Schritte in die Selbstständigkeit
Selbstständiges Nebeneinkommen
Arbeitslose dürfen Nebeneinkünfte haben - und zwar nicht nur als Aushilfen oder angestellte Teilzeitbeschäftigte: Wer unter der wöchentlichen Arbeitszeithöchstgrenze von 15 Stunden bleibt, darf auch als Selbstständiger hinzuverdienen. Was nach Abzug der Anrechnungsbeträge unterm Strich übrig bleibt, sieht nur auf den ersten Blick wie ein karges "Taschengeld" aus.
Sonderfall ALG II
Die folgenden Ausführungen gelten nur für Bezieher des Arbeitslosengeldes I! Die wichtigsten Informationen über Nebenverdienstmöglichkeiten von ALG-II-Empfängern finden Sie im Beitrag "ALG II und Selbstständigkeit". Basisauskünfte zum ALG II bietet darüber hinaus die Broschüre "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende" (PDF, 345 KB) der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bestimmungen zum Nebeneinkommen von Arbeitslosen sind in § 141 SGB III geregelt:
"Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen. "
Sobald Ihre Netto-Nebeneinkünfte 165 Euro überschreiten, werden sie also in voller Höhe vom Arbeitslosengeld abgezogen. Einen erhöhten Freibetrag gibt es nur noch in seltenen Ausnahmefällen.
Dazuverdienen lohnt sich nicht?
Bevor Sie nach einem Blick auf das mickrige anrechnungsfreie "Taschengeld" in Höhe von 165 Euro voreilig abwinken, sollten Sie einen zweiten Blick auf den Gesetzestext werfen. Aus dem ergibt sich im Ergebnis nämlich ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Lohn für angestellte Nebenjobs und den Gewinnen von Selbstständigen: Selbstständige dürfen nämlich "[...]pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben" absetzen. Können höhrere Betriebsausgaben nachgewiesen werden, sinkt der Anrechnungsbetrag sogar noch weiter.
Bedingungen für selbstständige Nebeneinkünfte
Selbstständige Nebentätigkeiten sind Arbeitslosen unter folgenden Voraussetzunge erlaubt:
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