Der Gründungzuschuss
Gründungszuschuss: Tragfähigkeitsprüfung
Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die positive Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
Tragfähigkeits-Prüfung
Damit Gründungen von Arbeitslosen Hand und Fuß haben, verlangt der Gesetzgeber die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Auch diesen Antrag ("Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung") können Sie bei uns zu Ansichtszwecken herunterladen (PDF, 392 KB).
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