Forderungsmanagement: die 20 häufigsten Irrtümer bei Mahnen, Inkasso & Co.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 2. August 2010
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Irrtum Nr. 17: Wenn ich den Schuldner nicht rankriege, dann eben dessen (Ehe-)Partner

Grundsätzlich gilt, dass niemand für die Schulden seines Ehe- bzw. Lebenspartners haftet.

Wer freilich seine Unterschrift gemeinsam mit dem Partner unter einen Vertrag gesetzt hat, um damit das gemeinsame Einfamilienhaus zu finanzieren oder dem Partner den Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen, haftet auch. Nur in Ausnahmefällen kann derjenige einer Haftung entgehen.

Wie die Regelungen konkret aussehen und was Schuldner bereits im Vorfeld tun können: "Mein (Ehe-)Partner ist insolvent muss ich nun für seine Schulden aufkommen?"

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