FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Wie lange ist die Marke geschützt?

Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Zeitpunkt der Markenanmeldung.

Der Markenanmelder unterliegt einem Benutzungszwang innerhalb von fünf Jahren ab Zeitpunkt der Markeneintragung, da sonst Verfall der Marke droht.

Haben Sie also eine Marke eingetragen, sollten Sie die eingetragene Bezeichnung oder/und das eingetragene Logo auch innerhalb von fünf Jahren ab Zeitpunkt der Markeneintragung ernsthaft nutzen. Sonst riskieren Sie, dass ein Konkurrent die Löschung Ihrer Marke beantragt.

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