Voraussetzungen
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Aufwendungen für Fachliteratur von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie was wann geltend machen können, erläutert Steuerexperte Thomas Wolf.
Voraussetzung
Aufwendungen für die Anschaffung von Fachliteratur gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (oder auch aus Vermietung und Verpachtung oder bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen).
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Fachliteratur
eindeutig berufsbezogen ist oder
mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang steht.
Dies ist zum Beispiel beim Bezug von Fachzeitschriften oder Fachbüchern der Fall, die mit Ihrer fachlichen und beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (Beispiele hierzu finden Sie weiter unten im Text).
Als Steuerpflichtige(r) sollten Sie die berufliche Veranlassung für den Kauf einer Fachzeitschrift/Zeitschrift/Zeitung genau nachweisen, etwa indem Sie darauf verweisen, dass die Regionalzeitung oder eine überregionale Zeitschrift nur gekauft wurde, um sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben zu können. Dass Sie die Zeitung/Zeitschrift aus privaten Gründen gekauft/abonniert haben, muss ausgeschlossen sein.
