FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Was bewirkt eigentlich die Markeneintragung?

Die eingetragene Bezeichnung oder/und das eingetragene Logo genießen Schutz für die Waren- oder/und Dienstleistungen der jeweiligen Klasse(n). Der Markeninhaber kann von anderen verlangen, dass sie die Verwendung seiner eingetragenen Bezeichnung oder/und seines eingetragenen Logos unterlassen.

Die Verwendung fremder Bezeichnungen und Logos begründet eine Schadensersatzpflicht des Markenrechtsverletzers gegenüber dem Markeninhaber (der ganz nebenbei noch Auskunft über den Umfang der Verwendung der Marke verlangen kann - nebst Offenlegung aller Geschäftsvorfälle und Benennung von Lieferanten und Kunden).

Eine Markenrechtsverletzung kann unter Umständen sogar eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und bei gewerbsmäßigem Handeln sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist.

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