Forderungsmanagement: die 20 häufigsten Irrtümer bei Mahnen, Inkasso & Co.

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 2. August 2010
3.5
(2)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Irrtum Nr. 13: Verzugszinsen bekomme ich in jedem Fall und zwar ab dem Tag der Leistungserbringung

Kunden geraten entweder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.

Und erst wenn der Kunde sich mit seiner Leistung in Verzug befindet, können Sie von ihm Verzugszinsen verlangen. D. h., die Verzugszinsen dürfen erst ab dem Zeitpunkt berechnet werden, ab dem sich der Kunde tatsächlich im Verzug befindet, nicht also bereits ab dem Tag der Leistungserbringung.

Wann der Kunde seine Zahlung leisten muss, um die Verzugsfolgen zu vermeiden, erfahren Sie im Beitrag "EuGH: Fälligkeit von Verzugszinsen Die Überweisung "auf den letzten Drücker" könnte für Kunden teuer werden".

Wie Sie Verzugszinsen berechnen, erklärt Michael Klein: "So berechnen Sie Verzugszinsen bei überfälligen Rechnungen" (mit Verzugszinsen-Rechner)

Dieser Beitrag ist öffentlich.
Zugriff auf alle Inhalte haben Sie als Mitglied

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein