"Tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt
Nicht zuletzt durch unser kompliziertes Steuersystem kommt es immer wieder zu Fällen, in denen nicht einmal mehr das Finanzamt so sicher ist, wie man die ganze Angelegenheit beurteilen soll. Oft lassen sich auch die Zusammenhänge nicht mehr korrekt zurückverfolgen. Würden jetzt Steuerzahler und Finanzamt auf ihrer Position beharren, landete die Angelegenheit vor Gericht.
Das bedeutet aber auch für den Fiskus höhere Kosten durch langwierige Recherchen und einen häufig sehr langem Rechtsstreit. Deshalb hat man hier ein "Hintertürchen" offen gelassen, das sich "tatsächliche Verständigung" nennt. Die Grundsätze hierfür hat das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben (Schreiben vom 30.07.2008 - Aktenzeichen: IV A 3 S 0223/07/10002 - PDF) zusammengefasst.
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