Kann ich einfach den Namen eines sog. Promis oder allgemeiner Begriffe als Marke anmelden?
Der Markenanmelder unterliegt bei Auswahl der schutzfähigen Bezeichnungen (Wörter, Abkürzungen) oder Logos grundsätzlich keiner Beschränkung.
Die Anmeldung von Namen von Personen des öffentlichen Lebens ist sicherlich verlockend, aber hier gilt unter Umständen entgegenstehendes Namensrecht zu beachten. Das gilt für den Rückgriff auf Namen von historischen Persönlichkeiten gleichermaßen, soweit es Erben gibt.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied