Klageerhebung per Formblatt
Ohne Antrag geht es nicht: Das Formular "Formblatt A"
In Gang gesetzt wird das Verfahren durch die Einreichung des im Anhang der Verordnung dargestellten Formblattes A. Es ist in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten erhältlich und in allen Ländern identisch.
Das Formblatt kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission (unter dem Stichpunkt "Geringfügige Forderungen" und dem Unterpunkt "Formulare") am Bildschirm aufgerufen, ausgefüllt und anschließend gleich versandt werden.
Gerichtsort bestimmt Sprache!
Das Formular ist in der Sprache des Gerichts auszufüllen, bei dem Sie die Klage einreichen müssen. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Hinweise auf dem Formular!
Welches Gericht ist zuständig?
Bevor Sie Ihre Klage auf den Weg bringen können, stehen Sie nicht nur vor der leidigen Frage, welches Gericht zuständig ist, sondern müssen auch noch die Frage beantworten, warum das Gericht zuständig ist.

