Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss und andere Fördermöglichkeiten: Eine Praxis-Anleitung

Von: Robert Chromow
Stand: 4. Januar 2012
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Der Gründungzuschuss

Gründungszuschuss: Antragstellung

Das Antragsformular für den Gründungszuschuss erhalten Sie direkt von der Arbeitsagentur. Damit Sie sich vorab schon einmal ein Bild vom Fragenkatalog machen können, stellen wir ein Ansichtsexemplar zum Download bereit - samt Hinweisen zum Ausfüllen.

Das Antragsverfahren

Wenn Sie mit dem Gedanken an eine dauerhafte Selbstständigkeit spielen (und vielleicht schon erste Erfahrungen als nebenberuflich selbstständiger Arbeitsloser oder "Unternehmer auf Zeit" gesammelt haben), vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsberater und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen.

Durch die jüngste Novelle des Sozialgesetzbuches III (SGB III) wurde der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt. In den dazugehörigen "Geschäftsanweisungen GZ" (PDF, 100 KB) vom 1. Dezember 2011 ist zudem der "Vorrang der Vermittlung" festgelegt. Die Entscheidung über die Bewilligung des Gründungszuschusses wird demnach künftig in jedem Einzelfall im Rahmen einer individuellen Eingliederungsvereinbarung und dem dazugehörigen Integrationsfahrplan getroffen.

Mehr noch: Nach dem Willen der Bundesagentur soll die formale und inhaltliche Prüfung von Zuschussanträgen überhaupt erst dann erfolgen, wenn "zum Zeitpunkt der Beantragung eines Gründungszuschusses auf dem für die Kundin oder den Kunden erreichbaren Arbeitsmarkt keine Stellenangebote möglich" sind!

Bitte beachten Sie: Nur weil die Jobaussichten in einem bestimmten Beruf im Allgemeinen besonders gut sind, darf ein Gründungsvorhaben nicht von vornherein abgelehnt werden. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs muss immer individuell erfolgen! Die Arbeitsberater sind verpflichtet, dabei persönliche Vermittlungs- und Integrationsprobleme zu berücksichtigen.

Folgende exemplarische Leitfragen zur individuellen "Beurteilung des Vermittlungsvorrangs" finden sich in den eingangs genannten Geschäftsanweisungen:

  • "Ist eine - möglichst nachhaltige - Integration innerhalb des Alg-Bezugszeitraums realistisch?

  • Können sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden?

  • Bestehen andere Hemmnisse, die den Integrationserfolg behindern?"

Mit anderen Worten: Gründungswillige sollten nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, bloß weil sie eine am Arbeitsmarkt gefragte Berufsausbildung oder ein qualifiziertes Studium absolviert haben. Die Förderung der Selbstständigkeit ist auch in solchen Fällen weiterhin möglich. An einer Antragstellung kann Sie jedenfalls niemand hindern. Die Erfolgsaussichten hängen letztlich immer von einem überzeugenden Geschäftsmodell und einer möglichst plausiblen Begründung ab, warum die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit auf Dauer - auch aus Sicht der Arbeitsagentur (!) - die beste Lösung ist.

Nicht übers Ziel hinausschießen!

Allzu schnellen geschäftlichen Erfolg dürfen Sie andererseits nicht prognostizieren: Denn im Rahmen der "Ermessensausübung" sollen die Arbeitsberater auch noch berücksichtigen, ob der Gründungszuschuss im Einzelfall überhaupt erforderlich ist. Hat der Antragsteller die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt, seine Sozialversicherung und eventuell den Unterhalt seiner Angehörigen aus Erspartem und / oder aus zeitnah erzielbaren Gewinnen zu bestreiten, spricht das gegen die Bewilligung des Zuschusses. Die Prüfung der "Eigenleistungsfähigkeit" soll insbesondere bei Betriebsübernahmen und bei Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche vorgenommen werden.

Informations- und Qualifizierungsangebote

Sofern Aussicht auf Bewilligung des Gründungszuschusses besteht, werden Sie vielfach zunächst die Empfehlung bekommen, an einem Gründerseminar teilzunehmen. Betrachten Sie das nicht als Gängelei oder den Versuch, Ihnen Steine in den Weg zu legen: Nutzen Sie die angebotenen Informations- und Qualifizierungsangebote. In den Gesprächen mit Beratern und Trainern, aber auch mit anderen Gründungswilligen werden Sie viele Anregungen und Tipps für Ihr eigenes Vorhaben bekommen.

Wenn Sie sich zuvor noch nicht näher mit der kaufmännischen Seite Ihrer Selbstständigkeit befasst haben, werden Sie Hinweise erhalten, wie Sie vorhandene Wissenslücken schließen können. Lassen Sie sich bei solchen Veranstaltungen aber nicht blenden (und verzichten Sie auch selbst auf Bluffs): Die allermeisten Teilnehmer betreten Neuland! Fragen Sie, machen Sie sich schlau!

Sofern Sie betriebswirtschaftlich vorgebildet sind und bereits sehr genaue Vorstellungen von Ihrem Gründungs-Projekt haben, kann das Antragsverfahren aber auch sofort eingeleitet werden. Der Mitarbeiter der Arbeitsagentur druckt ein Antragsformular aus, in dem Ihre persönlichen Daten bereits enthalten sind.

Das Antragsformular

Das Antragsformular für den Gründungszuschuss bekommen Sie bei der Arbeitsagentur. Zu Ansichtszwecken (nicht zum Einreichen bei der Arbeitsagentur!) stellen wir Ihnen ein Exemplar des Formulars zum Download bereit: Download: "BA GZ 1 08/2006 - Antrag auf Gründungszuschuss" (PDF)

Im Formular machen Sie die folgenden Angaben:

  • Zeitpunkt und Ort der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

  • Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens auf wenigen Zeilen.

  • Antworten auf einige Fragen zum Thema (Schein-)Selbstständigkeit: Die persönliche Abhängigkeit von den "Weisungen eines Auftraggebers" und die "Einbindung in die Organisation eines Auftraggebers" müssen Sie verneinen.

  • Eigenes "Unternehmerrisiko" und "Auftreten am Markt" müssen Sie demgegenüber für sich beanspruchen können.

  • Die Frage nach der Übernahme eines bestehenden Betriebes sollten Sie normalerweise verneinen können: Bei Übernahmen wird ein Gründungszuschuss nämlich nur in Ausnahmefällen gewährt.

  • Bei der voraussichtlichen wöchentlichen Arbeitszeit schließlich müssen Sie mindestens 15 Stunden angeben.

Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Artikel "Der Antrag auf Gründungszuschuss: Download und Hinweise zum Ausfüllen"