Forderungsmanagement: die 20 häufigsten Irrtümer bei Mahnen, Inkasso & Co.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 2. August 2010
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Irrtum Nr. 3: Ich muss immer mahnen

Ist die Forderung fällig, dann können Sie als Lieferant oder Dienstleister von Ihrem Kunden die vereinbarte Leistung, also die Bezahlung der Rechnung (den Kaufpreis bzw. den vereinbarten Betrag für die Leistung) verlangen. Wann die Fälligkeit eintritt, ergibt sich entweder aus dem Vertrag bzw. einer entsprechenden Klausel in den AGB oder aus dem Gesetz, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist.

Zahlt der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht, müssen Sie ihn nicht zwingend mahnen. Im Prinzip kann jede Forderung auch ohne Mahnung umgehend durch Einreichung einer Klage oder Beantragung eines Mahnbescheides gerichtlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die Forderung besteht zu Recht und ist fällig.

Diese Vorgehensweise birgt ein erhebliches Kostenrisiko! Erkennt der Schuldner nämlich die Forderung im Rechtsstreit sofort an, kann das Gericht dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegen mit dem Argument, dass die gerichtliche Geltendmachung gar nicht notwendig war. Eine Mahnung hätte nämlich den gleichen Effekt gehabt.

Deshalb ist eine Mahnung durchaus sinnvoll. Sie erfüllt zugleich einen weiteren Zweck: Sie setzt den Schuldner in Verzug. Der Verzug kann zudem aufgrund gesetzlicher Regelungen eintreten, nämlich durch die endgültige Weigerung des Kunden zu zahlen oder das Verstreichenlassen der 30-Tage-Frist nach Rechnungserhalt.

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