Erfolgreich aus der Schuldenkrise

Anwalt hilft mit Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Insolvenz

"Erfolgreich aus der Schuldenkrise" - das geht problemlos auch als Schuldnerberatung und Rechtshilfe aus der Ferne per Telefon und online. Wir stellen das Angebot der Kanzlei Heckmann aus Berlin vor. Mit einem vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein sind die Anwaltsleistungen für Gläubigervergleich und Einleitung des Verbraucher- oder Regelinsolvenz-Verfahrens kostenlos und es entfallen die örtlich teilweise langen Wartezeiten bei den Schuldnerberatungstellen.

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Egal wo Sie wohnen - für eine zügige Lösung Ihrer Schuldenkrise über Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz bietet sich die Rechtshilfe durch eine insolvenzerfahrene Anwaltskanzlei an. Dies gilt auch für die persönliche Regelinsolvenz bei Selbstständigen. So müssen Sie nicht monatelang auf einen ersten Termin bei einer der überfüllten Schuldnerberatungsstellen warten. Wenn Sie über einen Beratungshilfeschein abrechnen, ist für Sie die anwaltliche Rechtshilfe sogar kostenlos. Viele Überschuldete erhalten diesen Schein bei ihrem örtlichen Amtsgericht. Seit Herbst 2006 lehnen jedoch häufig Rechtspfleger der Amtsgerichte den Antrag auf einen Beratungshilfeschein ab, wenn am Ort eine Schuldnerberatungsstelle vorhanden ist. Wie Sie auch in diesem Fall vielleicht trotzdem noch den Schein erhalten, erfahren Sie in unserem oben verlinkten Tipp-Beitrag zum Beratungshilfeschein.

Immer wieder fragen uns Leser, ob wir ein insolvenzerfahrenes Anwaltsbüro empfehlen können. Nachstehend stellen wir Ihnen daher die Kanzlei Heckmann vor. Zur Lösung Ihres Schuldenproblems bietet diese Ihnen bundesweit alle notwendigen Beratungsleistungen an - auch gegen Beratungshilfeschein.

Die Rechtshilfe erfolgt typischerweise in folgenden Schritten:

  • Erörterung des Schuldenproblems - telefonisch, per E-Mail oder in der Kanzlei in Berlin.

  • Gemeinsam wird dann die beste Lösungsstrategie festgelegt: Sollte eher ein Vergleich mit den Gläubigern erfolgen oder ist eher das Verbraucherinsolvenzverfahren, bei Selbstständigen auch die Regelinsolvenz sinnvoll?

  • Sie übermitteln alle notwendigen Daten an die Kanzlei (Adressen aller Gläubiger, Art und Höhe der Schulden, Angaben zum persönlichen Vermögen und Einkommen). Eventuelle Unklarheiten werden telefonisch oder per E-Mail geregelt.

  • Die Kanzlei Heckmann schreibt in Ihrem Namen alle Gläubiger an und macht diesen einen Vergleichsvorschlag , den Sie vorher festgelegt haben. Der Vorschlag kann sogar darin bestehen, dass den Gläubigern nichts angeboten wird (der so genannte "Nullplan").

  • Wenn Ihnen ein Vergleich wichtig ist und auch Vergleichsaussichten bestehen, wird Rechtsanwalt Heckmann telefonisch mit den Gläubigern einzeln verhandeln .

  • Besteht für Ihren Vergleichsvorschlag Vergleichsbereitschaft, schließt die Kanzlei in Ihrem Namen mit allen Gläubigern die Vergleichsvereinbarung ab. Geregelt wird die Höhe der Ratenzahlung und dass Sie nach sechs Jahren schuldenfrei sind.

  • Kommt kein Vergleich zustande, bereitet die Kanzlei Heckmann für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung vor. Sie müssen danach noch Ihre Angaben vervollständigen, unterschreiben und den Antrag beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht leitet das Insolvenzverfahren ein und bestellt für Sie den Treuhänder. Jetzt dürfen die Gläubiger Sie nicht mehr weiter pfänden lassen oder eidesstattliche Versicherungen verlangen. Die Gläubiger dürfen sich nur noch an Ihren Treuhänder wenden. Nach sechs Jahren spricht das Amtsgericht bei Wohlverhalten die Restschuldbefreiung aus: Ihre früheren Schulden sind erloschen.

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Häufig gestellte Fragen

Jan Heckmann

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  • Was kostet die anwaltliche Beratung?

    Wenn Sie nur ein kleines Einkommen haben (beispielsweise ALG II beziehen) oder Ihnen wegen Pfändungen nur ein Existenzminimum bleibt, kann Ihnen Ihr Amtsgericht auf Antrag einen Beratungshilfeschein ausstellen - genaueres dazu erfahren Sie im angegebenen Link, damit Sie sich nicht gleich abbügeln lassen. Durch den Schein kann die Kanzlei dann direkt mit dem Amtsgericht abrechnen. Für Sie ist dann die außergerichtliche Rechtshilfe und Beratung dann KOSTENLOS - abgesehen von einer anwaltlichen Schutzgebühr von 10 EUR, die vom Anwalt auch erlassen werden kann. Der Schein deckt übrigens auch alle beim Anwalt anfallenden Schreibkosten, Portogebühren usw. ab. Wenn Sie keinen Beratungshilfeschein einreichen können oder wollen, wird Ihnen für die Beratungsleistungen eine pauschale Anwaltsgebühr von 650 Euro berechnet. Bei einer größeren Zahl von Gläubigern oder hohem absehbaren Verhandlungsaufwand mit den Gläubigern kann der Betrag auch etwas höher liegen.

  • Funktioniert das denn alles, wenn der Anwalt am anderen Ort sitzt?

    Die Erfahrung zeigt, dass die Zusammenarbeit per Telefon und E-Mail - gegebenenfalls auch per Telefax oder Post - bestens funktioniert. Das für den Gläubigervergleich und die Verbraucherinsolvenz gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist stark formalisiert. Für den Vergleichsversuch mit den Gläubigern oder den Insolvenzantrag werden von Ihnen nur wesentliche Daten benötigt. Die notwendige Vertraulichkeit ist durch das Anwaltsgeheimnis garantiert.

  • Wer ist eigentlich Rechtsanwalt Heckmann?

    Rechtsanwalt Jan Heckmann behandelt in seiner Berliner Anwaltskanzlei das Insolvenzrecht als Schwerpunkt. Er ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. Zu seinen Aufgaben zählen die Beratung, Aufklärung und Vermittlung von Schuldnerberatungen. Rechtsanwalt Heckmann lehrt u.a. an der Verwaltungsakademie Berlin Insolvenzrecht.

  • Was muss ich denn selbst tun?

    Ist gemeinsam die Strategie geklärt, nimmt Ihnen die Kanzlei Heckmann die eigentliche Arbeit zur Lösung der Schuldenkrise ab. Sie müssen nur zuarbeiten, indem Sie alle Gläubiger mit Adresse, Höhe und Art der Forderung nennen. Zusätzlich sind persönliche Angaben - speziell zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen - erforderlich.

  • Wer ist mein Vertragspartner?

    Die Rechtsberatung "Erfolgreich aus der Schuldenkrise" ist ein Angebot der Kanzlei Heckmann. akademie.de stellt wegen vieler Leseranfragen dieses bundesweite Angebot vor, ist aber nicht Ihr Vertragspartner. Die gesamte persönliche Rechtshilfe erfolgt vertraulich im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses und nur zwischen Ihnen und der Kanzlei. akademie.de erhält hierüber keine Kenntnisse.

  • Wie lange dauert der Lösungsweg?

    Bis zum erfolgreichen Gläubigervergleich oder bis zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert es etwa drei Monate. Die genaue Dauer hängt aber immer vom jeweiligen Fall ab.

P.S. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Heckmann für seine Hilfe bei der Erstellung unserer Infopakete und Tipps zum Thema Überschuldung und Insolvenz bei akademie.de.