FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Kann ich einfach den Namen eines sog. Promis oder allgemeiner Begriffe als Marke anmelden?

Der Markenanmelder unterliegt bei Auswahl der schutzfähigen Bezeichnungen (Wörter, Abkürzungen) oder Logos grundsätzlich keiner Beschränkung.

Die Anmeldung von Namen von Personen des öffentlichen Lebens ist sicherlich verlockend, aber hier gilt unter Umständen entgegenstehendes Namensrecht zu beachten. Das gilt für den Rückgriff auf Namen von historischen Persönlichkeiten gleichermaßen, soweit es Erben gibt.

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