Schritte in die Selbstständigkeit
Arbeitslos werden, um zu gründen?
Arbeitnehmer bekommen keinen Gründungszuschuss: Die Fördermittel der Arbeitsagentur sind für Arbeitslose reserviert. Seit der Neuregelung des Gründungszuschusses im Jahr 2011 handelt es sich zudem nur noch um eine Kann-Bestimmung. Der freiwillige Weg in die Arbeitslosigkeit mit dem Ziel, die Gründungsförderung in Anspruch zu nehmen, lohnt sich also nur noch in Ausnahmefällen. Wir erläutern, worauf zu achten ist.
Vorweg: Die Aufgabe eines sicheren Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel, den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen, ist ein ausgesprochen riskantes und vielfach sogar aussichtsloses Vorhaben. Seit der Neuregelung der Gründungsförderung durch die Arbeitsagenturen im Jahr 2011 handelt es sich beim Gründungszuschuss um eine "Ermessensleistung". Der frühere Rechtsanspruch ist abgeschafft worden. Außerdem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten verkleinert und die Fördersumme spürbar gesenkt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Grüdungszuschuss-Kapitel.
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