Der Gründungzuschuss
Rückkehr in die Arbeitslosigkeit
Im letzten Teil des Kapitels zum neuen Gründungszuschuss geht es um die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit, falls Ihr Gründungsvorhaben scheitern sollte. Wichtig: Sofern Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen wollen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Gründung dafür entscheiden!
Misserfolg ist keine Schmach! Jedes unternehmerische Vorhaben kann (und darf!) misslingen. Ganz wichtig: Die Gewährung der Gründungshilfen wird von den Arbeitsagenturen nicht an Erfolgsauflagen gekoppelt. Rückzahlungen drohen bei einem Scheitern nicht! Auch wenn Sie wegen Ihres Misserfolgs mit sich unzufrieden sind: Aus Sicht der Arbeitsagentur stellt das kein Versagen dar. Im Gegenteil: Durch Ihren Anlauf in die Selbstständigkeit haben Sie den Beweis erbracht, dass Sie sich besonders aktiv um die Aufnahme von Arbeit bemühen!
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