Kann ich Marken (ver-)kaufen
Sollten Sie mit Ihrer Markenanmeldung zu spät kommen oder/und den guten Namen einer bereits eingetragenen Marke nutzen wollen, dann können Sie die auch vom Markeninhaber kaufen.
Die Marke wird dann im Rahmen eines Kauf- und Abtretungsvertrages vom Markeninhaber auf den Käufer übertragen. Ist das der Fall, sollten Sie das dem Deutschen Patent- und Markenamt kurzfristig anzeigen, da die Veräußerung sonst aus dem beim Deutsche Patent- und Markenamt geführten Register nicht ersichtlich ist. Zum einen wird das Deutsche Patent- und Markenamt die Post weiter an den eingetragenen Markeninhaber richten. Zum anderen kann bei einer Verfolgung einer Markenrechtsverletzung nicht einfach auf die Eintragung im Markenregister verwiesen werden.
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