Schritte in die Selbstständigkeit
Einstellungssache: Arbeitsagentur und Gründer
Ungeachtet der jüngsten Fördermittel-Kürzungen nehmen werden Gründungsabsichten unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitsagenturen weiterhin positiv aufgenommen. Diese Chance sollten Sie nutzen.
Bis vor wenigen Jahren waren die Arbeitsämter so etwas wie der "natürliche Feind" von gründungswilligen Arbeitslosen. Sie sahen sich vielfach mit Pauschalverdächtigungen konfrontiert: Vorwürfe wie Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit, Sozialbetrug oder gar Arbeitsplatz-Vernichtung waren an der Tagesordnung.
Spätestens seit den Zeiten der "Ich-AG" war die Förderung der Selbstständigkeit der Bundesagentur für Arbeit ein Herzensanliegen. Nachdem sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt ein wenig entspannt hat, sind die Argeitsagenturen leider wieder weniger spendabel.
Trotzdem: Aus Sicht vieler Arbeitsvermittler gibt es nach wie vor gute Argumente für Gründungs-Initiativen von Arbeitslosen:
Gründer schaffen zusätzliche Arbeitsplätze.
Bereits kleine Schritte Richtung Existenzgründung erhalten und erweitern individuelle Kompetenzen.
Ein höherer Aktivitätsgrad und mehr Kontakte steigern die Vermittlungs-Chancen als Arbeitnehmer, selbst wenn der endgültige Absprung doch nicht gewagt wird oder das Vorhaben scheitert.
Die positive Grundeinstellung gegenüber selbstständigen Aktivitäten äußert sich nicht nur in der Bereitstellung von direkten Gründungszuschüssen: Auch die erforderliche kaufmännische Qualifizierung, das Erzielen selbstständiger Nebeneinkünfte sowie die zeitweilige Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für die Abwicklung einzelner Aufträge werden vielfach positiv bewertet und unterstützt.
Wenn die in den folgenden Kapiteln erläuterten niedrigschwelligen Aktivitäten für Sie in Betracht kommen, dann sollten Sie gegenüber Ihrer Arbeitsagentur mit offenen Karten spielen. Vermeiden Sie Tricksereien und Schwindeleien: Wenn Sie gut mit Ihrem Arbeitsberater auskommen, findet sich oft ein gangbarer (Förder-)Weg.
