Forderungsmanagement: die 20 häufigsten Irrtümer bei Mahnen, Inkasso & Co.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 2. August 2010
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Irrtum Nr. 14: Wenn der Schuldner untergetaucht ist, ist das Geld futsch

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Kunde nicht zahlt. Wer ernsthafte Liquiditätsprobleme hat, der wird alles daran setzen, um sich so lange wie möglich vor dem Bezahlen zu drücken.

Deshalb sind sowohl Geld wie auch Zeit gut investiert, wenn Sie sich schon vor der Erbringung der Leistung sowohl über die Identität als auch den Wohn- oder Geschäftsort Ihres Kunden informieren. Dann besteht immer noch die Gefahr, dass sich der Kunde zwischen dem Lieferungs- bzw. Leistungs- und dem Zahlungstermin "aus dem Staub" macht. Rechnungen und Mahnungen kommen mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" zurück.

Welche Instrumente Ihnen im Vorfeld bereits zur Verfügung stehen und was Sie unternehmen können, um einen verschwundenen Schuldner wieder aufzufinden, erfahren Sie im Beitrag "Unbekannt verzogen? Wie Sie professionell Schuldner suchen (und finden)".

Was Sie sonst noch tun können, um an Ihr Geld zu kommen, können Sie im Ratgeber "Inkasso-Unternehmen oder Anwaltsinkasso: Wer bringt Sie schneller zu Ihrem Geld?" nachlesen.

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