Selbstständig statt arbeitslos: Praxis-Anleitung zum Gründungszuschuss und anderen Arbeitsagentur-Fördermitteln

Auch nach der Gründungszuschuss-Kürzung können Sie die Arbeitsagentur einspannen, um selbstständig tätig zu werden!

Von: Robert Chromow
Stand: 25. Februar 2013 (aktualisiert)
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  • "Wirklich super, Ihr habt mir sehr geholfen." (T.D.)

  • "Insbesondere die Insidertips bezüglich [des] Arbeitsamt[es] und die aktuellen, rechtlichen Änderungen finde ich sagenhaft schnell und ausführlich genug. Die Themenvielfalt ist ebenfalls füllig..." (J.W.)

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Unternehmer auf Zeit ohne Gründundschaden

Sie schreiben "Förderschaden" vermeiden...(...)Wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen wollen , müssen Sie aufpassen, dass ihre vorherigen selbstständigen Aktivitäten nicht als vorgezogene Existenzgründung interpretiert werden.

Hilfe! Wie vermeide ich das konkret?

Ich möchte als angehende freie Journalistin und frisch ausgebildete Redakteurin, gerne einen Gründungszuschuss als Starthilfe haben.
Das Arbeitsamt ist aber kein "Fan" von meinem Berufswunsch und will mich lieber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis drängen. Als Beleg reicht dem Jocenter, dass im Prinzip an fast jeder irgendwie gearteten Marketing/PR Stelle der Vermerk "Redakteur" als Schlagwort klebt.

Im kommenden Monat habe ich die Chance für 14 Tagen auf Honorarbasis zu arbeiten. Nur im kommenden Monat! Die Anzahl möglicher Arbeitstage in den Folgemonaten liegt voraussichtlich deutlich drunter. Bin ich bei 14 Tagen automatisch "gegründet"???
Woran wird das festgemacht? 4 Wochen Minijob auf dem Weihnachtsmarkt sind auch nicht gleichbedeutend mit Verkäuferin auf Lebenszeit.
Tausend Dank!

Antwort: Unternehmer auf Zeit

Guten Tag,
bitte haben Sie Verständnis, dass an dieser Stelle keine Einzelfallberatung möglich ist. Daher nur ein paar allgemeine Anmerkungen:
Die Übernahme eines 14-tägigen Einzelauftrags kann ganz sicher nicht als Existenzgründung gewertet werden. Selbst nach jahrelanger nebenberuflicher Selbstständigkeit haben Arbeitsagenturen in der Vergangenheit anstandslos den Gründungszuschuss gezahlt. Dessen Ziel ist ja die Förderung der Aufnahme einer _haupt_beruflichen selbstständigen Tätigkeit. Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle vor der Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit zwecks Übernahme des freiberuflichen Auftrags ein Gespräch mit dem Arbeitsberater führen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Arbeitsagentur Ihrem Gründungsvorhaben von vornherein keine Chance geben will, sollten Sie sich unbedingt Unterstützung von einem Unternehmens- oder Gründungsberater vor Ort holen, der weiß, wie die AA "tickt". Der Vorrang der Vermittlung in eine Beschäftigung muss in jedem Einzelfall begründet werden - erfolgversprechende Gründungsvorhaben dürfen nicht schon deshalb abgeschmettert werden, weil es in der betreffenenden Branche bzw. dem Beruf offene Stellen gibt. Weitere Informationen zum Thema "Unternehmer auf Zeit" finden Sie auf folgender Seite:
http://www.akademie.de/wissen/existenzgruendung-aus-arbeitslosigkeit/arb...
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

Gründe für Selbstständigkeit

Hallo, Sie schreiben, dass wenn man als "gut vermittelbar" eingestuft wird, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen soll. Was wären denn gute Gründe für die Selbstständigkeit, die auch für die Arbeitsagentur von Vorteil sind?

Bei mir als baldiger freier Projektmanager wären es mehr Geld verdienen und dabei flexibler sein. Aber ich glaube dass das nicht die richtigen Gründe für den Arbeitsvermittler sind....

Wie sieht es denn mit der Eingliederungsvereinbarung aus? Muss man die unterschreiben, wenn man vorhat sich selbstständig zu machen oder nicht? Wie würde sich das dann auf die Gewährung des Gründerzuschusses auswirken?

Antwort

Guten Tag,
verallgemeinerbare Argumente für eine (geförderte) Existenzgründung gibt es leider nicht. Dazu unterscheidet sich die Bewilligungspraxis der Arbeitsagenturen vor Ort zu sehr. Entscheidend ist letztlich jeder Einzelfall. Denkbare Argumente für eine Gründungsförderung trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit könnten aber zum Beispiel sein:
* bessere Vereinbarung von Beruf und Familie,
* Vermeidung langer Pendelzeiten in ländlichen Gebieten,
* überzeugendes, zukunftsweisendes Geschäftsmodell,
* Schließen einer lokalen / regionalen Angebotslücke,
* perspektivisch: Schaffung zusätzlicher Ausbildungs-/Arbeitsplätze,
* mangelnde persönliche Eignung für Beschäftigungsverhältnisse (häufige Kündigungen / Stellenwechsel) oder auch
* andere individuelle Vermittlungshemmnisse trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit (z. B. Krankheiten, fortgeschrittenes Alter)
Wie gesagt: Die Tragfähigkeit dieser und ähnlicher Argumente lässt sich nur auf Grundlage der Persönlichkeit und beruflichen Lebensgeschichte des potenziellen Gründers sowie der Bewilligungspraxis der örtlichen Arbeitsagentur beurteilen. Dabei wiederum lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Gründungs-/Unternehmensberater unterstützen!
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow

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