FAQ Markenrecht und Markenanmeldung

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 3. August 2009
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Wie lange ist die Marke geschützt?

Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Zeitpunkt der Markenanmeldung.

Der Markenanmelder unterliegt einem Benutzungszwang innerhalb von fünf Jahren ab Zeitpunkt der Markeneintragung, da sonst Verfall der Marke droht.

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