Fachliteratur von der Steuer absetzen - auch Arbeitnehmer dürfen das!

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie was geltend machen können

Von: Thomas Wolf
Stand: 21. September 2009
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Über den Autor: Thomas Wolf

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Thomas Wolf, Jahrgang 1964, ist Diplom-Betriebswirt (AWV), Steuerfachangestellter und Ingenieur für Maschinenbau. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich Steuern und Buchhaltung und war 8 Jahre beim Behördenratgeber beamte4u.de für das Ressort Finanzamt verantwortlich. In dieser Zeit entstanden mehrere Praxis-Ratgeber und zahlreiche Artikel zu steuerlichen Themen.

Thomas Wolf lebt in Leipzig und München und ist als Autor und Redakteur tätig.

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Voraussetzungen

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Aufwendungen für Fachliteratur von der Steuer absetzen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie was wann geltend machen können, erläutert Steuerexperte Thomas Wolf.

Voraussetzung

Aufwendungen für die Anschaffung von Fachliteratur gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (oder auch aus Vermietung und Verpachtung oder bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen).

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Fachliteratur

  • eindeutig berufsbezogen ist oder

  • mit der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang steht.

Dies ist zum Beispiel beim Bezug von Fachzeitschriften oder Fachbüchern der Fall, die mit Ihrer fachlichen und beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (Beispiele hierzu finden Sie weiter unten im Text).

Als Steuerpflichtige(r) sollten Sie die berufliche Veranlassung für den Kauf einer Fachzeitschrift/Zeitschrift/Zeitung genau nachweisen, etwa indem Sie darauf verweisen, dass die Regionalzeitung oder eine überregionale Zeitschrift nur gekauft wurde, um sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben zu können. Dass Sie die Zeitung/Zeitschrift aus privaten Gründen gekauft/abonniert haben, muss ausgeschlossen sein.

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