Sie wollen gründen und brauchen einen soliden Businessplan? Sie sind aber kein Buchhalter und wissen weder, was genau an "Zahlenwerk" verlangt wird, noch wie Sie die Berechnungen zustandebringen?
Dann sind Sie hier richtig. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie zu einer handfesten Finanzplanung kommen. Schritt für Schritt macht Sie diese Anleitung mit dem dafür nötigen Grundwissen vertraut und zeigt Ihnen, wie Sie dieses Wissen ganz praktisch für Ihre Gründungssituation umsetzen. Wir sagen Ihnen, welche Art Daten und Zahlen Sie herausfinden oder ermitteln müssen und wie diese in die notwendigen Kalkulationen einfließen.
Wenn Sie das Dokument durchgearbeitet haben, sind die Bausteine für Ihre Finanzplanung im Businessplan optimal vorbereitet. Sie wissen, wie die Investitionsplanung, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung und Finanzierungsplanung aussehen müssen und welchen Zweck diese Berechnungen haben.
Die Finanzplanung ist in vielerlei Hinsicht das Herzstück des Businessplans: Die Zahlen müssen überzeugen, damit Kreditsachbearbeiter, "sachkundige Stellen" oder andere Gutachter den Daumen heben. Viele Gründer gehen mit großem Unbehagen an "die Zahlen", die detailliert ausgearbeitete finanzielle Planung für das eigene Unternehmen. Dazu besteht aber gar kein Anlass. Denn die Finanzplanung erfordert zwar Fleiß und Vorbereitung, ein Hexenwerk ist sie aber nicht!
Dieser Leitfaden bringt Sie auf dem Weg zum eigenen Finanzplan einen großen Schritt voran.
Zusatz-Download: "Mustertabelle Finanzplanung" für Excel
Die Mustertabelle "Finanzplanung", die diesen Leitfaden ergänzt, umfasst Rechenblätter für die Investitionsplanung, die Liquiditätsplanung, die Rentabilitätsvorschau, die Umsatzplanung und verschiedene Finanzierungsübersichten. Diese Tabellen können Sie für Ihre eigene Planung übernehmen und anpassen.
Download: Excel-Mustertabelle Finanzplanung (.xls-Datei, Download für zahlende Mitglieder von akademie.de)
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Die Berechnung der Gewerbesteuer ist falsch- die Prozentstaffel (Freibeträge) für Einzelunternehmen ist nicht mehr gültig!
Hallo tmueller,
ich fürchte, den Einwand verstehe ich nicht: Der Freibetrag liegt doch nach wie vor bei 24.500 Euro. Und danach wird in 12.000-Euro-Schritten je ein Prozent dazuaddiert als Messzahl, bis zu 5 % Obergrenze. Wo genau ist denn unsere Darstellung Ihrer Ansicht nach falsch?
Für einen Hinweis dankt
Ihre akademie.de-Redaktion