FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Kann ich Marken (ver-)kaufen

Sollten Sie mit Ihrer Markenanmeldung zu spät kommen oder/und den guten Namen einer bereits eingetragenen Marke nutzen wollen, dann können Sie die auch vom Markeninhaber kaufen.

Die Marke wird dann im Rahmen eines Kauf- und Abtretungsvertrages vom Markeninhaber auf den Käufer übertragen. Ist das der Fall, sollten Sie das dem Deutschen Patent- und Markenamt kurzfristig anzeigen, da die Veräußerung sonst aus dem beim Deutsche Patent- und Markenamt geführten Register nicht ersichtlich ist. Zum einen wird das Deutsche Patent- und Markenamt die Post weiter an den eingetragenen Markeninhaber richten. Zum anderen kann bei einer Verfolgung einer Markenrechtsverletzung nicht einfach auf die Eintragung im Markenregister verwiesen werden.

Die "Umschreibung" einer Marke ist übrigens kostenlos.

Alternativ zur Übertragung der Marke kann die Gewährung einer Lizenz zur Markennutzung sein. Dabei wird zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen unterschieden. Die Marke bleibt dann beim Markeninhaber, der nur einem anderen Unternehmen gestattet, sie (mit) zu benutzen.

Einen Mustervertrag für den Verkauf/Erwerb einer Marke sowie ein Musterformular, um die Änderung dem DPMA anzuzeigen, finden Sie im Beitrag "Markenrecht: Marke verkaufen und übertragen".

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