FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Was kostet eigentlich eine Markenanmeldung?

Die Gebühr für eine Markenanmeldung - unabhängig von der Markenform - kostet 300 Euro und gilt für die Anmeldung von Waren oder/und Dienstleistungen für drei Waren- oder/und Dienstleistungsklassen. Es macht mit Blick auf die anfallenden Gebühren also keinen Unterschied, ob der Markenanmelder seine Marke für nur eine Ware/Dienstleistung oder für Hunderte von Waren/Dienstleistungen schützen lässt (soweit im zweiten Fall die Waren/Dienstleistungen nur in drei Klassen einzuordnen sind).

Beispiel: A möchte die Marke "Rolling Diamant" für Fahrzeuge anmelden. Meldet er diese Marke nur für die Ware "Fahrzeuge" (= Klasse 12) an, kostet ihn das 300 Euro. Ebenfalls 300 Euro würde es ihn insgesamt kosten, wenn er die Marke für die Waren "Fahrzeuge, Fahrzeugteile soweit in Klasse 12 enthalten" (= Klasse 12), für die Waren "Batterien und Akkumulatoren" (= Klasse 9) und für die Waren "Motoren, Getriebe" (= Klasse 7) anmeldet.

Es ist also ratsam, die Marke für eine ganze Reihe von Waren/Dienstleistungen für drei Klassen anzumelden - auch, wenn eine Benutzung zunächst nicht geplant ist, aber vielleicht in naher Zukunft in Betracht kommen könnte. Ansonsten verschenken Sie Geld. Und außerdem müssen Sie sonst womöglich schon bald wieder das Procedere einer Markenanmeldung durchlaufen...

Die Anmeldung sollten Sie schon deswegen sehr gewissenhaft angehen, weil Sie für jede "vergessene" Waren- oder/und Dienstleistungsklasse eine Gebühr von 100 Euro berappen müssen.

Beispiel: A meldet seine Marke für hundert Waren an, die er in drei Klassen einordnet. Das Deutsche Patent- und Markenamt weist ihn darauf hin, dass die angemeldeten Waren in sechs Klassen einzuordnen sind und fordert neben den bereits fälligen 300 Euro weitere 300 Euro.

Normalerweise lässt das Deutsche Patent- und Markenamt in solchen Fällen Gnade vor Recht walten und gestattet dem Anmelder, auf die Eintragung der Marke für bestimmte Waren zu verzichten und damit weitere Kosten zu vermeiden. Die Gefahr besteht aber darin, dass das Deutsche Patent- und Markenamt bei unzureichenden Klassifizierungen die Markenanmeldung zurückweisen kann und damit die bereits geleisteten Gebühren für die Markenanmeldung verloren gehen.

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