Irrtum Nr. 10: Bonitätsauskünfte sind nur was für große Firmen
Eine Bank prüft die Bonität eines Kunden, bevor sie einen Kredit vergibt. Deshalb ist es legitim, wenn Sie ebenfalls wissen wollen, wie es um die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden bestellt ist. Erforderliche Informationen können Sie bspw. im Internet abrufen (hierzu mehr im Beitrag "Adhoc-Bonitätsauskunft im Internet").
Für den von Profis ermittelten Bonitätsindex gilt Folgendes: Je höher der Wert ausfällt, umso größer ist das Risiko für den Unternehmer, dass der Geschäftspartner mit einer Forderung ausfällt. Umgekehrt ist es um die Bonität umso besser bestellt, je geringer die Punktezahl ist. Für das Tagesgeschäft heißt das, dass vergleichbare Kunden in Risikoklassen zusammengefasst werden sollten. Sowohl die Einräumung eines Zahlungsziels als auch die Festlegung eines Kreditlimits lässt sich dann in Abhängigkeit von der Risikoklasse festlegen.
Eine Frage lässt sich freilich ganz schnell und ohne großen Kostenaufwand klären, nämlich die, ob der zahlungsschwache Kunde bereits insolvent ist. Über das Internet kann bundesweit nach Insolvenzbekanntmachungen gesucht werden. Dann ist das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen und es bleibt nur noch die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie mit dem Kunden Sicherungsinstrumente, wie z. B. einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, erfahren Sie im Abschnitt "Sicherungsinstrumente" des Ratgebers "Kunde insolvent? So sichern Sie Ihre Ansprüche!". Dort finden Sie auch Musterformulierungen etc.
Viele Selbstständige und Kleinunternehmer liefern vertrauensvoll auf Rechnung. Doch die Zahlungsmoral wird in Zeiten der Finanzkrise nicht besser. Wir zeigen, wie Sie durch gezielte Recherche die Gefahr von Forderungsausfällen senken: "Ist mein Kunde (noch) zahlungsfähig? So vermeiden Sie unnötige Forderungsausfälle!"
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