Finanzplanung: So verwirklichen Sie Ihre finanziellen Ziele

Mit Excel-Tabelle zum Download - für Ihre persönliche Finanzplanung

Von: Stefanie Kühn
Stand: 21. September 2009
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Über den Autor: Stefanie Kühn

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Stefanie Kühn ist Inhaberin der Private Finanzplanung Kühn. Sie berät auf Honorarbasis Privatkunden zu allen Fragen rund um das Thema Geld. Von der Zeitschrift Euro wird sie regelmäßig unter den besten Finanzberatern Deutschlands geführt. Sie ist gefragte Ratgeberin in Presse, Funk und Fernsehen. Überdies ist sie mehrfache Buchautorin, u.a. "Leben ohne Bankberater", Linde Verlag 2009; "Gelassen in die Zukunft", Bösenmedien Verlag 2009, "Ein Mann ist kein Vermögen", Gondrom Verlag 2008, "Finanzratgeber für Eltern", Redline-Verlag 2007.

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Privat-Bilanz erstellen

Erstellen Sie Ihre Privat-Bilanz und Ihre persönliche Gewinn- und Verlustrechnung

Nachdem Sie alle Daten zusammengestellt haben, können Sie Ihre Vermögenswerte in einer Bilanz analog einer Unternehmensbilanz zusammenstellen. Auf der linken Seite ordnen Sie Ihr Vermögen nach seiner Verwendung in die Unterpunkte:

  • Liquidität und Wertpapiere,

  • Immobilien,

  • sonstige Vermögenswerte und

  • Beteiligungen.

In der nachfolgenden Grafik und der Checkliste zur Erstellung Ihrer eigenen Privat-Bilanz finden Sie viele mögliche Unterpunkte.

Bild vergrößernBeispiel für eine Privatbilanz

Download

Um Ihre persönliche Privatbilanz zu ermitteln, steht Mitgliedern von akademie.de eine Excel-Tabelle zur Verfügung: Download.

Der Wert, den Sie pro Geldanlage in der Privatbilanz eintragen, soll immer der Verkehrswert sein. Das bedeutet, dass Sie Ihr Vermögen so bewerten, dass die Summe das Vermögen darstellt, das Sie "morgen" bei Verkauf aller Geldanlagen in der Hand halten könnten. Das heißt zum Beispiel, dass Sie bei einer Immobilie nicht den Wert ansetzen, den Ihnen Ihr Haus wert ist, sondern den gültigen Marktpreis. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht höher anzusetzen als ihr Rückkaufswert. Ein Medienfonds, den Sie de facto während der Laufzeit nicht veräußern könnten, ist mit dem Wert Null anzusetzen.

Auslassen dürfen Sie ihn nicht, weil er ja eine steuerliche und eventuell auch liquiditätsmäßige Wirkung auf Ihr Vermögen hat - denken Sie an die drei Ebenen.

Anhand des Tortendiagrammes der Vermögensverwendung im Praxis-Beispiel sehen Sie plastisch, dass das Vermögen stark immobilienlastig ist. Da dieser Anleger hier jedoch ein Eigenheim besitzt, ist es hilfreich, sich die Vermögensverwendung für das Kapitalanlagevermögen, also das Vermögen ohne Eigenheim anzusehen. Dabei wird der Bereich "Liquidität und Wertpapiere" nun noch weiter zerlegt.

Beispiel für das Kapitalanlagevermögen

Sie sehen, dass der Immobilienanteil nun deutlich niedriger liegt. Auffällig ist der hohe Liquiditätsanteil, welcher im Zuge dieser Planung neu angelegt werden sollte. Dies war bei diesem Anleger übrigens der Grund, eine komplette Finanzplanung zu erstellen.

Mit der Erstellung der Privat-Bilanz haben Sie einen wesentlichen Teil der Bestandsaufnahme erledigt. Die Wirkungen, die jeder einzelne Vermögenswert nun auf die Ebenen Steuern und Liquidität hat, können Sie entweder in einer detaillierten privaten Gewinn- und Verlustrechnung erfassen oder lediglich Besonderheiten pro Klasse erfassen. Dies könnte beispielsweise so aussehen:

Anleihen, Lebensversicherung

Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, Nachsteuerrendite ist nur vier Prozent mal Grenzsteuersatz!

Lebensversicherung: Auszahlungssumme ist steuerfrei, Geld frei im Jahr 2020.

Für größere freiwerdende Geldanlagen und zu leistende Zahlungen (wie beispielsweise ein abzulösendes Darlehen) können Sie eine gesonderte Liste mit den entsprechenden Fälligkeiten und ersten Ideen zur Verwendung der frei werdenden Mittel anlegen.

Wenn Sie genau wissen möchten, was mit Ihren einzelnen Vermögenswerten passiert, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, die alle drei Perspektiven des Vermögens pro Jahr erfasst, unumgänglich.

Dies erfordert jedoch oftmals spezifische Kenntnisse und eine EDV-mäßige Unterstützung. Hier empfiehlt es sich, einen unabhängigen Finanzplaner mit der Erstellung zu betrauen. Von einem unabhängigen Finanzplaner können Sie nicht nur eine mathematisch korrekte Erstellung, sondern auch unabhängige Produktempfehlungen für die Umsetzung erwarten.

Haben Sie alle existenzvernichtenden und -bedrohenden Risiken abgesichert?

Bevor Sie nun mit der eigentlichen Planung beginnen, sollten Sie einen Blick auf die Absicherung werfen. Da es Risiken gibt, die Ihre gesamte Existenz vernichten oder zumindest bedrohen können, ist der Schutz Ihres Vermögens der Planung voranzustellen.

Ihre Existenz vernichten könnte beispielsweise ein Haftpflichtfall. Da Sie gemäß § 823 BGB für verursachte Schäden mit Ihrem ganzen Vermögen haften, kann ein solcher Fall Ihr Vermögen vernichten. Gerade Personenschäden, zum Beispiel bei einem als Fußgänger verursachten Unfall, können immense Schadenshöhen bedeuten.

Existenzbedrohend und manchmal auch -vernichtend ist für viele Ehepaare der Todesfall eines Partners. Gerade wenn Betriebsvermögen vorhanden ist und es neben dem Partner auch Kinder gibt, kann eine ungenügende Gestaltung des Testamentes zu erheblichen Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Mitglied der Familie im Erbfall ausgezahlt werden muss.

Nachfolgend habe ich Ihnen einige Risiken zusammengestellt, die Sie nach Ihrer persönlichen Relevanz nach existenzvernichtend, -bedrohend und -neutral einordnen können. Die ersten beiden Kategorien sollten Sie unbedingt mittels Versicherungen oder rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten absichern:

  • Was passiert bei einer Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert?

  • Ist der Berufsunfähigkeitsfall abgesichert?

  • Was passiert, wenn ein Partner stirbt?

  • Ist das Eigenheim gegen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser gesichert?

  • Was passiert, wenn wir für einen entstandenen Schaden haftbar gemacht werden?

Danach erst wissen Sie, ob Sie jährlich zusätzliches Kapital für den Absicherungsbereich bereitstellen müssen. Während eine private Haftpflichtversicherung sicherlich nicht ins Gewicht fällt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus die geplante monatliche Sparrate um 100 Euro schmälern.

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