Irrtum Nr. 8: AGB gelten immer
Auch Selbstständige oder Kleinstunternehmer verwenden im Geschäftsleben häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Immer wieder aber müssen Unternehmer im Verlaufe einer (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung feststellen, dass die AGB gar keine Wirkung entfalten. Denn sie werden nicht automatisch Bestandteil des Vertrages, sondern müssen ausdrücklich beim Vertragsabschluss vereinbart werden. Es reicht also nicht aus, im Nachhinein auf dem Lieferschein oder gar erst der Rechnung auf die AGB hinzuweisen.
Welche Regelungen in den AGB erlaubt sind und welche nicht, lässt sich aus den Vorschriften der §§ 307 ff BGB entnehmen. Sollte eine Klausel in den AGB gegen eine der genannten Vorschriften verstoßen, dann ist sie nichtig. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Vereinbarung in den AGB in wesentlichem Umfang von den gesetzlichen Vorschriften abweicht.
Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied
Werden Sie Probemitglied - kostenlos.
Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied