spricht das Amtsgericht bei Wohlverhalten die Restschuldbefreiung aus: Ihre früheren Schulden sind erloschen.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was kostet die anwaltliche Beratung?

    Wenn Sie nur ein kleines Einkommen haben (beispielsweise ALG II beziehen) oder Ihnen wegen Pfändungen nur ein Existenzminimum bleibt, kann Ihnen Ihr Amtsgericht auf Antrag einen Beratungshilfeschein ausstellen - genaueres dazu erfahren Sie im angegebenen Link, damit Sie sich nicht gleich abbügeln lassen. Durch den Schein kann die Kanzlei dann direkt mit dem Amtsgericht abrechnen. Für Sie ist dann die außergerichtliche Rechtshilfe und Beratung dann KOSTENLOS - abgesehen von einer anwaltlichen Schutzgebühr von 10 EUR, die vom Anwalt auch erlassen werden kann. Der Schein deckt übrigens auch alle beim Anwalt anfallenden Schreibkosten, Portogebühren usw. ab. Wenn Sie keinen Beratungshilfeschein einreichen können oder wollen, wird Ihnen für die Beratungsleistungen eine pauschale Anwaltsgebühr von 650 Euro berechnet. Bei einer größeren Zahl von Gläubigern oder hohem absehbaren Verhandlungsaufwand mit den Gläubigern kann der Betrag auch etwas höher liegen.

  • Funktioniert das denn alles, wenn der Anwalt am anderen Ort sitzt?

    Die Erfahrung zeigt, dass die Zusammenarbeit per Telefon und E-Mail - gegebenenfalls auch per Telefax oder Post - bestens funktioniert. Das für den Gläubigervergleich und die Verbraucherinsolvenz gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist stark formalisiert. Für den Vergleichsversuch mit den Gläubigern oder den Insolvenzantrag werden von Ihnen nur wesentliche Daten benötigt. Die notwendige Vertraulichkeit ist durch das Anwaltsgeheimnis garantiert.

  • Wer ist eigentlich Rechtsanwalt Heckmann?

    Jan Heckmann Rechtsanwalt Jan Heckmann behandelt in seiner Berliner Anwaltskanzlei das Insolvenzrecht als Schwerpunkt. Er ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. Zu seinen Aufgaben zählen die Beratung, Aufklärung und Vermittlung von Schuldnerberatungen. Rechtsanwalt Heckmann lehrt u.a. an der Verwaltungsakademie Berlin Insolvenzrecht.

  • Was muss ich denn selbst tun?

    Ist gemeinsam die Strategie geklärt, nimmt Ihnen die Kanzlei Heckmann die eigentliche Arbeit zur Lösung der Schuldenkrise ab. Sie müssen nur zuarbeiten, indem Sie alle Gläubiger mit Adresse, Höhe und Art der Forderung nennen. Zusätzlich sind persönliche Angaben - speziell zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen - erforderlich.

  • Wer ist mein Vertragspartner?

    Die Rechtsberatung "Erfolgreich aus der Schuldenkrise" ist ein Angebot der Kanzlei Heckmann. akademie.de stellt wegen vieler Leseranfragen dieses bundesweite Angebot vor, ist aber nicht Ihr Vertragspartner. Die gesamte persönliche Rechtshilfe erfolgt vertraulich im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses und nur zwischen Ihnen und der Kanzlei. akademie.de erhält hierüber keine Kenntnisse.

  • Wie lange dauert der Lösungsweg?

    Bis zum erfolgreichen Gläubigervergleich oder bis zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert es etwa drei Monate. Die genaue Dauer hängt aber immer vom jeweiligen Fall ab.

P.S. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Heckmann für seine Hilfe bei der Erstellung unserer Infopakete und Tipps zum Thema Überschuldung und Insolvenz bei akademie.de.

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super seite sehr hilfreich macht weiter so

danke, sehr hilreich

Endlich mal etwas konkretes! Super Seite- weiter so

Endlich kann man sich informieren, ohne wirklich auch noch was zu bezahlen. Danke weiter so

Eine sehr gute Webseite. Sie hat mir sehr geholfen und einen Ausweg aus den Schluden aufgezeigt. Vielen Dank!

Leider vermisse ich hier,ob bei geringem Verdienst oder arbeitslosigkeit, Prozesskostenhilfe für das Insolvenzverfahren gewährt wird oder nicht.
Die gerichtliche Insolvenz ist doch nicht umsonst.

ich habe durch zufall Ihr Seite endeckt. es ist SEHR Hilfsreich.

Herr Heckmann ist ein sehr netter Mensch, er hat uns weit gebracht so das wir in 6 Jahr wieder super leben können. Ich kann Ihn nur empfehlen.

Rechtsanwalt Heckmann hat uns super beraten und geholfen. Er hat zwar etwas länger gebracht als versprochen (7-10 Wochen angekündigt, 13 Wochen gebraucht), allerdings hat alles tatsächlich nur 10,00 EUR !!! gekostet, dank Beratungshilfe. Weiter so!!!

Die Information ist sehr hilfreich,

ich habe erst heute meine email geschrieben an den anwalt Heckmann.
Anhand der mir bisher vorliegenden Angaben ein sehr seriöser Auftritt mit guten Fachkenntnissen.

Mal sehen wie lange das dauert.

nach langem Suchen im Netz endlich mal eine aktuelle Seite mit wirklich hilfreichen Informationen, macht weiter so!!!

ich finde den angesprochenen Inhalt für mich hilfreich,weil sehr Konkretes angesprochen wird.
In der Hoffnung,die
"langersehnte"Unterstutzung zu bekommen,danke ich vorab.
TZ

hallo auch ich habe mal eine frage. ich bin bereits in der insolvenz noch 2 jahre dann habe ich es halbwegs überstanden. ich bin ein wenig bedrückt, weil ich im anschluss daran ja gleich wieder schulden habe, also nix ist mit schuldenfrei. die gerichtskosten warten dann auf einen und zwar je nach höhe der schuldensumme und 900 euro mal eben mit 20 oder 30 euro abstottern das dauert auch wieder so seine zeit bis man dies erledigt hat. finde ich irgendwie auch schlimm. naja dies wollte ich nur mal so nebenher mitteilen. meine eigentlich frage jetzt ist diese: ich möchte mir einen job suchen habe da etwas im auge, weiß aber nicht was ich verdiene und ob ich ihn auch bekomme. ich möchte mal vorweg wissen wie es ist wenn ich arbeite, nehmen sie mir dann eine gewisse summe weg. ich habe einfach angst daß mein geld so nicht zum leben reicht. momentan bin ich ausgesteuert und erhalten grundsicherung, auf grund eines unfalls konnte ich nicht vermittelt werden. nun bin ich ein stück wieder hergerichtet und möchte mein glück versuchen in punkto arbeit. bitte sagt mir doch mal wie sich das verhält mit arbeiten und insolvenz. ich würde so gerne wieder eigenes geld verdienen und nicht dem staat auf der tasche liegen wollen. entschuldigt ich bin so sehr aufgeregt hoffe aber mein anliegen ist verständlich rüber gekommen. vielen dank schon mal für nette und hilfreiche antworten.

Sehr gute Erstberatung zum Thema Schulden, Vergleich unf Insolvenz! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Wirklich eine sehr gute Webside. Habe schon beim Erstkontakt mit dem RA viel Neues erfahren und fühle mich dort gut aufgehoben! Sehr zu empfehlen !!!

Ich war überrascht und hatte mit einer raschen Antwort auf meine Mail nicht gerechnet...ich hoffe, meine- und Eure- Verzweiflung kann aufs geringste minimiert werden....Ich sehe diese Seite jetzt einfach mal als Lichtstreif am horizont!

Danke

Herrn Heckmann habe ich abends angeschrieben und wurde schon am nächsten Morgen angerufen.
Ein sehr angenehmer Auftritt am Telefon, sehr ehrlich und bestimmt als es um das Honorar ging aber in dieser Frage sogar kompromissbereit. Ein Mensch der sich wirklich Zeit genommen hat obwohl es zu Anfang noch unsicher war ob ich sein Klient werde. Wenn das eintritt was Herr Heckmann glaubt erreichen zu können werde ich hier einen ausführlichen Erfolgsbericht einstellen. Dann hat dieser Anwalt als kleine Gegenleistung eine große Zufriedenheits-Werbung verdient.

hallo
ich habe seit 29.08.2001 einen verbraucherinsolvenzverfahren
und möchte gerne wissen wie lange eine insolvenz dauert.Die eröfnung war 29.08.2001 mein treuhänder sagt bis 13.01.2010.Gelten die sechs oder sieben jahre ab eröffnung oder ab aufhebung des verfahrens danke im vorraus für ihre antwort.

Ihr Verfahren wurde noch vor der Novellierung der Insolvenzordnung (zum 1.12.2001) eröffnet. Es gelten die zum Eröffnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Vorschriften: Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens dauert es dann noch einmal 7 Jahre, bei Altfällen 5 Jahre (wenn Sie vor dem 01.01.1997 schon überschuldet waren und dieses nachweisen konnten), bis die Restschuldbefreiung erteilt wird. Also ab Aufhebung des Verfahrens (Ankündigung der Restschuldbefreiung) wären es dann 7 (bzw. 5) Jahre.

Hallo,
habe beim Anwalt angerufen und schon am nächsten Tag einen telefonischen Termin bekommen, wo mir sofort alles persönlich erklärt wurde. Bin mit einem sehr guten Gefühl aus dem Gespräch gegangen und habe nun die Unterlagen, die ich natürlich gleich beantworten werde. Endlich habe ich mal ein Ziel in Aussicht,nämlich in absehbarer Zeit ein Schuldenfreies Leben zu führen. Dank dieser Seite.
Vielen Dank für die Hoffnung. Werd natürlich weiter schreiben, wie es gelaufen ist. Aber ich kann jeden nur ermutigen über seinen Schatten zu springen und aktiv zu werden.

Das Insolvenzverfahren meines Lebensgefährten wurde vor 6 Jahren eröffnet. Seid November 2007 hat er seinen Insolvenzverwalter 4 mal schriftlich um einen persönlichen Termin gebeten, um den Stand der Dinge und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Des weiteren hat er noch ein paar Fragen zu klären. Der Insolvenzverwalter reagiert in keiner Weise auf diese Schreiben. Auch telefonisch bekommt er keinen Termin. Der Gipfel ist dass er am 14.07.08 Post an seine alte Wohnanschrift vom Insolvenzverwalter bekommen hat, obwohl er schon im April rein vorsorglich seine neue Adresse bekannt gegeben hat. Er übersandte ihm eine Aufforderung des Finanzamtes, gerichtet an den Insolvenzverwalter, seine Einkommenssteuererklärung bis zum 13.02.2008 einzureichen. Dieses Schreiben war am 28.01. 2008 beim Insolvenzverwalter eingegangen.

Muss er alle diese Dinge so hinnehmen? Wie kann er sich wehren?

habe soeben mit Herrn RA Heckmann telefoniert: ein sehr netter,kompetenter Fachanwalt. Er hat sich über eine halbe Stunde Zeit genommen und mir alles genau erklärt und ist auch auf meine Fragen sehr genau eingegangen. Er wird mir in Kürze die erforderlichen Unterlagen zusenden und dann nach Eingang meiner Gläubigerunterlagen anfangen zu verhandeln. Ich habe ein sehr,sehr gutes Gefühl und zum ersten Mal wieder Hoffnung,rauszukommen aus den Schulden.Sehr empfehlenswert!!!

Hallo Mel,

im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder zur Schuldnerberatung, oder zum Anwalt.

Nachteil der Schuldnerberatung: Die haben meist Wartezeiten. Eine Beratung in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/adressensbstellen/suche_adr.php

Nachteil des Anwalts: Er will bezahlt werden. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich die Beratungskosten vom Staat bezahlen zu lassen, dazu brauchen Sie einen Beratungshilfeschein. Wie Sie den bekommen, steht hier:

"Der Beratungshilfeschein: kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung"
http://www.akademie.de/direkt?pid=43395

Eine Möglichkeit ist z.B.:
Erfolgreich aus der Schuldenkrise: Anwalt hilft mit Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Insolvenz
http://www.akademie.de/direkt?pid=29235

Wenn Sie sich ohne Beistand bzw. Beratung auf einen Vergleich einlassen, ist das Risiko hoch, dass Sie dabei schlechter abschneiden (Quote etc.) als nötig.

Hallo,

hat jemand ERFOLGREICHE Erfahrung mit RA Heckmann gemacht im Bereich Schuldenregulierung etc?

hoffe auf baldige Antwort

Vielen Dank

Vor 1,5 Jahren wollte ich meine Schulden endlich anpacken. Und habe im Internet nach kompetenter Schuldenberatung gesucht. da ich bei einer öffentlichen Schuldnermeratung nicht weiter kam. Da habe ich mehrere Testberichte zur Kanzlei Heckman in Berlin gefunden. Also rief ich an. Der Rechtanwalt war sehr freundlich und mitfühlend. Also schickte ich meine Unterlagen und wartete auf Reaktion. Es kam auch bald eine Schuldnerliste. Als ich antwortete das sie nicht komplett sei und sie sie bitte vervollständigen sollten kam lange zeit nix. also rief ich an, der Herr Heckmann war entweder im Urlaub oder im gespräch kam immer nur. ich wartete und wartete und dann wurde mir gesagt ich solle ja erstmal zahlen. also hab ich gezahlt. wieder kam lange nichts. habe wieder versucht anzurufen. entweder ging keiner ran oder man bekam nur ruppige antworten. von wegen im gespräch mit einer mandantin (bin ich weniger wert? bin doch auch eine mandantin?) also wollte ich das mandat einstellen und da wurde mir gesagt ich solle für die arbeit (3 unvollständige gläubigerlisten) die sie getan (bzw nicht getan haben) 170 euro zahlen! ich rief nochmal an und einigte mich darauf das alles neu aufgerollt wird. bis heute habe ich 400 euro gezahlt (von 550) und es wurde mir versprochen das er jetzt tätig wird. bis jetzt hab ich noch keine weitere interaktion festgestellt. geld einsacken und nicht dafür arbeiten ist ja einfach. naja muss man sich wohl einen anwalt für einen anwalt nehmen oder wie?

fazit: bitte fallt nicht auf diese Kanzlei rein die hier im Internet so seriös tut. und geht lieber zur schuldnerberatung oder klärt mit dem gläubigern selbst.

habe alle kommentare über hr. Heckmann gelesen und bin ziemlich ratlos, da die meinungen sehr unterschiedlich ausfallen. Auch kann ich mir wenig vorstellen, wie es überhaupt praktisch möglich ist, jemanden soz via moderner kommunikationsfeinste aus der schuldennot gegen entgelt eines beratungsscheins zu führen. Woher bezieht hr heckmann dann das geld für seine leistungen???

Erstmals möchte ich hier selbst eine Erklärung geben:

Zur Frage: "...ich [kann] mir wenig vorstellen, wie es überhaupt praktisch möglich ist, jemanden soz via moderner kommunikationsfeinste aus der schuldennot gegen entgelt eines beratungsscheins zu führen...."

Antwort: Von der "modernen Kommunikation" nutze ich im Wesentlichen das Telefon. Es gibt während des Verfahrens ca. drei Gespräche mit mir persönlich (am Telefon), nicht mit irgendwelchen Angestellten (Einführungs-/Zielgespräch; konkretes Plangespräch; Auswertungsgespräch mit Entscheidung über weitere Schritte). Die Angestellten helfen ggf. bei der Gläubigervervollständigung und geben nach meinen ersten persönlichen Tipps im Zielgespräch hier weitere Ratschläge. Oft kommen die Mandanten - wenn z.B. eine Lösung für "Schrottimmobilien" gefunden wird auch deutschlandweit persönlich vorbei. Natürlich kann man Termine auch persönlich wahrnehmen, aber es geht eben pronlemlos auch über das Telefon. Auch bei Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 309 InsO kommen Mandanten oft persönlich von weit her. (Einige kleinere Gerichte in der Republik haben dieses Verfahren teils noch nie durchgefüghrt - entsprechend auch kein Anwalt dort.
Also, es geht sehr gut über die Ferne und wer unbedingt will, kann ja mal ein Berlinwochenende einplanen. (Im Übrigen bauen auch die öffentlichen Schuldnerberatungen ihre Internetberatung aus, da die gesehen haben, dass der Markt gut funktioniert.)

Frage: "Woher bezieht hr heckmann dann das geld für seine leistungen???"
Antwort: Die Dienstleistung ist nicht kostenlos, wenn man aber einen Beratungshilfeschein vom Gericht bekommt - was immer seltener geschieht - dann bezahlt der Staat die Dienstleistung. Ansonsten muss man das Verfahren selber zahlen, zur Not in Raten. Mit Zahlung der letzten Rate kann das Verfahren abgeschlossen werden. Für den Beratungsschein kann man beim Staat zwischen 290,36 EUR bis zu 690,20 EUR abrechnen, je nach Gläubigerzahl (2-5 Gl. 290,36; 6-10 Gl. 423,64 EUR, 11-15 Gl. 556,92 EUR und ab 15Gl. 690,20 EUR). Mit Erfahrung und straffer Büroorganisation ist das durchaus möglich dafür den Einigungsversuch durchzuführen. (Allerdings sollte man nicht zu sehr meckern, wenn man noch weniger als diese Gebühren persönlich in Raten zahlt und sich dann alles etwas hinzieht).

An Frau "anonym" vom 12.05.2009:

Sehr geehrte Dame,

Herrn Heckmann hat uns glaubhaft versichert, das es den von Ihnen behaupteten Fall schlicht nicht gab, in dem Schuldner nicht angeschrieben, dann aber Gebühren gefordert wurden!

Sie haben es natürlich sehr einfach: Als Anwalt kann er ja ohnehin nicht öffentlich Details zu Fällen bzw. Mandanten aus seiner Kanzlei ausbreiten. Sie wiederum machen Ihre rufschädigenden Behauptungen im Schutz der Anonymität. Wenn Sie wirklich bei Ihrer Aussage bleiben wollen, dann beschweren Sie sich - aber bitte unter Nennung Ihres Namens!

Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Am 27.05.2009 kam der Beschluss vom AG Wedding: Schulden in Höhe von knapp 200.000,00 EUR bei 19 Gläubigern wurden gegen eine Einmalzahlung von 9900 EUR erlassen bzw. 7 Gläubiger wurden überstimmt!! Man, ich bin 2007 auf diese Seite gekommen, der Anwalt hat von August bis Oktober 2007 den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den 19 Gläubigern gemacht, von Oktober 2007 bis letzten Freitag hat dann das Gericht gebraucht... Es ging im Zustimmungsersetzungsverfahren noch etwas hin und her, da sich die ablehnenden Gläubiger so quer wie möglich gestellt haben, außerdem war es sehr kompliziert, da ich noch zwei Grundstücke habe und weil ich im Verfahren eine weitere erhebliche Forderung gefunden hatte. Aber am Ende hat Rechtsanwalt Heckmann den Zwangsvergleich hinbekommen und eine Insolvenz hätte nicht nur bedeutend länger gedauert, nein, ich kann jetzt sogar völlig unbelastet neu durchstarten. Ihr könnt Euch das Gefühl nicht vorstellen, 200.000 EUR weg gegen Zahlung von 10.000 EUR.