Steuerklasse IV Faktor - was bringt das wirklich?

Faktor-Vorteil für Verheiratete? Das Faktor-Verfahren in der Steuerklasse IV für Eheleute - und was es wirklich bringt

Von: Robert Chromow
Stand: 23. Oktober 2009
4.666665
(6)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Robert Chromow

bild70933

Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Ab 2010 gibt es für Verheirate eine zusätzliche Lohnsteuerklasse: Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums führt das neue Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast im "Innenverhältnis der Ehegatten". Bei genauerem Hinsehen kann davon jedoch keine Rede sein: Gegenüber der klassischen Steuerklasse IV fallen die laufenden Lohnsteuerzahlungen lediglich etwas niedriger aus. Unterm Strich günstiger bleibt für die meisten Doppelverdiener weiterhin die Steuerklassen-Kombination III/V. Wir entzaubern den fabelhaften Faktor.

Verheiratete Arbeitnehmer können ab 2010 anstelle der klassischen Lohnsteuerklassen-Kombinationen III/V oder IV/IV auf ihren Lohnsteuerkarten auch die "Lohnsteuerklasse IV mit Faktor" eintragen lassen. Das ist in § 39f EStG festgelegt, der bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 eingeführt wurde.

Der Fiskus freut sich

Glaubt man dem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (PDF, 40 KB) zum Faktorverfahren, dann bringt der neue Steuer-Faktor zwei entscheidende Vorteile:

  • "Die jedem Ehegatten zustehenden steuerentlastenden Abzüge (insbesondere der Grundfreibetrag) werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

  • Die Lohnsteuerverteilung entspricht der familienrechtlichen Verteilung der Steuerlast im Innenverhältnis der Ehegatten."

Bild vergrößernFinanzamt: "Faktor? Find' ich gut."

Wer jedoch die anschließenden Rechenbeispiele und die ihnen zugrundeliegenden Rechenanweisungen des § 39f Abs. 1 EStG nachvollzieht, findet für diesen Befund überhaupt keinen Beweis: Denn das Faktorverfahren verändert keineswegs die Gewichtung der Lohnsteuerverteilung zwischen den Ehepartnern, sondern beeinflusst vielmehr das Verhältnis zwischen der Lohnsteuersumme und der voraussichtlichen Einkommensteuerbelastung.

Lohnsteuer? Einkommensteuer?

Zur Erinnerung: Die Lohnsteuer ist keine separate Steuerart, sondern lediglich ein Art Abschlagzahlung der Arbeitnehmer auf ihre jährliche Einkommensteuer. Die Einkommensteuer-Belastung ist letztlich völlig unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Die Steuerklasse entscheidet lediglich darüber, wie hoch die monatlichen Lohnsteuerzahlungen (= Einkommensteuervorauszahlungen") sind - und wie sie bei Doppelverdienern auf die Ehepartner verteilt werden.

Sie verstehen nur Bahnhof, wenn Sie Lohnsteuer, Einkommensteuer, Steuerklassen und Freibeträge hören? Wollen aber nicht, dass das so bleibt? Dann empfehlen wir einen Blick in unseren bewährten Grundlagenkurs "Steuererklärung für Einsteiger".

Der entzauberte Faktor

Der Rechenweg des Faktorverfahrens liest sich im O-Ton komplizierter, als er ist. Übersetzt lautet er in etwa wie folgt:

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

perfekt erklärt! vielen dank!

Perfekt dargestellt - kurz, prägnant und absolut verständlich! Besten Dank!!!