Abschreibung mit Excel berechnen

Excel-Funktionen zur Ermittlung von linearer und degressiver Abschreibung

Von: Michael Klein
Stand: 20. April 2011 (aktualisiert)
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Lineare Abschreibung

Excel bietet zwar eine ganze Reihe von Funktionen, um die Abschreibung von Investitionsgütern korrekt zu ermitteln, sowohl für lineare wie degressive Abschreibungsverfahren. Nach deutschem Steuerrecht ist deren Anwendung aber kritisch. Wir erklären, wie Sie die Abschreibungsverfahren von Excel nutzen.

Unternehmenssteuerreform, lineare und degressive Abschreibung

Für Abschreibungen gibt es bestimmte, unterschiedlichen Rechenmethoden. Allerdings akzeptiert das Finanzamt keineswegs alle davon für die Steuererklärung - die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde zum 01.01.2011 vollständig gestrichen.

Zahlreiche Excel-Funktionen sind nach dem deutschen Steuerrecht deshalb nutzlos, jedenfalls, soweit es um die steuerliche Abschreibung geht. Für das innerbetriebliche Rechnungswesen können sie die Verfahren jedoch weiterhin einsetzen.

Änderungen im Steuerrecht durch die Unternehmenssteuerreform ergeben sich nämlich unter anderem auch bei dem Abschreibungsverfahren: Die Ansparabschreibung wurde differenziert, die GWG-Grenze geändert.

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  • Bei der linearen Abschreibung wird jährlich eine gleichbleibende Summe vom Wert abgezogen. Dieses Verfahren wird im deutschen Steuerrecht eingesetzt.

  • Bei der degressiven Abschreibung wird dagegen jährlich ein gleichbleibender Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Dadurch verringern sich die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. Dieses Verfahren erreicht niemals den Wert Null. Es ist nach deutschem Steuerrecht seit dem 01.01.2011 nicht mehr zulässig.

Lineare Abschreibung mit Excel berechnen: So geht´s

Bei der linearen Abschreibung werden jährlich gleich bleibende Beträge abgeschrieben. Diese werden durch Division der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch die voraussichtliche Nutzungsdauer ermittelt. Kann man davon ausgehen, dass das abzuschreibende Wirtschaftsgut zum Ende der Nutzungsdauer noch einen Restwert hat, sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um diesen zu reduzieren.

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