Forderungsmanagement: die 20 häufigsten Irrtümer bei Mahnen, Inkasso & Co.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 2. August 2010
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Irrtum Nr. 18 - Das Inkassounternehmen schickt den Gerichtsvollzieher

Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist ein legitimer Schritt, um eine offene Forderung einzutreiben. Als unparteiischer Dritter kann es zwischen dem säumigen Kunden und dem Auftraggeber vermitteln und einen für alle tragbaren Kompromiss aushandeln. Doch damit ist die Aufgabe eines Inkassounternehmens im Wesentlichen erschöpft. Denn eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung, z. B. durch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Pfändung beweglicher Habe beim Schuldner, ist den Inkassounternehmen nach wie vor verwehrt.

Welche Vor- und Nachteile mit der Einschaltung eines Inkassounternehmens verbunden sind, erfahren Sie im Beitrag "Inkassounternehmen oder Anwaltsinkasso: Wer bringt Sie schneller zu Ihrem Geld?"

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