Förderung für Ihre Weiterbildung!

So bekommen Sie Weiterbildungsförderungen für Ihre berufliche Fortbildung

Von: Sylke Sedelies
Stand: 23. Mai 2012
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Für eine berufliche Weiterbildung können Sie oft eine Förderung erhalten. So zahlt beispielsweise der Bund bis zu 500 Euro Bildungsprämie für berufliche Weiterbildungen. Und auch viele Länder gewähren Förderungen für Fortbildungen, z. B. mit dem Bildungsscheck NRW. Sie können Ihre Fortbildungs- und Weiterbildungskosten aber auch von der Steuer absetzen! Wir stellen Ihnen wichtige Weiterbildungsförderungen vor, die Sie auch für unsere Online-Workshops beantragen können, und erklären, wie und wo Sie sie erhalten.

Prämiengutschein: bis zu 500 Euro Weiterbildungsförderung vom Bund

Mit dem "Prämiengutschein" übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten, bis zu einer maximalen Summe von 500 Euro. Kostet Ihre Weiterbildung also z. B. 700 Euro, finanziert der Bund 350 Euro davon. Kostet Ihre Fortbildung 1.200 Euro, dann schießt der Bund die maximalen 500 Euro zu - den Rest zahlen Sie.

Gefördert werden "berufsbezogene Angebote", förderberechtigt sind Erwerbstätige mit geringem Einkommen (bis zu 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen). Als "erwerbstätig" gelten dabei Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige und Freiberufler!

Ob eine bestimmte Weiterbildung für eine Förderung in Frage kommt, wird in einem Beratungsgespräch in einer der offiziellen Beratungsstellen geprüft. Sind die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben und ist Ihr Weiterbildungsziel geklärt, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für Sie ausgestellt. Diesen Prämiengutschein schicken Sie mit Ihrer Anmeldung zur Weiterbildung (nicht vorher anmelden!) an den Weiterbildungsanbieter, z. B. akademie.de.

Tipp: Ist das Weiterbildungsziel breit genug formuliert, kann man mit einem Prämiengutschein ggfls. auch mehrere Seminar-Module oder Online-Workshops abrechnen. Die Förderhöchstgrenze bleibt aber bei 500 Euro.

Alle Infos zum Prämiengutschein im Detail finden Sie in Heike Neidhardts Beitrag "Prämiengutschein: So erhalten Sie bis zu 500 Euro für Ihre Weiterbildung".

Bildungsscheck NRW

Wie beim Prämiengutschein übernimmt auch das Land NRW im Fall der Förderung einer Weiterbildung die Hälfte der Kosten, bis zu maximal 500 Euro.

Gefördert werden Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, und deren Unternehmen nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt. Dasselbe gilt für Selbstständige bis zu fünf Jahren nach der Gründung. Auch Berufswiederkehrer, die nach einer längeren Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen, können Ihre Weiterbildung mit dem Bildungsscheck NRW fördern lassen. Zu den Arbeitnehmern zählen beim Bildungsscheck NRW übrigens auch Minijobber und "mithelfende Familienangehörige" und auch während Elternzeit und Mutterschaftsurlaub kann die Fortbildung mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden.

Die Weiterbildung muss auf nachvollziehbare Weise zu Ihrem Beruf passen: "Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Medienbildung und Lern- und Arbeitstechniken." Freizeitangebote sind also tabu. Aber auch Schulungen, die nur im Interesse des Betriebs selbst liegen und dem Teilnehmer kein weiter verwertbares, übergreifendes Wissen vermitteln, sind ausgeschlossen.

Der Anbieter einer Weiterbildung muss entweder gesetzlich anerkannt sein oder eine anerkannte Qualitätssicherung nachweisen können, wie z. B. akademie.de.

Beantragt wird der Bildungsscheck NRW bei einer von 200 "Weiterbildungsberatungsstellen" in Nordrhein-Westfalen: Im Gespräch mit dem Berater dort wird festgelegt, für welche Inhalte der Bildungsscheck ausgestellt wird, und ob die von Ihnen gewünschten oder im Gespräch gefundenen Kursinhalte und -anbieter förderfähig sind. Haben Sie Ihren Bildungsscheck bekommen, melden Sie sich für die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme an und reichen dabei den Bildungsscheck NRW ein.

Alle Infos zum Bildungsscheck NRW im Detail finden Sie in unserem Beitrag "Bildungsscheck NRW - auch Internet-Schulungen für die Hälfte!"

Weitere Förderungen durch die Bundesländer

Ähnliche Programme gibt es auch in anderen Bundesländern.

Der Bildungsscheck Brandenburg etwa gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg. Gefördert werden berufliche Fortbildungen mit maximal 500 Euro, die Geförderten zahlen in der Regel 30 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) der Weiterbildungskosten selbst.

Der Weiterbildungsscheck Sachsen gilt für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 4.150 Euro) im Monat. Je nach Einkommen werden rückwirkend 60 bis 80 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet.

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern gefördert, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Übernommen werden 45 bis 100 % der Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Die Weiterbildung muss zwischen 160 und 4.000 Euro kosten und zwischen 16 und 400 Stunden dauern.

Einen guten Überblick über weitere Förderprogramme der Bundesländer bietet die Broschüre Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest.

Fortbildungs- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen

Doch auch wenn für Sie keiner der Töpfe für die Bildungsförderung passen sollte, können Sie Vater Staat an den Kosten für Ihre Weiterbildung beteiligen. Denn Fortbildungs- und Weiterbildungskosten sind von der Steuer absetzbar!

Es gilt: Weiterbildungen, die der "Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten" sowie der "Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dienen, müssen in der Regel als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige) von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

Voraussetzung ist der berufliche Bezug. Bei Computer- und Internet-Weiterbildungen, aber auch beim Erwerb von Sprach- und anderen Kommunikations-Qualifikationen lässt sich z. B. der Nutzen für die Sicherung der eigenen Erwerbsfähigkeit mühelos herstellen. Online-Fortbildungen werden dabei steuerlich nicht anders behandelt als Präsenzveranstaltungen!

Zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen gehören aber nicht nur die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren. Auch Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Fachliteratur und Lernmittel zählen zu den abzugsfähigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Weiterbildung von der Steuer absetzen, hat Robert Chromow für Sie im Beitrag Fortbildungs- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen! zusammengestellt.

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