Selbstständig statt arbeitslos: Praxis-Anleitung zum Gründungszuschuss und anderen Arbeitsagentur-Fördermitteln

Start in den Unternehmer-Alltag: Gründercoaching

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Gründercoaching

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich mit Unterstützung der Arbeitsagentur "coachen" lassen. Wir erklären, wer wann wie viel Beratungs- und Coachingförderung erhalten kann und was darunter zu verstehen ist.

Guter Rat ist teuer - aber oft überlebensnotwendig, vor allem in der Anlaufphase. Ausgerechnet dann sind die dafür erforderlichen Mittel bei Jungunternehmern und Solo-Selbstständigen jedoch meistens besonders knapp. Das "Gründercoaching Deutschland" sorgt für Abhilfe: Unter bestimmten Umständen sponsert der Staat bis zu 100 Prozent der Beratungs- oder Coachinghonorare qualifizierter Anbieter übernommen.

Die KfW-Mittelstandsbank bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds das Gründercoaching Deutschland an. Damit Unternehmer und Freiberufler in der Startphase kompetente Hilfe von Gründungs-Experten in Anspruch nehmen können, erhalten sie auf Antrag Zuschüsse zu den Honoraren qualifizierter Berater. Je nach Standort liegen die Zuschüsse normalerweise zwischen 50 und 75 Prozent des Beraterhonorars.

Die gute Nachricht: Wer den Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder andere Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bekommt, kann sogar 90 Prozent der Coaching-Kosten ersetzt bekommen. Die Obergrenze des förderfähigen Beraterhonorars liegt in dem Fall bei 4.000 Euro - daraus ergibt sich eine maximale Coachingförderung von 3.600 Euro.

Update: 90-%-Förderung läuft aus

(06.11.2013) Wer noch in den Genuss der attraktiven Sonderkonditionen kommen will, sollte sich aber sputen: Ende Dezember 2013 laufen die Coaching-Sonderkonditionen für Bezieher des Gründungszuschusses aus. Einzelheiten zum Terminplan des Endspurts entnehmen Sie unserer aktuellen Berichterstattung.

Coaching zum Nulltarif

Bei Gründern, die Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, kann die zuständige "Grundsicherungsstelle" (z. B. das Sozialamt oder die örtliche ARGE) auf Antrag sogar den zehnprozentigen Eigenanteil übernehmen.

Vergabe-Bedingungen

Die weiteren Konditionen im Überblick:

  • Unter "Coaching" versteht die KfW Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen "zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit". Nicht abgedeckt sind Beratungen, die noch vor der Gründung stattfinden oder sich überwiegend um Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder IT-Fragen drehen.

  • Mit Ausnahme der Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr können hauptberufliche Gründungs- und "Festigungsvorhaben" aller Art betreut werden. Das gilt auch für Betriebsübernahmen oder Franchise-Vorhaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Unternehmer, die sich bereits in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

  • Der Coaching-Zeitraum darf insgesamt 12 Monate nicht überschreiten.

  • Die Sonderkonditionen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit (90 Prozent von maximal 4.000 Euro) gelten nur im ersten Jahr der Selbstständigkeit. Darüber hinaus werden Gründer und bestehende Unternehmen unterstützt, deren Gründung oder Betriebsübernahme bei Antragstellung noch nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Zuschusshöhe richtet sich in dem Fall nach dem Unternehmensstandort: In den alten Bundesländern ist die Hälfte der Beratungskosten erstattungsfähig. Im Osten und ausgewählten West-Regionen (wie dem Regierungsbezirk Lüneburg) 75 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage des Coaching-Zuschusses beträgt in dem Fall 6.000 Euro.

  • Die Obergrenze des förderfähigen Beraterhonorars liegt grundsätzlich bei 800 Euro pro Tag.

  • Der Mehrwertsteuer- und Fahrtkostenanteil des Beraterhonorars ist nicht zuschussfähig. Nur wenn der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Stichwort: "Kleinunternehmerregelung"), gehört auch der Mehrwertsteueranteil zur Bemessungsgrundlage der Förderung.

O-Ton KfW

Beratungs-Beispiele, Merkblätter, Berechnungsbeispiele sowie Tipps und Hinweise zum Coachingvertrag und Abschlussbericht finden Sie auf der Seite der KfW-Website.

Antragstellung

Wie der Name "Gründercoaching Deutschland" vermuten lässt, wird das KfW-Programm bundesweit einheitlich angeboten. Damit ein Coaching von der KfW gefördert werden kann, ist jedoch die positive Coaching-Empfehlung des KfW-Regionalpartners erforderlich. Die erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags und in der Regel einer persönlichen Präsentation des Beratungswunsches.

Je nach Bundesland kann der Regionalpartner landesweite Förderbank sein (wie die niedersächsische NBank) oder auch eine von zig Kammern, Entwicklungs- oder Fördergesellschaften (wie in NRW). Sie finden den für Sie zuständigen KfW-Partner über eine spezielle Regionalpartnersuche. Den Antrag auf Gründercoaching stellen Sie auf einer Online-Plattform.

Sinnvoller ist jedoch der umgekehrte Weg: Am besten lassen Sie sich vom Berater Ihrer Wahl bereits bei der Antragstellung unterstützen. Freie Beraterwahl gibt es zwar nicht: Sie müssen sich für einen der knapp 9.000 bei der KfW akkreditierten Coachs entscheiden. Die Suchfunktion der KfW-Beraterbörse hilft Ihnen, einen für Ihr Vorhaben geeigneten Experten aus Ihrer Umgebung auszuwählen.

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Gründercoachings und ist folgendermaßen geregelt: Erst wenn der Gründer ...

  • die Gesamtrechnung,

  • den ausführlichen Coachingbericht und

  • den Nachweis der Eigenbeteiligung

... beim KfW-Regionalpartner eingereicht hat, werden die Fördermittel an den Berater ausgezahlt. Liegt eine Abtretungsvereinbarung vor, kann der Beratungszuschuss auch direkt an den Coach ausgezahlt werden.

Klassisches Business-Coaching

Während das Gründercoaching Deutschland schwerpunktmäßig auf fachliche Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen setzt, geht es beim Business-Coaching im engeren Sinne um die persönliche Begleitung im beruflichen Umfeld. Ziel ist die Verbesserung der individuellen Handlungs- und Leistungsfähigkeit.

Falls Sie sich über eine betriebswirtschaftliche Beratung hinaus für ein Coaching entscheiden, sind folgende Arbeitsphasen üblich:

  • Erstellung des Dienstleistungsvertrages: Klient und Coach regeln hiermit die Wünsche, Chancen und Risiken, die sie mit dem Beratungsvorhaben verbinden. Der Coach verspricht dem Klienten, mit ihm fundiert an dessen beruflichen und persönlichen Problemen zu arbeiten. Dabei wird auch der Beratungsumfang (Anzahl der Stunden, Gesamtdauer der Beratung) geregelt.

  • Die Arbeitsvereinbarung: Diese steht am Ende des ersten längeren Prozesses. Dabei versucht der Coach zu begreifen, um was es dem Klienten eigentlich geht. Der Klient versteht, auf welche Weise der Berater mit ihm wirksam an seinen Problemsituationen arbeiten kann. Fragestellungen dieses Prozesses sind beispielsweise: Was soll sich aus Sicht des Klienten durch das Coaching verändern? Woran merkt der Klient, dass er sein Ziel erreicht hat? Welche Tabubereiche müssen beachtet werden? Symptome: Woran hat der Klient gemerkt, dass Beratung für ihn nützlich oder geboten sein könnte? Geschichte: Wie ist die gegenwärtige Situation zustande gekommen?

  • Die Zielformulierung: Diese legt die am Anfang des Prozesses gewünschten Änderungen und Ergebnisse für die Zukunft fest, wobei sie zeitlich und inhaltlich definiert werden. Im Coachingprozess werden sich teilweise neue Zielperspektiven ergeben. Diese werden dann als Korrektur in die Ausgangszieldefinition übernommen.

  • Die Klärung der Ausgangssituation: Hier versucht der Coach. die Geschichte seines Klienten, die Ist-Situation seiner beruflichen und persönlichen Lebenswelt kennenzulernen. Er ermutigt den Klienten, auch heikle Themen anzugehen.

  • Emotionale Entlastung: Sind in der Geschichte des Klienten für ihn stark bewegende Anteile enthalten, so schafft der Coach auch hier Freiräume. Er verdeutlicht dem Klienten, dass er sich in einer vertraulichen, sanktionsfreien Situation befindet. Er zeigt ihm, wie er mit seinen Gefühlen angstfreier umgehen kann.

  • Ordnen und Aufräumen: Die oft unklare Berufs- und Lebenssituation und die damit verbundenen Hoffnungen und auch manchmal Illusionen werden durchleuchtet. Liegen gebliebene Vorhaben, Gespräche, Kontakte usw. werden systematisch bewertet, priorisiert und abgearbeitet. Hier wird der Coach zum "Sparringspartner", der den Klienten auch mit praktischen, bewährten Hilfsmitteln unterstützt.

  • Feedback: Während der Klient beim Coaching erkennt und handelt, gibt der Coach Feedback. Der Coach wird intervenieren, instruieren, den Klienten trainieren und ihm Arbeitsvorschläge machen. In seiner außenstehenden Position wird der Coach dem Klienten immer wieder Anregungen zu neuen Sichtweisen und Herangehensweisen anbieten. Entscheidend ist dabei, dass der Klient die Probleme selbst lösen lernt. Im Coaching geht es um Hilfe zur Selbsthilfe! Nicht der Coach löst die Probleme, der Klient bekommt Hilfe, um sie danach selbst lösen zu können. Er braucht später den Coach nicht mehr, um seine Probleme im Griff zu behalten.

Sicher bietet ein guter Coach auch schnell funktionierende Techniken an. Aber letztlich geht es beim Coaching um das Lernen neuer Verhaltensweisen. Diese Verhaltensänderungen entstehen nicht mit guten Ratschlägen, allein durch Wissensvermittlung oder mit den berühmten "10 einfachen Schritten zu Reichtum und Erfolg". Der emotionale Anteil unserer Verhaltensweisen ist oft versteckt oder völlig verschüttet; sehr oft wissen wir gar nicht genau, warum wir etwas tun. Entsprechend gilt es, im Coaching durch Fragen, Konfrontationen, Interventionen und "Spiegeln" auch die emotionalen Anteile zu bearbeiten.

Coaching ist zeitlich klar befristet: In der abschließenden Sitzung wird der Coachingverlauf gemeinsam ausgewertet. Hier macht sich sorgfältige Eingangsarbeit bezahlt, denn es kann nun überprüft werden, wie nah man den gesteckten Zielen gekommen ist, ob sich schon positive Veränderungen ergeben haben, ob der Klient sich auf dem richtigen Weg fühlt, und ob Coach und Klient die gemeinsame Arbeit positiv einschätzen können.

Wahl des passenden Begleiters

Was macht einen guten Business-Coach aus? Worauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres Begleiters achten? Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Der Coach sollte über ausreichende Berufs- und Lebenserfahrung verfügen, eine entsprechende Ausbildung mitbringen (z. B. Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder Psychologie), über professionelle Kommunikationstechniken verfügen und ein hohes Maß an Selbsterkenntnis besitzen.

  • Der Coach sollte die Welt des Klienten soweit kennen (in unserem Fall die Welt der Existenzgründung und der Kleinunternehmen), dass er die Entscheidungen des Klienten nachvollziehen kann. Der Coach sollte dem Klienten aber auch neue, ungewohnte Sichtweisen vermitteln können.

  • Von einem guten Coach können Sie erwarten, dass er Ihnen sein Konzept schlüssig erklärt, ohne als Guru aufzutreten. Er sollte sich nicht hinter wissenschaftlichen Phrasen verstecken und Ihnen klar seine Sicht der Dinge vermitteln können, ohne sie als Patentrezepte anzupreisen.

Ausschlaggebend ist nicht zuletzt die Chemie: Sie sollten den Coach als sympathisch, aber nicht als anbiedernd empfinden. Letztlich geht es beim Coaching um eine vertrauliche, zeitlich begrenzte, intensive Arbeitsbeziehung, in der der Klient mit seinen Bedürfnissen, Wünschen, Schwierigkeiten und Konflikten im Mittelpunkt steht.

Coaching auf Gegenseitigkeit

Sollten die Coaching-Mittel Ihrer Arbeitsagentur ausgeschöpft sein und Sie auch sonst keine Beratungsunterstützung bekommen, empfiehlt sich ein Blick auf unseren Selbsthilfe-Tipp "Coaching auf Gegenseitigkeit".

Als Abschluss unseres Infopakets rund um die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die besten weiterführenden Informationsquellen.