Herzlich Willkommen im Club! Sie haben keinen Arbeitsplatz, aber eine Geschäftsidee? Sie bekommen Arbeitslosengeld oder den Gründungszuschuss? Dann sind Sie hier genau richtig: Unser Infopaket "Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit" zeigt Ihnen, wie Sie über Testballons risikolos starten und hinzuverdienen, danach Ihr Gründungsvorhaben systematisch vorantreiben und dabei alle Fördermöglichkeiten nutzen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie jede Menge Praxistipps, Hintergrundinfos, Musterbriefe, Formulare und Linkempfehlungen. Sie erhalten Expertenrat in Webforen und per E-Mail. Außerdem nutzen Sie Förderungen der Arbeitsagenturen, die viele nicht kennen.
98 Prozent der Leser und Leserinnen unserer Umfrage sind echt begeistert:
"Überlebensnotwendig ... Allein schon die Idee, das Arbeitsamt bei einem Miniauftrag an meinen Abschreibungen für den nötigen neuen PC zu beteiligen - statt Abzüge zu gestatten - war grandios." (J.M.)
"Wirklich super, Ihr habt mir sehr geholfen." (T.D.)
"Insbesondere die Insidertips bezüglich [des] Arbeitsamt[es] und die aktuellen, rechtlichen Änderungen finde ich sagenhaft schnell und ausführlich genug. Die Themenvielfalt ist ebenfalls füllig..." (J.W.)
Aktuelle Infos kostenlos per Newsletter: Die Gesetze und Vorschriften rund um das Thema "Gründung aus der Arbeitslosigkeit" ändern sich laufend. Unser Redaktionsteam sorgt dafür, dass Sie zuerst informiert werden und keinen Fehlinformationen aufsitzen. Auch wenn Sie noch kein Mitglied sind: Versäumen Sie nicht, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren!
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung
Wenn von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit die Rede ist, dann fällt unweigerlich das Stichwort "Gründungszuschuss". Es gibt jedoch weit mehr Möglichkeiten, sich bei der selbstständigen Verwertung der eigenen Arbeitskraft von der Arbeitsagentur unterstützen zu lassen.
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Schritte in die Selbstständigkeit
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Einstellungssache: Arbeitsagentur und Gründer
Ungeachtet der jüngsten Fördermittel-Kürzungen nehmen werden Gründungsabsichten unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitsagenturen weiterhin positiv aufgenommen. Diese Chance sollten Sie nutzen.
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Gründerseminare: Fachliche und kaufmännische Weiterbildung
Zeit ist Geld. So gesehen sind die meisten Arbeitslosen reich. Wer sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten will, sollte mit diesem Pfund wuchern. Möglichkeiten, um sich fachlich und betriebswirtschaftlich zu qualifizieren, bieten beispielsweise die von den Arbeitsagenturen geförderten Gründerseminare.
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Selbstständiges Nebeneinkommen
Arbeitslose dürfen Nebeneinkünfte haben - und zwar nicht nur als Aushilfen oder angestellte Teilzeitbeschäftigte: Wer unter der wöchentlichen Arbeitszeithöchstgrenze von 15 Stunden bleibt, darf auch als Selbstständiger hinzuverdienen. Was nach Abzug der Anrechnungsbeträge unterm Strich übrig bleibt, sieht nur auf den ersten Blick wie ein karges "Taschengeld" aus.
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Arbeitsloser "Unternehmer auf Zeit"
Wenn Sie erst einmal als "arbeitsloser Unternehmer" aktiv geworden sind, geht es manchmal ganz schnell: Aus dem erfolgreich abgewickelten Kleinauftrag wird kurz darauf das erste richtige Projekt. Falls sich das beim besten Willen nicht in weniger als 15 Stunden wöchentlich erledigen lässt, sollten Sie den zeitweisen Abschied aus der Arbeitslosigkeit erwägen.
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"Förderschaden" vermeiden
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, im Anschluss an Ihre ersten Gehversuche als Selbstständiger den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen, müssen Sie aufpassen, dass Ihre vorherigen selbstständigen Aktivitäten nicht als vorgezogene Existenzgründung interpretiert werden.
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Arbeitslos werden, um zu gründen?
Arbeitnehmer bekommen keinen Gründungszuschuss: Die Fördermittel der Arbeitsagentur sind für Arbeitslose reserviert. Seit der jüngsten Reform des Gründungszuschusses handelt es sich obendrein nur noch um eine Kann-Bestimmung. Der freiwillige Weg in die Arbeitslosigkeit mit dem Ziel, die Gründungsförderung in Anspruch zu nehmen, lohnt sich also nur noch in Ausnahmefällen. Wir erläutern, worauf zu achten ist.
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Der Gründungzuschuss
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Gründungszuschuss: Voraussetzungen
Der Antrag auf Bewilligung des Gründungszuschusses ist keine Geheimwissenschaft. In diesem Kapitel fassen wir die Antragsvoraussetzungen und die Vergabebedingungen zusammen und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in den Genuss der Gründungsförderung kommen.
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Gründungszuschuss: Antragstellung
Das Antragsformular für den Gründungszuschuss erhalten Sie direkt von der Arbeitsagentur. Damit Sie sich vorab schon einmal ein Bild vom Fragenkatalog machen können, stellen wir ein Ansichtsexemplar zum Download bereit - samt Hinweisen zum Ausfüllen.
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Gründungszuschuss: Tragfähigkeitsprüfung
Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die positive Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
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Der Geschäftsplan
Damit sich die fachkundige Stelle einen Eindruck von Ihrem Vorhaben machen kann, müssen Sie einen schriftlichen Geschäftsplan erstellen. Keine Sorge: Das Zusammenstellen eines solchen Mini-"Businessplans" klingt anspruchsvoller und abschreckender als es ist. Am besten betrachten Sie es von der positiven Seite: Gedanken über Kosten, Kunden, Umsatz- und Gewinnerwartung sowie Finanzierungsquellen müssen Sie für Ihre eigenen Zwecke ohnehin machen. Wir zeigen, worauf es ankommt und was sich hinter dem kaufmännischen Fachchinesisch verbirgt.
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Kranken- und Pflegeversicherung
Seit 2009 müssen auch alle Selbstständigen krankenversichert sein. Ob eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir nennen Alternativen und Entscheidungskriterien.
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Die Altersvorsorge
Die gute Nachricht: Der Gründungszuschuss ist nicht rentenversicherungspflichtig. Trotzdem: Selbst wenn bis zu Ihrem Ruhestand noch Jahrzehnte ins Land gehen, muss dieser Teil der sozialen Absicherung unbedingt mit in die Kalkulation Ihres "Unternehmerlohns" und damit letztlich in Ihre Preis oder Honorare einfließen. Ob Sie ausgerechnet während der Anlaufphase finanzielle Mittel in eine Renten- bzw. Kapitallebensversicherung einzahlen oder für andere Formen der Vermögensbildung verwenden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Gründungszuschuss und Nebenjobs
Dürfen Empfänger des Gründungszuschusses Nebenjobs haben? Oder gefährden sie damit ihre Gründungsförderung? Drohen womöglich Rückzahlungen? Wir nennen die wichtigsten Rahmenbedingungen und geben Entwarnung.
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Rückkehr in die Arbeitslosigkeit
Im letzten Teil des Kapitels zum neuen Gründungszuschuss geht es um die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit, falls Ihr Gründungsvorhaben scheitern sollte. Wichtig: Falls Sie die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen wollen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Gründung dafür entscheiden!
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Start in den Unternehmer-Alltag
Nachdem Sie sich nun ausführlich mit Testballons, Vorbereitungen, Förderanträgen, Geschäftsplänen, Sozialversicherungsfragen und Rückzugspositionen beschäftigt haben, wird es Zeit, den Start in den Unternehmeralltag endlich auch praktisch in Angriff zu nehmen: Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit Melde- und Buchführungspflichten, gibt Entwarnung beim gefürchteten Thema Scheinselbstständigkeit und empfiehlt, sich in der Anlaufphase zum Nulltarif von Experten unterstützen zu lassen.
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Gründungsformalia
"Unternehmer" werden ist wirklich nicht schwer: In den meisten Fällen genügt eine Mitteilung an das Gewerbe- oder Finanzamt. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Schritte erläutert.
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Scheinselbstständigkeit
Jahrelang hat der pauschale Scheinselbstständigkeits-Verdacht Existenzgründer und ihre Auftraggeber gleichermaßen in Atem gehalten. Die gezielte Jagd auf Kleinstunternehmer gehört zum Glück der Vergangenheit an. Trotzdem sollten Sie die entscheidenden Merkmale "richtiger" Selbstständigkeit kennen und für sich nutzen.
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Buchführungs-Pflichten
Komplizierte Buchführungsanforderungen und Aufzeichnungspflichten tragen mit dazu bei, dass viele Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit nicht wagen. Bei Licht betrachtet ist jedoch zumindest die "vereinfachte Buchführung" für Freiberufler und Kleinbetriebe kein Buch mit sieben Siegeln.
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Gründercoaching
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich mit Unterstützung der Arbeitsagentur "coachen" lassen. Wir erklären, wer wann wie viel Beratungs- und Coachingförderung erhalten kann und was darunter zu verstehen ist.
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Weiterführende Literatur und Internetquellen
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Weiterführende Literatur und Internetquellen
An Literatur und Internet-Angeboten für Gründer mangelt es nicht. Im Gegenteil: Allerorten finden sich Persönlichkeitstests, Tipps zur Businessplan-Erstellung oder betriebswirtschaftliche Basisinformationen. Das Problem ist eher, die richtige Auswahl zu treffen. Wir nennen brauchbare Internet-Quellen und geeignete Gründerliteratur.
Unternehmer auf Zeit ohne Gründundschaden
Sie schreiben "Förderschaden" vermeiden...(...)Wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen wollen , müssen Sie aufpassen, dass ihre vorherigen selbstständigen Aktivitäten nicht als vorgezogene Existenzgründung interpretiert werden.
Hilfe! Wie vermeide ich das konkret?
Ich möchte als angehende freie Journalistin und frisch ausgebildete Redakteurin, gerne einen Gründungszuschuss als Starthilfe haben.
Das Arbeitsamt ist aber kein "Fan" von meinem Berufswunsch und will mich lieber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis drängen. Als Beleg reicht dem Jocenter, dass im Prinzip an fast jeder irgendwie gearteten Marketing/PR Stelle der Vermerk "Redakteur" als Schlagwort klebt.
Im kommenden Monat habe ich die Chance für 14 Tagen auf Honorarbasis zu arbeiten. Nur im kommenden Monat! Die Anzahl möglicher Arbeitstage in den Folgemonaten liegt voraussichtlich deutlich drunter. Bin ich bei 14 Tagen automatisch "gegründet"???
Woran wird das festgemacht? 4 Wochen Minijob auf dem Weihnachtsmarkt sind auch nicht gleichbedeutend mit Verkäuferin auf Lebenszeit.
Tausend Dank!
Antwort: Unternehmer auf Zeit
Guten Tag,
bitte haben Sie Verständnis, dass an dieser Stelle keine Einzelfallberatung möglich ist. Daher nur ein paar allgemeine Anmerkungen:
Die Übernahme eines 14-tägigen Einzelauftrags kann ganz sicher nicht als Existenzgründung gewertet werden. Selbst nach jahrelanger nebenberuflicher Selbstständigkeit haben Arbeitsagenturen in der Vergangenheit anstandslos den Gründungszuschuss gezahlt. Dessen Ziel ist ja die Förderung der Aufnahme einer _haupt_beruflichen selbstständigen Tätigkeit. Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle vor der Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit zwecks Übernahme des freiberuflichen Auftrags ein Gespräch mit dem Arbeitsberater führen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Arbeitsagentur Ihrem Gründungsvorhaben von vornherein keine Chance geben will, sollten Sie sich unbedingt Unterstützung von einem Unternehmens- oder Gründungsberater vor Ort holen, der weiß, wie die AA "tickt". Der Vorrang der Vermittlung in eine Beschäftigung muss in jedem Einzelfall begründet werden - erfolgversprechende Gründungsvorhaben dürfen nicht schon deshalb abgeschmettert werden, weil es in der betreffenenden Branche bzw. dem Beruf offene Stellen gibt. Weitere Informationen zum Thema "Unternehmer auf Zeit" finden Sie auf folgender Seite:
http://www.akademie.de/wissen/existenzgruendung-aus-arbeitslosigkeit/arb...
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Gründe für Selbstständigkeit
Hallo, Sie schreiben, dass wenn man als "gut vermittelbar" eingestuft wird, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen soll. Was wären denn gute Gründe für die Selbstständigkeit, die auch für die Arbeitsagentur von Vorteil sind?
Bei mir als baldiger freier Projektmanager wären es mehr Geld verdienen und dabei flexibler sein. Aber ich glaube dass das nicht die richtigen Gründe für den Arbeitsvermittler sind....
Wie sieht es denn mit der Eingliederungsvereinbarung aus? Muss man die unterschreiben, wenn man vorhat sich selbstständig zu machen oder nicht? Wie würde sich das dann auf die Gewährung des Gründerzuschusses auswirken?
Antwort
Guten Tag,
verallgemeinerbare Argumente für eine (geförderte) Existenzgründung gibt es leider nicht. Dazu unterscheidet sich die Bewilligungspraxis der Arbeitsagenturen vor Ort zu sehr. Entscheidend ist letztlich jeder Einzelfall. Denkbare Argumente für eine Gründungsförderung trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit könnten aber zum Beispiel sein:
* bessere Vereinbarung von Beruf und Familie,
* Vermeidung langer Pendelzeiten in ländlichen Gebieten,
* überzeugendes, zukunftsweisendes Geschäftsmodell,
* Schließen einer lokalen / regionalen Angebotslücke,
* perspektivisch: Schaffung zusätzlicher Ausbildungs-/Arbeitsplätze,
* mangelnde persönliche Eignung für Beschäftigungsverhältnisse (häufige Kündigungen / Stellenwechsel) oder auch
* andere individuelle Vermittlungshemmnisse trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit (z. B. Krankheiten, fortgeschrittenes Alter)
Wie gesagt: Die Tragfähigkeit dieser und ähnlicher Argumente lässt sich nur auf Grundlage der Persönlichkeit und beruflichen Lebensgeschichte des potenziellen Gründers sowie der Bewilligungspraxis der örtlichen Arbeitsagentur beurteilen. Dabei wiederum lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Gründungs-/Unternehmensberater unterstützen!
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow