Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss und andere Fördermöglichkeiten: Eine Praxis-Anleitung

Von: Robert Chromow
Stand: 4. Januar 2012
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Schritte in die Selbstständigkeit

"Förderschaden" vermeiden

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, im Anschluss an Ihre ersten Gehversuche als Selbstständiger den Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen, müssen Sie aufpassen, dass Ihre vorherigen selbstständigen Aktivitäten nicht als vorgezogene Existenzgründung interpretiert werden.

Wer zu früh kommt, den bestraft manchmal das Leben: Die meisten Förderprogramme für Existenzgründer schreiben vor, dass die Antragstellung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgt. So auch im Fall des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagenturen.

Der Paragraf 324 des Sozialgesetzbuches III schreibt nämlich fest, dass "Leistungen der Arbeitsförderung (...) nur erbracht (werden), wenn sie vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses beantragt worden sind."

Antrag vor Leistung

Das Prinzip "Antrag vor Leistung" verlangt grundsätzlich, dass Ihre Unternehmensgründung erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Antragstellung auf Gründungsförderung erfolgen darf. Als "nebenberuflich selbstständiger Arbeitsloser" oder als "Unternehmer auf Zeit" sollten Sie sich deshalb von Ihrem Arbeitsberater bestätigen lassen, dass Ihre Gehversuche nicht als vollwertige Existenzgründung gewertet werden.

Als besonders wichtiges Merkmal gilt dabei der Gewerbeschein: Auch wenn der leicht zu bekommen ist, sollten Sie Ihr Gewerbe am besten erst unmittelbar in Zusammenhang mit dem Antrag auf Gründungszuschuss anmelden.

Bei nur sporadischen Geschäftsaktivitäten in begrenztem Umfang ist das durchaus legal. Denn ein gemäß § 14 der Gewerbeordnung meldepflichtiger Gewerbebetrieb liegt laut § 15 des Einkommensteuergesetzes erst dann vor, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit "nachhaltig", also auf Dauer angelegt ist. Sie setzt außerdem die "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr", also Werbung, kaufmännisches Auftreten etc. voraus. Das ist Arbeitslosen jedoch nur mit Abstrichen erlaubt.

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