FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Wann Sie eine Marke eintragen sollten und wie Sie eine Markenanmeldung vornehmen

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Über den Autor: Rechtsanwalt Oliver Langner

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Rechtsanwalt Oliver Langner ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der in Düsseldorf und Köln ansässigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Langner & Hündgen "www.Juraco.de". Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e. V. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u. a. in Düsseldorf, Moskau und Hanoi tätig.

Rechtsanwalt Oliver Langner berät vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen, aber auch bei der Gestaltung von AGB. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

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Sie vertreiben eine Ware oder eine Dienstleistung, haben diese aber nicht mit einer "Marke" geschützt. Wenn Sie Pech haben, meldet ein Konkurrent Ihre Marke an und untersagt Ihnen die weitere Benutzung nunmehr "seiner" Marke. Klingt nach einem schlechten Scherz, ist aber leider traurige Realität. Sie sollten also frühzeitig überlegen, wann Sie eine Marke eintragen lassen.

Wie Sie ein Marke eintragen lassen, was eine Markeneintragung kostet und welche Stolperfallen lauern, erläutert Rechtsanwalt Oliver Langner.

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