Erfolgreich mit dem Finanzamt verhandeln

Von: Hartmut Fischer
Stand: 17. April 2012
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Steuerstundung

Wann eine Stundung möglich ist

Kaum zu glauben - aber wahr: Unter bestimmten Umständen lässt das Finanzamt sogar mit sich reden und stundet Ihnen die Steuerschuld oder erlässt Sie Ihnen ganz. Dass hier die Grenzen besonders eng gezogen sind, dürfte jedoch nicht überraschen.

Die Abgabenordnung (AO) ermöglicht dem Fiskus die Stundung von Steuerschulden, wenn die Einziehung der Steuerschuld für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde. Von einer erheblichen Härte kann ausgegangen werden, wenn die Einziehung der Steuern für den Steuerzahler existenzgefährdend wäre. Das wird aber nur angenommen, wenn das Vermögen des Steuerzahlers im Betrieb gebunden ist und für die wirtschaftliche Existenz notwendigerweise dort verbleiben muss. Liegen dem Engpass aber weitergehende Investitionen zugrunde, werden diese nicht als erhebliche Härte gesehen, da man davon ausgeht, dass diese Investitionen durch eine Steuerstundung nicht zulasten der Allgemeinheit gehen dürfen. Außerdem darf der Anspruch des Fiskus durch die Stundung nicht gefährdet werden. Eine Stundung wird im Regelfall nur gewährt, wenn diese von Ihnen beantragt wird und eine entsprechende Sicherheitsleistung gezahlt wird. Die Stundung ist in das Ermessen des Finanzamtes gestellt. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Stundung.

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