Selbstständig statt arbeitslos: Praxis-Anleitung zum Gründungszuschuss und anderen Arbeitsagentur-Fördermitteln

Auch nach der Gründungszuschuss-Kürzung können Sie die Arbeitsagentur einspannen, um selbstständig tätig zu werden!

Von: Robert Chromow
Stand: 18. April 2012 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Gründe für Selbstständigkeit

Hallo, Sie schreiben, dass wenn man als "gut vermittelbar" eingestuft wird, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen soll. Was wären denn gute Gründe für die Selbstständigkeit, die auch für die Arbeitsagentur von Vorteil sind?

Bei mir als baldiger freier Projektmanager wären es mehr Geld verdienen und dabei flexibler sein. Aber ich glaube dass das nicht die richtigen Gründe für den Arbeitsvermittler sind....

Wie sieht es denn mit der Eingliederungsvereinbarung aus? Muss man die unterschreiben, wenn man vorhat sich selbstständig zu machen oder nicht? Wie würde sich das dann auf die Gewährung des Gründerzuschusses auswirken?

Antwort

Guten Tag,
verallgemeinerbare Argumente für eine (geförderte) Existenzgründung gibt es leider nicht. Dazu unterscheidet sich die Bewilligungspraxis der Arbeitsagenturen vor Ort zu sehr. Entscheidend ist letztlich jeder Einzelfall. Denkbare Argumente für eine Gründungsförderung trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit könnten aber zum Beispiel sein:
* bessere Vereinbarung von Beruf und Familie,
* Vermeidung langer Pendelzeiten in ländlichen Gebieten,
* überzeugendes, zukunftsweisendes Geschäftsmodell,
* Schließen einer lokalen / regionalen Angebotslücke,
* perspektivisch: Schaffung zusätzlicher Ausbildungs-/Arbeitsplätze,
* mangelnde persönliche Eignung für Beschäftigungsverhältnisse (häufige Kündigungen / Stellenwechsel) oder auch
* andere individuelle Vermittlungshemmnisse trotz prinzipiell guter Vermittelbarkeit (z. B. Krankheiten, fortgeschrittenes Alter)
Wie gesagt: Die Tragfähigkeit dieser und ähnlicher Argumente lässt sich nur auf Grundlage der Persönlichkeit und beruflichen Lebensgeschichte des potenziellen Gründers sowie der Bewilligungspraxis der örtlichen Arbeitsagentur beurteilen. Dabei wiederum lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Gründungs-/Unternehmensberater unterstützen!
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow